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Dank Reue mit Bewährung davongekommen

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Zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, hat das Amtsgericht Schwetzingen unter Vorsitz von Strafrichterin Eva Lösche einen 26-Jährigen aus Reilingen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung sowie fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr vorgeworfen (wir berichteten).

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Ende September vergangenen Jahres in angetrunkenem Zustand den Gast eines Lokals in Reilingen verletzt hat, indem er diesem einen Glasaschenbecher ins Gesicht warf. Den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung hatte der Reilinger bereits bei einem ersten Gerichtstermin eingeräumt.

Fahrt unter Alkoholeinfluss
Zum Fall einer Trunkenheitsfahrt, die der Reilinger drei Monate später begangen haben soll, wollte der Angeklagte auch beim zweiten Verhandlungstermin keine Angaben machen.

Laut Aussage eines Zeugen soll der Angeklagte bereits angetrunken ein Reilinger Lokal aufgesucht und dort weiter Alkohol konsumiert haben. Anschließend sei er mit dem Auto weggefahren. Nach dem telefonischen Hinweis eines Zeugen wurde der Angeklagte von Polizeibeamten betrunken zuhause angetroffen. Das Ergebnis von zwei Blutproben: 1,58 und 1,44 Promille.

Zeuge übt "Rache"
Hinweisgeber an die Polizei war ein Reilinger gewesen, der seinerseits vor längerer Zeit vom Angeklagten wegen einer Trunkenheitsfahrt bei der Polizei angeschwärzt worden war: "Jetzt habe ich mich dafür gerächt", so der 46-Jährige gegenüber Richterin Lösche.

Ein Sachverständiger des Gerichtsmedizinischen Instituts Heidelberg analysierte die Trinkmenge des Angeklagten und stellte abschließend Berechnungen zum so genannten Nachtrunk zuhause an.

Da nach der Aussage des Zeugen der Angeklagte bereits in dem Reilinger Lokal starke Ausfallerscheinungen gezeigt hat, sei ein intensiver "Nachtrunk" auszuschließen. Zudem schien der Beschuldigte bei der Blutentnahme durch einen Arzt nur noch leicht berauscht.

Die Vertretung der Staatsanwaltschaft forderte aufgrund der Glaubwürdigkeit des Zeugen eine achtmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung, da der Angeklagte bereits einschlägig vorbestraft ist. Die Verteidigung plädierte für eine Bewährungsstrafe sowie eine geringe Geldstrafe. Das Gericht sah die fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr aufgrund der Aussagen von Zeugen und Sachverständigem als erwiesen an. Da der Angeklagte im Fall der gefährlichen Körperverletzung Reue gezeigt habe, sei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden.

Bewährung mit Auflagen
Zum Entzug des Führerscheins für acht Monate kam noch eine saftige Geldstrafe von 35 Tagessätzen wegen der Trunkenheitsfahrt hinzu, verbunden mit der abschließenden Ermahnung von Richterin Lösche, bei einem Verstoß gegen die Bewährungsauflagen an die Folgen zu denken: "Sie müssen für sich entscheiden, ob sie in den Knast oder sich an die Auflagen halten wollen. Denn wenn es mir auf den Wecker geht, hebe ich die Bewährung ganz schnell auf", schloss die Richterin die Verhandlung und entließ den Reilinger aus dem Gerichtssaal. vw aus SZ
( 12.04.2007 - 10:25)

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