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Gesundheit: Was ändert sich? |
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Die Gesundheitsreform der Großen Koalition tritt bis 2009 in mehreren Stufen in Kraft. Die meisten Neuerungen gelten bereits vom 1. April an. Ein Überblick: Alle empfohlenen Impfungen sowie Mutter-/Vater-Kind-Kuren werden zu Pflichtleistungen - die Kassen müssen sie also bezahlen, ob sie wollen oder nicht. Das gilt auch für die geriatrische Rehabilitation und alle anderen medizinisch notwendigen Reha-Leistungen. Kommt es nach Schönheitsoperationen, Tätowierungen oder Piercings zu Komplikationen, müssen sich die Versicherten an den Kosten der Folgebehandlung beteiligen. Für alle, die früher in einer gesetzlichen Kasse waren und jetzt keine Absicherung mehr haben, gilt eine Versicherungspflicht - sie müssen oder dürfen in die Kasse zurück, in der sie zuletzt waren. Die Versicherungen können sie auch nicht ablehnen. Für früher privat Versicherte gilt diese Pflicht erst vom 1. Januar 2009 an. Wenn sie wollen, können sie aber bereits am 1. Juli dieses Jahres in ihre ehemalige Kasse zurück. Bei sehr teuren neuen Medikamenten müssen Ärzte die Zweitmeinung eines besonders qualifizierten Mediziners einholen, wenn sie das Präparat verschreiben wollen. Das Kölner Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) erstellt künftig bei neuen Medikamenten eine Kosten-Nutzen-Bewertung. Bislang hat es nur den Nutzen neuer Präparate untersucht. Apotheker müssen den Kassen einen höheren Rabatt gewähren. Er steigt pro verkaufter Packung um 30 Cent auf 2,30 Euro. Die gesetzlichen Krankenversicherungen dürfen kassenübergreifend fusionieren. Das heißt, dass sich zum Beispiel eine AOK mit einer Betriebskrankenkasse zusammenschließen kann. Das war bisher nicht möglich. jku aus SZ |
( 02.04.2007 - 09:33) |
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