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Ist die Frau nun "gegen den Besen gelaufen"?

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Weil er mit einem abgebrochenen Besenstiel auf eine Frau eingeschlagen haben soll, musste sich ein Mann aus Reilingen jetzt vor dem Amtsgericht Schwetzingen verantworten. An einem heißen Juniabend während der Fußball-EM war die Polizei zu einer Auseinandersetzung in einem Mehrfamilienhaus gerufen worden.

Der 39-Jährige soll damals auf die Geschädigte losgegangen sein, weil diese gemeinsam mit einer anderen Frau eine Flüssigkeit, möglicherweise Alkohol oder ein brennbares Reinigungsmittel, gegen seine Wohnungstür gespritzt habe. "Ich dachte, die zünden mir die Tür an", wies der Angeklagte jedoch den Vorwurf zurück, die alkoholisierte Frau irgendwie absichtlich verletzt zu haben.

Er habe den Besen nur auf den Boden geschlagen und noch hoch gehalten - "dann ist sie dagegen gelaufen". Ein Polizeibeamter, der mit einigen Kollegen zu dem Streit hinzugerufen worden war, bestätigte die Angaben des Mannes. Bei dem Handgemenge sei auch noch ein weiterer Mitbewohner des Hauses dazu gekommen.

Dieser habe "mit vier Promille Alkohol im Blut den starken Mann markieren wollen" und mit einem Fitness-Gerät die Wohnungstür des Angeklagten eingeschlagen. Der Boden des Flures sei mit einer ölartigen Flüssigkeit verschmiert gewesen und auch das Zimmer der Geschädigten habe Blutspuren aufgewiesen, die aber auch von einem Sturz hätten herrühren können.

Der Angeklagte sei eher als Sonderling bekannt und wolle nur seine Ruhe haben, in der Hausgemeinschaft werde der Mann deshalb eher ausgegrenzt. Schließlich habe sich die Sachlage nach dem Eintreffen der Polizei und dem folgenden "Beschreiten neuer Kommunikationswege" aber auch ganz schnell wieder beruhigt.

Weil die Streithähne sich in der Zwischenzeit ohnehin geeinigt hatten und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nicht mehr gegeben war, stellte Richterin Eva Lösche das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig ein.
Volker Widdrat aus SZ
( 01.12.2008 - 11:00)

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