Umwelt

Energieeinsparprogramm Altbau neu aufgelegt

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Hausbesitzer sollten das Jahr 2006 für die Modernisierung ihres Gebäudes nutzen. Die Heizölpreise liegen jetzt um 34% (Gaspreise rund 22%) höher als im Februar 2005, so dass sich Gebäudemodernisierungen wesentlich früher auszahlen.

Für ein Einfamilienhaus könnte das beispielsweise wie folgt aussehen: Wenn Mehrkosten für umfangreiche energetische Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 10.000 Euro entstehen, so rechnen sich diese bei einem Heizölpreis von 59 Cent/Liter und einer angenommenen mittleren Nutzungsdauer von 15 Jahren, einer Kapitalverzinsung von 5,5 % (gesamte Rückzahlung an Bank 8%) und einer Energiebedarfssenkung um 55% sowie einer mittleren Ölpreissteigerung von 7% innerhalb von 9 Jahren (Amortisation). Hauseigentümer, die diese Investition vor einem Jahr vorgenommen hätten (Heizölpreis 43 Cent/Liter) müssten dagegen bei ansonsten gleichen Rahmenbedingungen mit einer Amortisation innerhalb von 14 Jahren rechnen. Steigende Investitionskosten, voraussehbar durch die Mehrwertsteuererhöhung um 3 Prozentpunkte ab 2007, sowie höhere Kapitalkosten werden sich wieder ungünstig auf die Amortisation auswirken.
Auch bei Gasheizungen amortisieren sich durch die höheren Brennstoffkosten die Investitionen jetzt schneller.
Positiv beeinflusst wird die Amortisation durch eine längere Nutzungsdauer, was für langlebige Bauprodukte spricht, hohe Brennstoffkosten sowie niedrige Zinsen.

Das Energieeinsparprogramm Altbau unterstützt Eigentümer bei Energiesparmaßnahmen an Altbauten durch eine zinsgünstige, langfristige Finanzierung.

Was kann gefördert werden?
Energiesparmaßnahmen an Wohngebäuden, deren Baugenehmigung vor dem 1. Januar 1984 erteilt wurde. Förderfähig sind die Kosten für den Wohnraum
– in Ihrem selbst genutzten Haus,
– in Ihrer selbst genutzten Eigentumswohnung oder
– in Ihrem eigenen Mehrfamilienhaus, in dem Sie mindestens
eine Wohnung selbst nutzen.
Dies gilt auch für aufgeteiltes Wohneigentum, sofern Sie Eigentümer des gesamten Objekts sind. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, für die eine Baugenehmigung oder ein Kenntnisgabeverfahren erforderlich ist oder die der Neuschaffung von Wohnraum dienen.
Der Kreditantrag muss vor Beginn der Energiesparmaßnahmen (vor Auftragsvergabe, vor Baubeginn) bei der L-Bank gestellt werden.
Fördervoraussetzung ist eine energetische Bewertung des Gebäudes und der Heizungsanlage nach der Energieeinsparverordnung 2004, beispielsweise durch einen "Energiespar-Check" (Handwerker) oder eine detaillierte "Vor-Ort-Energieberatung".

Diese Energiesparmaßnahmen können gefördert werden
Erneuerung der Fenster, Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermische Anlagen, Biogasanlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen Austausch von Kohle-, Öl-, oder Gaseinzelöfen oder Nachspeicherheizungen durch Brennwert-Zentralheizungsanlagen)

Nachdem die Richtlinien für das Energieeinsparprogramm Altbau neu veröffentlicht wurden, können Anträge ab sofort bei der L-Bank vorgelegt werden.

Einen Überblick erhalten interessierte Hauseigentümer in den kostenlosen Faltblättern des Impuls-Programms Altbau. Diese können unter der gebührenfreien Telefon-Hotline 0800/012 33 33 oder im Internet unter http://www.impuls-programm-altbau.de bestellt werden.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Sie bei der L-Bank unter der Telefonnummer 0721 150-1040 oder im Internet unter http://www.l-bank.de
( 11.05.2006 - 10:52)

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