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Tollwut-Impfaktion bei Füchsen |
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Das unveränderte Auftreten von Tollwutfällen im benachbarten Bergstraßenkreis macht dort wie auch im angrenzenden baden-württembergischen Gebiet ein Fortsetzen des staatlichen Tollwutbekämpfungsprogrammes bis auf weiteres erforderlich. Dies bedeutet auch für die nordwestlichen Regionen des Rhein-Neckar-Kreises weiterhin turnusgemäßes Impfen 2x jährlich. Hierfür werden besonders in den dichter besiedelten Regionen westlich der badischen Bergstraße Tollwutimpfköder durch die den einzelnen Hegeringen angeschlossenen Jäger ausgebracht. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Rhein-Neckar-Kreises steht auch dieser Tage wieder für Auskünfte im Zusammenhang mit der derzeit laufenden bzw. Köderauslage zur Verfügung und bittet insbesondere die öffentlichen Hinweisblätter an den Revierzugängen zu beachten. Damit die Füchse die ihnen zugedachten Impfköder in möglichst großer Anzahl aufnehmen können, werden Spaziergänger gebeten, Hunde auch in den nächsten 14 Tagen noch auf öffentlichen Flächen angeleint zu halten. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Impfstoff für Haustiere und andere freilebende Tiere zwar unschädlich ist, aber auch zu keinem ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut führt. Wie sehen die Fraßköder aus? Die Impfköder sind Futterpreßlinge mit einem Durchmesser von etwa vierzig Millimetern und eine Höhe von 12 bis 14 Millimeter. In dem Köder befindet sich ein verschlossener Impfstoffbehälter (Blister) mit lebenden Viren von Zellkulturen. Die braunen, runden Scheiben sind nicht nur in Wäldern zu finden, sondern auch in öffentlichen Parkanlagen, Kleingartenanlagen und auf Friedhöfen. Was ist bei menschlichem Kontakt mit dem Köder zu tun? Bei einem reinen Berühren von Impfstoffködern bei intakter Haut genügt gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife, eine Tollwutimpfung ist nicht notwendig. In allen anderen Fällen, insbesondere, wenn Kinder mit Ködern in Kontakt kommen, sollte vorsichtshalber ein Arzt konsultiert werden. Nähere Auskünfte erteilt das Gesundheitsamt beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unter der Telefonnummer 06221/ 522-0 bzw. das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter 06222/ 3073-4265. |
( 08.11.2004 - 13:54) |
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