Ortsgeschichte

Nachwahl von Bürgerausschussmitgliedern

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Nr. 56, Geschehen zu Reilingen, den 12.März 1904; vor dem Gemeinderath, Punkt 7

Der Bürgermeister teilt mit, daß gegen die am 25.Februar 1904 dahier stattgehabte Ersatzwahl wegen Ernennung des Heinrich K. mit Schriftsatz vom 3. März 1904 angefochten worden sei, mit der Begründung, daß das Bürgerausschussmitglied Ludwig K., welcher die Wählbarkeit verloren habe da er keine Gemeindesteuer zu zahlen brauche, dennoch mit abgestimmt habe. Es sei deshalb nochmals eine Ersatzwahl vorzunehmen. Ferner stehe fest, daß folgende Ausschussmitglieder keine Steuer bezahlen und deshalb die Wählbarkeit ebenfalls verloren hätten, nämlich: Ludwig K., Joseph K., Heinrich R., und ausserdem sei das Bürgerausschussmitglied Peter Gögele gestorben. Es habe also eine Ersatzwahl stattzufinden für: Heinrich K., Ludwig K., Joseph K., Heinrich R. und Peter Gögele durch die Mitglieder des Bürgerausschusses. Beschlußfassung wird beantragt.

Beschluß:

1. Die Tagfahrt zur Abstimmung durch die Mitglieder des Bürgerausschusses auf Freitag, den 18. März 1904 nachmittags von 4 bis 5 Uhr in das hiesige Rathaus anberaumt.
2. Als Urkundspersonen zur Anwohnung bei der Wahl gemäß § 8 der Wahlordnung vom 8.Juli 1890 werden die Gemeinderäte Andreas Römpert und Michael Weißbrodt ernannt.
3. Bekanntmachung und Einladung zu erlassen.
4. Nachricht den 4 ausscheidenden Bürgerausschussmitgliedern.

Nr. 57, Geschehen zu Reilingen, den 26. März 19o4; vor dem Gemeinderath, Punkt 6

Der Bürgermeister trägt vor, daß nach Gemeinderatsbeschluß vom 12.März 1904 die Bürgerausschussmitglieder Ludwig K., Joseph K. Heinrich R. wegen Nichtveranlagung zur Steuer aus dem Bürgerausschuss ausgeschieden worden seien und daß die Ausscheidung nach dem am 1.Januar 1902 die Gemeindebesteuerung und das Gemeindewahlrecht betreffe, hinfällig ist, weil nicht mehr die Steuerzahlung sondern die Gemeindeumlagezahlung maßgebend ist, und beantragt der Bürgermeister die Aufhebung der gefassten Beschlüsse. Demgemäß sei auch die Wahl des Heinrich K. in den Bürgerausschuss gültig. Die Einsprache des Peter H. und Consorten von hier vom 3. März 1904 wäre sonach unbegründet und deshalb zurückzuweisen.
Der Bürgermeister teilt weiter mit, daß er nach Lage der Sache die auf den 18. März 1904 anberaumte Ersatzwahl abbestellt habe. Beschlußfassung wird beantragt.

Beschluß:

1. Der Gemeinderatsbeschluß vom 12. März soweit er die Ausscheidung der vorgenannten Bürgerausschussmitglieder betrifft, wird zurückgezogen.
2. Die Einsprache des Peter H. und Consorten vom 3. März 1904 gegen die Wahl von Heinrich K. ist unbegründet und wird zurückgezogen.
3. Nachricht den beteiligten Personen.

Beurkundet: BM Müller; Räte: Ritzhaupt, Römpert, Läuser, Joh.Müller, Weißbrodt, eine Stelle unbesetzt.

Anmerkung:
Ob der in diesem Verwirrspiel als Anführer erwähnte Peter H. zum damaligen Zeitpunkt selbst dem Bürgerausschuss angehörte ist nicht bekannt und wäre auch unerheblich. Woher er seine genaue Kenntnis über die steuerliche Veranlagung der Bürgerausschussmitglieder hatte,; wäre da schon wissenswerter, doch dies werden wir nie erfahren, und das ist, nachdem nun genau l00 Jahre darüber vergangen sind, auch kein großes Unglück.
Das Vorgehen des Peter H. und einiger Mitunterzeichner (Consorten) kann nicht unbedingt als negativ bewertet werden, denn nur wenig mehr als 2 Jahre vorher war dieser Zustand der steuerlichen Nichtveranlagung sehr wohl ein Anlass, ehrenhaft aus dem Bürgerausschuss auszuscheiden. Daß dies die damals 4 Betroffenen wie auch die Kritiker nicht wußten, daß zwischenzeitlich eine andere Gesetzeslage gültig wurde, kann durchaus als glaubwürdig angenommen werden.
Doch, wie ist das mit dem Bürgermeister und dem Ratschreiber ? Kann diesen beiden ebenfalls Unwissenheit als Entlastung gelten? (Einschließlich der Gemeinderäte ?) Denn es ist festzuhalten: Allein auf den Einspruch hin, daß die vier genannten Mitglieder unrechtmäßig noch dem Bürgerausschuss angehören würden, wurde sofort ein Wahltermin für die Wahl von deren Ersatzmänner festgesetzt. Erst eine entsprechende Richtigstellung durch das Bezirksamt Schwetzingen brachte die Reilinger Verwaltungsspitze auf den rechten Weg und zu der Erkenntnis daß eine Ersatzwahl lediglich für den verstorbenen Peter Gögele notwendig sei. Mögliche hochgehende Wahl - Wellenschläge glätteten sich zur vorgenanten Oberflächenbewegung.
( 06.12.2004 - 13:55)

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