Die Gemeinde informiert
Erster Teil der Trinkwasserleitungssanierung abgeschlossen
[Online seit 23.07.2024]
Neuaufbau der Trinkwasserversorgung in der Stettiner- und Sauerbruchstraße soll sich auf gesamten Straßenverlauf erstrecken
Ein viertel Jahr haben die Tiefbauarbeiten in der Stettiner- und Sauerbruchstraße bislang beansprucht. Dort wurde die marode Trinkwasserleitung mit jeweils einem halben Dutzend Hausanschlüssen auf den letzten 45 Metern der beiden Stichstraßen erneuert. Der begrenzte Leitungsaustausch fand am Freitag mit dem Einbau der Asphaltdeckschicht und dem Herstellen der Dehnungsfugen sein vorläufiges Ende. Mit der Abnahme der erbrachten Leistungen kann auch die Baustelle geräumt werden.
Bei den ausgebauten, nicht beschichteten duktilen Gussleitungen waren massive Inkrustierungen festgestellt worden. Sowohl das Fachingenieurbüro König, wie auch die Stadtwerke Hockenheim als Netzbetreiber hatten daher der Gemeinde nahe gelegt, die Trinkwasserversorgung der beiden Ortsstraßen komplett neu aufzubauen und den ursprünglichen Ausführungsauftrag der Heidelberger Niederlassung der Bauunternehmung Sax und Klee entsprechend zu erweitern. Dazu wird es aber nun doch nicht kommen.
„Aus vergaberechtlichen und kalkulatorischen Gründen konnten wir uns leider nicht verständigen“, bedauert Tobias Hardtmann vom Ortsbauamt. Daher werde es erforderlich, die Erneuerung der Trinkwasserleitungen in einem zweiten Leistungsabschnitt öffentlich auszuschreiben. Gegenwärtig werde das Fachingenieurbüro den Umfang der zu erbringenden Leistungen bestimmen. Ebenso sei die genaue Terminplanung zur Projektabwicklung noch final zu leisten, weshalb aktuell noch keine konkreten Zeitangaben für eine erneute Bauaufnahme möglich wären. (jd)
Foto: jd
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/