Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Effektiv und anhaltend sicher

[Online seit 13.08.2024]

Schwarz beschichtete Solarpanelgitter verhindern auf den Dächern der KWG-Immobilien, dass sich unter den PV-Anlagen Tauben einnisten.
Schwarz beschichtete Solarpanelgitter verhindern auf den Dächern der KWG-Immobilien, dass sich unter den PV-Anlagen Tauben einnisten.

Taubenschutz-Prävention für alle PV-Anlagen der KWG Reilingen mbH

Die Taubenplage ist insbesondere für die Betreiber von Phovotoltaikanlagen ein ernstzunehmendes Problem. Unter den Solarmodulen ist es warm, wind- und wettergeschützt und sicher vor Feinden, weshalb die Vögel bevorzugt gerade dort nisten. Störend ist vor allem die Verschmutzung der Anlagen mit aggressivem Taubenkot. Die Module gehen dadurch zwar nicht kaputt, aber je nach Intensität der Verschmutzung kann der Ertrag der PV-Anlage darunter leiden. 
Mit der Problematik befasst ist auch die KWG Reilingen mbH, die auf den Dächern ihrer Liegenschaften fünf Anlagen zur Erzeugung von Sonnenenergie mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 370 Kilowatt-Peak betreibt. Damit sich die Tauben dort nicht dauerhaft niederlassen und anhaltend sicher ausgesperrt bleiben, hat die kommunale Tochtergesellschaft ihre PV-Anlagen präventiv mit einem Solarpanelgitter aus schwarz beschichtetem Edelstahl ausstatten lassen. Der von der Ketscher Firma Sassmann ausgeführte Taubenschutz kommt auf rund 3.000 Euro. 
Tauben sind Gewohnheitstiere. Haben sie einmal einen Platz gefunden, an dem sie sich wohlfühlen, bleiben sie auch dort. So kann beispielsweise eine PV-Anlage zum Ruhe- und Aufenthaltsraum oder gar Brutraum für Tauben werden. Auch deren Nachkommen werden sich dort aufhalten. Je nach Futterangebot und Gesundheitszustand brüten die Vögel sechs bis elf Mal pro Jahr. Wenn man also nicht aufpasst, hat man schnell eine größere Taubenfamilie auf dem Dach, die wegen der perfekten Bedingungen auch nicht mehr von alleine verschwinden wird. (jd)

Fotos: jd

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008