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Rechtsüberholen - wo erlaubt, wo verboten?

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Auf der Autobahn sehen es manche locker: Sie wechseln aus der linken Spur nach rechts, fahren rechts vor und drücken dann wieder nach links. Wer dabei erwischt wird, hat nichts zu lachen: Rechtsüberholen ist nur in wenigen Ausnahmefällen gestattet.

Eine solche Ausnahme sind mehrspurige Straßen innerorts: Personenwagen, leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) und Motorräder dürfen hier ihren Fahrstreifen frei wählen - und rechts auch schneller fahren. Außerorts aber darf nur links überholt werden.

Anders auf Autobahnen und mehrspurigen Schnellstraßen: Haben sich hier Kolonnen gebildet, dann darf die rechte schneller fahren als die linke. „Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden“, erlaubt Paragraph 7 der Straßenverkehrsordnung.

Eine Kolonne, so die Rechtsprechung, muss mindestens aus drei Fahrzeugen bestehen. Ein einzelner Fahrer, der aus der linken Spur nach rechts überwechselt, rechts vorfährt und wieder nach links drückt, überholt rechts. Wenn er erwischt wird, ist er mit fünfzig Euro und drei Flensburg-Punkten dabei. Wird er mehrfach erwischt, kann sogar Fahrverbot drohen. Erst recht gegen das Gesetz ist Rechtsüberholen auf dem Standstreifen. Auch besonders Pfiffige, die sich über einen Parkplatz nach vorn mogeln, können sich ein Knöllchen einfangen.

Erlaubt ist dagegen, auf einem Beschleunigungsstreifen schneller zu fahren als der übrige Verkehr, um sich besser einfädeln zu können. Auch auf einer Abzweigspur darf man rechts schneller fahren, sobald sie durch eine breite Linie von der Hauptfahrbahn getrennt ist.
Joachim Woltereck
( 29.10.2004 - 09:17)

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