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Bestimmungen für den Verkauf und die Benutzung von Silvesterfeuerwerk |
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Eine unsachgemäße Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern) am Jahreswechsel führt nicht selten zu Unfällen. Mit der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufbewahrung und beim Verkauf dieser Gegenstände leisten die Händler einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel. Die Vorschriften regeln sowohl den Verkauf als auch das Abbrennen von Feuerwerk in verschiedener Weise. Kleinstfeuerwerk (Klasse I), auch landläufig Tischfeuerwerk genannt, darf über das ganze Jahr und an alle Personen, also ohne Altersbegrenzung verkauft werden. Kleinfeuerwerk (Klasse II) darf nur am 29., 30. und 31. Dezember verkauft werden. Die Abgabe von Kleinfeuerwerk Klasse II ist darüber hinaus nur an Personen über 18 Jahre gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II ist nur an Silvester und an Neujahr und nur durch über 18 Jahre alten Personen erlaubt. Hier noch einige Sicherheitshinweise: · Die auf der Verpackung oder dem Feuerwerkskörper angebrachte Gebrauchsanweisung vor dem Abbrennen lesen und auch beachten. · Artikel, die nur zur Verwendung im Freien bestimmt sind, weder im Haus noch in der Nähe offener Fenster zünden · Feuerwerkskörper immer getrennt von Streichhölzern aufbewahren, nie in Hosen- oder Jackentaschen stecken. · Nie Feuerwerkskörper auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände werfen. · Finger weg von Versagern, sog. Blindgängern, - liegen lassen, keinesfalls versuchen, erneut zu zünden, denn eine kürzere Zündschnur ist gleichbedeutend mit einer kürzeren Abbrennzeit. · Feuerwerkskörper, die illegal aus dem Ausland eingeführt wurden, entsprechen vielfach nicht den im Inland zugelassenen und sind zum Teil extrem gefährlich. · Feuerwerkskörper gehören nicht In Kinderhände. Die größte Gefahr droht von selbstgebastelten, geöffneten, gebündelten oder verdämmten Feuerwerkskörpern. Sie sind unberechenbar ! · Schießen Sie die Raketen aus leeren Flaschen ab -und zwar so, dass sie nicht auf Gebäude, brennbare Außenwände oder Lagergut zielen. · Zünden Sie Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder Tankstellen. · Verhindern Sie, dass alkoholisierte Menschen mit Feuerwerkskörpern oder Knallern hantieren. |
( 06.12.2004 - 14:03) |
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