Aus dem Rathaus

Hecken und Bäume entlang den öffentlichen Wegen und Straßen zurückschneiden


Manche an öffentliche Gehwege angrenzenden Bäume und Sträucher sind zwischenzeitlich so weit gewachsen, dass sie das erforderliche Lichtraumprofil unzulässig einengen. Dies beeinträchtigt oftmals die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen und sogar auf den Fahrbahnen.

In vielen Fällen wird auch die Sicht auf Verkehrszeichen behindert, oder an Einmündungen und Kreuzungen ist die Übersicht durch Heckenbewuchs nicht mehr gewährleistet.

Nach § 28 Abs. 2 Straßengesetz dürfen Anpflanzungen und Zäune sowie Stapel, Haufen oder andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt und unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.

Wir bitten daher, die vegetationsarme Zeit zu nutzen, Hecken und Bäume so zurückzuschneiden oder zurückzusetzen, dass Verkehrszeichen gut eingesehen werden können und folgende lichte Räume frei bleiben:

4,50 m über der gesamten Fahrbahn
2,50 m über kombinierten Rad- und Fußwegen
2,30 m über Fußwegen

Hecken im Sichtfeld von Straßeneinmündungen sollten die Höhe von 60 cm ab Fahrbahn nicht übersteigen.

Das Schnittgut kann samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage abgegeben werden.
( 18.10.2004 - 14:14)

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