Aus dem Rathaus

Neuregelungen beim Fischereischein


Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden auch die Bestimmungen zum Fischereischein neu geregelt. Ab 01. Januar 2005 wird der Fischereischein für Erwachsene in der Regel auf Lebenszeit erteilt. Nur noch bei Jugendlichen, bei Mitgliedern diplomatischer Vertretungen oder als Fischereischein ohne Nachweis der Sachkunde für Fischwirt-Auszubildende wird der Fischereischein auf 1 Jahr ausgestellt.

Es ergeben sich dadurch folgende Änderungen in der Praxis:
· Es müssen neue Ausweise ausgestellt werden. Dies bedeutet, dass ein neues Passbild vorgelegt werden muss.
· Der Fischereischein ist nur gültig, wenn die Fischereiabgabe darin quittiert ist. Die Fischereiabgabe kann jährlich, 5-jährlich oder 10-jährlich im voraus bezahlt werden. (Euro 6/ Jahr)
· Für die erstmalige Ausstellung des Fischereischeines auf Lebenszeit ist eine Gebühr in Höhe von Euro 20,45 vorgesehen. Für die Quittierung der Fischereiabgabe in den Folgejahren erhebt das Ordnungsamt eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. Euro 5.

Dies bedeutet, dass die erstmalige Ausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit mit 5-jähriger Fischereiabgabe dann 50,45 Euro, mit 10-jähriger Fischereiabgabe 80,45 Euro gezahlt werden müssen. Die Kosten für den Jugendfischereischein mit 5 Euro bleiben unverändert.
( 16.12.2004 - 10:34)

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