Aus dem Rathaus

Altenpflegeheim im Wohnbaugebiet 'Holzrott'
Auf diesem Areal ist ein Altenpflegeheim geplant

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Das seit Dezember 2003 erschlossene Neubaugebiet Holzrott, 4. Abschnitt ist seither geprägt von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern. Eine vom Gemeinderat beschlossene 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes soll es zulassen, dass dort voraussichtlich im nächsten Jahr ein Altenpflegeheim mit ca. 49 Betten errichtet werden kann.

Der Bauherr betreibt bereits seit 1988 in Reilingen eine derartige Einrichtung, die aber mittlerweile längst an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt ist. Entlastung soll ein Pflegeheimneubau in der Heinrich-Böll-Straße bringen. Geplant ist, auf dem rund 2.190 qm großen Areal einen zwei- bis dreigeschossigen Bau mit 37 Einzel- und 6 Doppelzimmern zu errichten. Hierzu werden etwa 1.060 qm Grundfläche beansprucht. Im Dachgeschoss sind Therapieräume, Verwaltung, Technik, Versorgung und Lager zentralisiert. Für Besucher sind acht ebenerdige Stellplätze vorgesehen.

Der geltende Bebauungsplan Holzrott, 4. Abschnitt lässt zwar von seiner festgeschriebenen Nutzungsart eine derartige Einrichtung grundsätzlich, nicht aber in dieser Dimension zu. Zu viele Ausnahmen und Befreiungen von den ausschließlich an kleineren Wohneinheiten orientierten Festsetzungen wären dann, abweichend von den Grundzügen der Planung notwendig.

Die weit überwiegende Ratsmehrheit möchte den Bau eines Altenpflegeheims fördern und unterstützt daher eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes. Der in öffentlicher Ratssitzung am 17. Juli 2006 gefasste Beschluss zur Einleitung des im Baugesetzbuch geregelten Planfeststellungsverfahrens ist in der nächsten Amtsblattausgabe veröffentlicht. Mit einer ersten zweiwöchigen Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan ist voraussichtlich ebenfalls noch im Monat August zu rechnen. Ihr wird sich einer weitere einmonatige Auslage einer optimierten Entwurfsplanung anschließen, bis schließlich ein Satzungsbeschluss möglich ist.

Die zweimalige Entwurfsoffenlage bietet hinreichend Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der anzupassenden Bauleitplanungen. Natürlich sind auch Anregungen zum Planungsinhalt zulässig und erwünscht.

Foto: svs
( 31.07.2006 - 13:08)

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