Aus dem Rathaus |
Landeswohnraumförderungsprogramm 2006 |
Das Innenministerium hat am 30. Dezember 2005 im Gemeinsamen Amtsblatt Baden-Württemberg die Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2006 veröffentlicht. Schwerpunkte sind: • Unterstützung von Haushalten mit mindestens zwei Kindern in den Verdichtungsräumen sowie landesweit von Haushalten mit mindestens drei Kindern beim Bau und Ersterwerb von neuem Wohneigentum, • Unterstützung von Haushalten mit mindestens einem Kind in den Verdichtungsräumen und landesweit mit mindestens zwei Kindern beim Erwerb von bestehendem Wohneigentum, • Verbesserung der Wohnungsversorgung von Seniorinnen und Senioren, schwer behinderten Menschen sowie Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung, • Förderung von neuem Mietwohnraum in den Verdichtungsräumen und spezifischen Einzelfällen, • Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand, • Schaffung von barrierefreiem Wohnraum. Mit der Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift wurde das Förderprogramm 2006 gestartet. Individuelle Fragen zum Inhalt der Förderrichtlinien beantwortet Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung, Zimmer 212 (Telefon 952-213), das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Baurechtsamt – Referat Wohnraumförderung, Tel. 06221/522-1284 oder die Landeskreditbank Baden-Württemberg, Tel. 01801/150-333. Förderanträge können ab sofort gestellt werden. |
( 30.12.2005 - 10:59) |
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