Aus dem Rathaus

Was sich bei der Arbeitslosenversicherung ab 2006 ändert

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Die meisten Arbeitnehmer betrifft die Neuregelung der frühzeitigen Arbeitslosmeldung ab Januar 2006. Denn ab Jahresbeginn müssen sich alle Personen deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse enden, spätestens drei Monate vor dem tatsächlichen Ende der Beschäftigung bei ihrer Agentur für Arbeit persönlich arbeitsuchend melden. Liegen zwischen Kündigung und der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, so muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Kündigung erfolgen.

Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig, so tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Das bedeutet, dass die Versicherungsleistung in der ersten Woche nicht ausgezahlt wird und sich auch die Anspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld I um sieben Tage verringert.
Grund für die frühzeitige Meldung ist, dass bei der Suche nach einem neuen Job wirklich jeder Tag zählt. Sich wirkungsvoll auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren und erfolgreich zu bewerben bedarf etlicher Vorbereitungen und Aktivitäten, die schon vor dem tatsächlichen Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen müssen.

Für ältere Arbeitnehmer sind vor allem folgende Änderungen interessant:
Um die in Deutschland sehr geringe Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer zu steigern, wurde die Anspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld I auch für ältere reduziert. Ab dem 01.02.06 entstehende Ansprüche können bis zum 54. Lebensjahr für maximal 12 Monate und ab dem 55. Lebensjahr für maximal 18 Monate erworben werden.
Zur Steigerung der Eingliederungschancen älterer Arbeitsloser ab 55 Jahren, die häufig auf Grund ihres hohen Verdienstes schlechtere Erfolgsaussichten auf dem Arbeitsmarkt haben, kann bei Aufnahme einer Beschäftigung mit erheblich geringerem Entgelt auch weiterhin ein Zuschuss gezahlt und können die Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt werden. Nähere Informationen erhalten Interessenten bei den Vermittlern ihrer Arbeitsagentur.

Für Arbeitgeber wird der Anreiz zur Einstellung über 55-jähriger Arbeitnehmer erhöht, in dem die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung entfällt. Beide Förderungen bestanden bereits, wurden aber über den 31.12.2005 bis 31.12.2007 verlängert. Ältere Arbeitslose ab 58 Jahren können wie bisher noch bis 31.12.2007 Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen beantragen. Auch diese Regelung wurde bis 31.12.2007 verlängert und gilt ebenso für Bezieher von Arbeitslosengeld II.

Allgemeine Auskünfte zu den Gesetzesänderungen können Interessierte auch über das Service-Center unter der Tel: 0621-165-115 erhalten.
( 09.01.2006 - 12:22)

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