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Osteuropäische Haushaltshilfen stark nachgefragt

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Deutsche Haushalte können seit Anfang 2005 unter bestimmten Voraussetzungen osteuropäische Bewerberinnen und Bewerber als Haushaltshilfen einstellen, um pflegende Verwandte bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu entlasten und den Pflegebedürftigen ein Leben in ihrer gewohnten Umgebung weiter zu ermöglichen.

Einkaufen, kochen, aufräumen und putzen zählen zu den Aufgaben der Haushaltshilfen. Pflegerische Arbeiten dürfen sie nicht leisten. Die Vermittlungsabsprachen mit den Arbeitsverwaltungen von Polen, Slowenien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, der Slowakischen und Tschechischen Republik erlauben eine dreijährige sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung in Deutschland.
Wer eine Haushaltshilfe aus Osteuropa beschäftigen möchte, wendet sich an die örtliche Agentur für Arbeit. Dort ist ein Arbeitsvertrag einzureichen, den die Bundesagentur für Arbeit zweisprachig zur Verfügung stellt.
Die Agentur für Arbeit prüft dann, ob bevorrechtigte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, gehen die Unterlagen zur weiteren Bearbeitung an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn.
Wenn eine namentlich bekannte Haushaltshilfe angefordert wird, leitet die ZAV die Unterlagen direkt an die Arbeitsverwaltung im entsprechenden Partnerland weiter. In anderen Fällen schlägt die ZAV aus ihrem Bewerberpool geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vor. Das Vermittlerteam der ZAV berücksichtigt dabei die individuellen Anforderungen und Wünsche des Privathaushaltes und prüft die Deutschkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber.
Von der Antragstellung bis zur Arbeitsaufnahme muss bei der namentlichen Nennung einer Haushaltshilfe mit einer etwa fünfwöchigen Dauer gerechnet werden. Beim Vorschlag von Bewerberinnen und Bewerberinnen durch die ZAV sind üblicherweise etwa 7 Wochen zu veranschlagen.
Mit dem Verfahren möchte der Gesetzgeber deutschen Haushalten eine legale Möglichkeit zur Beschäftigung von Haushaltshilfen anbieten. Mehr als 9.000 private Haushalte haben diesen Weg seit Beginn des Programms bereits genutzt. Die Hilfestellung bei der gesamten Antragstellung gehört zum Kundenservice der Mannheimer Agentur für Arbeit.
Alle Informationen zum Verfahren, zu den Zulassungsbedingungen und der Antragsstellung können per eMail angefragt werden:
Mannheim.AG-Leistungen141@arbeitsagentur.de

Wichtig:
Eine Haushaltshilfe können Privathaushalte mit pflegebedürftigen Personen der Stufe I bis III und Erblindeten beantragen. Neu ist diese Möglichkeit für Haushalte mit Pflegebedürftigen der Stufe Null – das sind Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Der Arbeitgeber muss für eine angemessene Unterkunft sorgen und bezahlt die Haushaltshilfe nach Tarif; Kosten für Unterkunft und Verpflegung können angerechnet werden.
Info im Internet: http://www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen und Bürger > Arbeit und Beruf > Vermittlung > Haushaltshilfen
( 29.09.2008 - 09:55)

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