Gemeinde Reilingen

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Neues aus dem Jugendgemeinderat

Wahl zum Jugendgemeinderat findet nicht statt

[Online seit 28.05.2024]

Zustimmungen zur Feststellung der Wahlergebnisse
 
Am 15. Mai 2024 trat der Gemeindewahlausschuss und Jugendgemeinderatswahlausschuss zu seiner Sitzung zusammen.
 
Ein Gegenstand der Sitzung war die Prüfung der eingegangenen Wahlbewerbungen und der Beschluss über deren Zulassung zur Jugendgemeinderatswahl am 9. Juni.
 
Die Vorsitzende des Jugendgemeinderatswahlausschusses Sabine Petzold musste mit Bedauern feststellen, dass für eine entsprechende Beschlussfassung nicht genug Bewerbungen vorliegen. Nur fünf junge Menschen hatten sich für das Amt eines Jugendgemeinderates beworben. Unter diesen eine Bewerbung, die aufgrund formaler Vorgaben zurückzuweisen gewesen wäre. Vorsitzende Petzold erklärte, dass die Namen der Bewerberinnen und Bewerber nicht bekannt gemacht würden, da die Wahl aufgrund der Satzung des Jugendgemeinderates nur mit einer Mindestanzahl von neun Kandidaten stattfinden könne und der Datenschutz oberste Priorität hat.
 
Im Ergebnis musste der Jugendgemeindewahlausschuss in der öffentlichen Sitzung feststellen, dass bei der zu geringen Anzahl von Bewerbungen eine Jugendgemeinderatswahl nicht stattfindet.
 
Nachfolgend legte der Gemeindewahlausschuss die Rahmenbedingungen für den Ablauf der Wahl fest. So wurde die Reihenfolge der Auszählung der Wahlen so festgelegt, dass am Sonntag die Europawahl, dann die Kreistagswahl und nach einer Unterbrechung der Ermittlung und Feststellung am Montag abschließend die Gemeinderatswahl ausgezählt wird.
 
Die im Bürgersaal tagenden Mitglieder des Gemeindewahlausschusses machten bei dieser Gelegenheit vor Ort auch Bekanntschaft mit der Technik, die im Testlauf war und für die Wahlen in Reilingen eingesetzt wird.
 
Der Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung wurde entsprechend genehmigt. Im Einzelnen bedeutet das, dass die Wahlhelfer die Stimmzettel im Wahllokal in sogenannten Auszählungsteams elektronisch erfassen. Die Öffentlichkeit ist bei der Auszählung in den Wahllokalen zugelassen.

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