Aus dem Rathaus

Freibetrag für Alleinerziehende rückwirkend zum 01. Januar 2004 wieder eingeführt

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Mit dem so genannten Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde Ende vergangenen Jahres die dritte Stufe der Steuerreform auf das Jahr 2004 vorgezogen. Mit dieser Gesetzesänderung war der bisherige Haushaltsfreibetrag zum 01.01.2004 von einem neuen "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" in Höhe von 1.308 Euro im Kalenderjahr/109,00 Euro im Monat abgelöst worden. Die Voraussetzungen für die Gewährung dieses Entlastungsbetrages für Alleinerziehende wurden durch das "Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze" rückwirkend zum 01. Januar 2004 neu geregelt.

Anfang diesen Jahres waren Mütter und Väter, die mit einem neuen Partner, volljährigen Kindern oder erwachsenen Familienmitgliedern zusammenleben, Singles gleichgestellt. Statt in der günstigeren Steuerklasse II landeten sie in der Klasse I. Damit sollte eine Forderung des Verfassungsgerichtes erfüllt werden, nach der verheiratete Eltern nicht schlechter gestellt sein dürfen als unverheiratete. Die Neuregelung hatte aber auch die Alleinerziehenden schlechter gestellt, die gar keine Haushaltsgemeinschaft mit einem neuen Partner bilden. Dies wurde nun korrigiert und der seitherige Entlastungsbetrag von 1.308 Euro rückwirkend zum 01. Januar wieder eingeführt.

Steuerbürger, denen für das Jahr 2004 die Steuerklasse II gewährt wurde bzw. künftig gewährt wird, erhalten in den nächsten Tagen von der Gemeindeverwaltung ein entsprechendes Anschreiben mit detaillierten Informationen zur neuen Rechtslage.
( 26.07.2004 - 11:55)

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