Aus dem Rathaus

Herbstzeit - Laubzeit


Momentan beschert uns Petrus einen „Goldenen Oktober“. Doch die Jahreszeit hat auch ihre Schattenseiten, insbesondere für jene, die sich um die Beseitigung der Laubberge im häuslichen Garten, auf öffentlichen Plätzen oder Straßen kümmern müssen.

Nach den Bestimmungen der Räum- und Streupflichtsatzung sind die Straßenanlieger verpflichtet, die Geh- und Fußwege nach Bedarf zu reinigen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, aber auch Laub.

Die Mitarbeiter des Bauhofes sind zwar darum bemüht, die besonders betroffenen Anwohner, beispielsweise entlang der Wilhelmstraße zu entlasten. Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass dies nur eingeschränkt möglich ist.
( 30.10.2006 - 09:31)

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