Die Gemeinde informiert
Grundregeln für den Hundespaziergang
[Online seit 29.10.2024]
In regelmäßigen Abständen erreichen die Verwaltung Beschwerden über konfliktreiche Situationen zum Thema Hundehaltung, insbesondere darüber, dass viele Halter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht ordnungsgemäß entsorgen.
In der Polizei- und Umweltverordnung der Gemeinde Reilingen bestehen diesbezüglich klare Regelungen, wonach der Halter oder Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in fremden Vorgärten, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, sowie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verrichtet und etwaige Verschmutzungen sofort entfernt werden. Verstöße hiergegen belästigen nicht nur die Bürger, sondern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Mit der Beachtung der nachfolgenden Regeln können Sie als verantwortungsbewusster Hundehalter einen Beitrag zum entspannteren Miteinander im Alltag leisten:
- der Hund ist im Innenbereich und an öffentlichen Plätzen stets an der Leine zu führen
- Hundekot ist immer unverzüglich zu beseitigen
- der Hund uriniert und kotet nicht an Hauswände, Gartenzäune, in fremde Gärten oder landwirtschaftlich genutzte Grundstücke
- gefüllte Kotbeutel sind stets in Mülleimern zu entsorgen
- der Hund ist bei Begegnungen mit Spaziergängern anzuleinen und dicht an sich zu führen
- der Hund ist bei Begegnungen mit Radfahrern stets zu sich zu holen
- der Hund hat auf Spielplätzen nichts zu suchen
- der Hund ist nur abzuleinen, wenn er zuverlässig abrufbar ist
- Hundekontakt sollte vorher erfragt werden
- ist ein fremder Hund angeleint, ist es selbstverständlich, dass der eigene Hund ebenfalls angeleint wird
- sollte trotz aller Umsicht mal ein Fehltritt passieren, hilft eine Entschuldigung
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/