Aus dem Rathaus |
Wie soll sich die Gemeinschaft entwickeln? |
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Die Verwaltungsgemeinschaft Hockenheim ist eine eingespielte Institution. Der gemeinsame Ausschuss des Zusammenschlusses hatte, das zeigte sich bei der jüngsten Sitzung, seit über drei Jahren nicht mehr getagt. Nun aber bestand Anlass, sich wieder zu treffen: Weil sich "die Kommunen und ihre Bedürfnisse weiterentwickelt haben", wie es Hockenheims Oberbürgermeister Dieter Gummer formulierte, beschlossen die Mitglieder aus Hockenheim, Altlußheim, Neulußheim und Reilingen einstimmig, den Flächennutzungsplan fortschreiben zu lassen. Mit dem Flächennutzungsplan werden die Grundlagen für die räumliche Entwicklung gelegt, etwa in der Frage, an welchen Stellen weitere Wohnbebauung zulässig ist und wo sich Gewerbe ansiedeln darf. Die Rahmenbedingungen haben sich seit Beschluss des derzeit gültigen Flächennutzungsplans im Jahr 1985 umfassend geändert, schickte Hockenheims Stadtbaudirektor Wilhelm Stulken in der Sitzung im Bürgersaal des Hockenheimer Rathauses voraus. An vorderster Stelle führte Stulken die demographische Trendwende an. Die Bevölkerungszuwächse gingen in den kommenden 20 Jahren zurück, was eine Reduzierung der Neuausweisung von Baugelände nahe lege. Im Umkehrschluss gewinne die Innenentwicklung an Bedeutung, wie sie an verschiedenen Stellen in Hockenheim schon sichtbar werde. Schließlich seien die Ansprüche der Bürger an eine erweiterte Beteiligung gestiegen - mit einem formellen Mitspracherecht gäben sich die Bürger nicht mehr zufrieden. Nachdem sich die Bürgermeisterrunde bereits über die Fortschreibung verständigt hatte, war der Beschluss im gemeinsamen Ausschuss nur Formsache und keiner Wortmeldung Wert. Der neue Plan gilt für knapp 40000 Menschen und enthält darzustellende Bauflächen von 1220 Hektar, wie Wilhelm Stulken erklärte. Die restliche Fläche, zu der unter anderem landwirtschaftliches Gelände und Wald zählen, umfasst 5832 Hektar. Spannend dürfte vor allem die Frage sein, wo die Planer Bedarf für zusätzliche Gewerbeansiedlungen sehen, die bei allen Kommunen gern gesehen sind. Wer die Fortschreibung ausführen wird, soll in einer weiteren Zusammenkunft des gemeinsamen Ausschusses am 7. März festgelegt werden. Vier Büros aus drei Bundesländern hat die Verwaltung aufgefordert, Angebote abzugeben. Drei von ihnen liegen in ihren Honorarforderungen eng beieinander mit einem Gesamtpreis inklusive Landschaftsplanung zwischen 190 000 und 195 000 Euro. Sie sind in der Veraltungsgemeinschaft teilweise schon mehrfach zum Einsatz gekommen. Ein Büro kommt auf ein Gesamthonorar von 144 000 Euro. Die Unterschiede sollen am 7. März jeweils in Kurzpräsentationen und Fragerunden erklärt werden. Auf eine europaweite Ausschreibung konnte nach Abstimmung mit der Architektenkammer Baden-Württemberg verzichtet werden. Matthias Mühleisen aus SZ |
( 26.02.2007 - 09:48) |
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