Aus dem Rathaus

Frostschutz für Wasserzähler und -leitungen

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Der Winter steht vor der Tür und damit die Zeit des ersten Frostes. Mit der Beachtung folgender Tipps schützen Sie Wasserzähler und Wasserleitungen vor Frost:

* Fenster und Türen im Keller während der Frostperiode geschlossen halten.
* Schadhafte Fenster und undichte Türen instandsetzen.
* Wasserzähler und Wasserleitungen in frostgefährdeten Räumen (z.B. in Hauseingängen, an Außenwänden und unter Fenstern) mit isolierenden Stoffen umhüllen.
* Wasserzählerschächte im Freien frostsicher abdecken, wobei die Abdeckung vor dem Durchfeuchten zu schützen ist. Der Zugang zum Abstellhahn und Wasserzähler muss jedoch jederzeit möglich sein.
* Garten- und Hofleitungen abstellen und entleeren. Die Entleerungshähne sind im Winter geöffnet zu halten.
* Bei tagelanger Abwesenheit in Räumen mit Wasserleitungen für Temperaturregelung (mindestens + 8° C) sorgen oder aber die Leitung abstellen und entleeren.
* Eingefrorene Leitungen und Wasserzähler nicht mit offener Flamme auftauen, sondern eine Fachfirma rufen. Vorsicht bei elektrischen Auftaugeräten!
* Bauwasserzähler an Baustellen und in Neubauten sind besonders gefährdet. Hier ist eine starke Isolierung notwendig um Schäden zu vermeiden.
Die Gemeindeverwaltung fordert die Hauseigentümer, aber auch alle Nutzer von Wasserversorgungsanlagen auf, ihrer Vorsorgepflicht nachzukommen und geeignete Maßnahmen zum Frostschutz zu treffen.
Für die infolge mangelnder Sorgfaltspflicht entstehenden Schäden haftet grundsätzlich der Anschlussnehmer.
( 23.10.2004 - 19:20)

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