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Wegen gefährlicher Körperverletzung sowie einer Trunkenheitsfahrt muss sich ein 26-jähriger Reilinger vor dem Amtsgericht Schwetzingen unter Vorsitz von Strafrichterin Eva Lösche veranworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, Ende September vergangenen Jahres in angetrunkenem Zustand den Gast eines Lokals in Reilingen verletzt zu haben.

Der verheiratete Vater eines Kindes soll, nachdem er die Hochzeitsfeier seines Bruders in einer anderen Gaststätte verlassen hatte, mit dem Geschädigten eine Diskussion angefangen haben. Nachdem dieser nicht weiter mit ihm sprechen wollte, habe der Angeklagte ihn zunächst gekratzt und ihm dann einen Glasaschenbecher ins Gesicht geworfen, was eine vier Zentimeter lange Platzwunde hervorrief.

Drei Monate später soll der Angeklagte betrunken mit dem Auto gefahren sein. Nach dem telefonischen Hinweis eines Zeugen, dass Oliver S. fahruntüchtig mit dem Auto unterwegs sei, wurde dieser von der Polizei betrunken zuhause angetroffen und zur Blutprobe aufs Revier gebracht. Das Ergebnis: 1,53 Promille, die Folge: Führerscheinentzug.

Den Vorwurf der Körperverletzung räumte der Angeklagte über seinen Anwalt bei der Verhandlung ein. Er habe sich entschuldigt und bedaure sein aggressives Vorgehen. Im Fall der Trunkenheitsfahrt wollte der Reilinger keine Angaben machen, nur, dass ihm nach dem Führerscheinentzug von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde und er nach kurzer Arbeitslosigkeit seit vier Wochen wieder eine neue Arbeitsstelle habe.

Der Anwalt berichtete, dass der Zeuge, der die Polizei verständigt hatte, selbst den Führerschein wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verloren habe. Hinweisgeber damals: der nunmehr Angeklagte, der die Frage von Richterin Lösche, ob er Alkoholprobleme habe, verneinte. Am 5. April sollen Zeugen aussagen, außerdem wird ein Sachverständiger des gerichtsmedizinischen Instituts Heidelberg gehört. vw aus SZ
( 02.04.2007 - 10:05)

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