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Städtebauliche Erneuerung „Ortskern Reilingen II“ |
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Teil 2: Fördervoraussetzungen Grundlage für die Förderung von privaten Bau- und Abbruchmaßnahmen ist - die Lage im förmlich abgegrenzten Sanierungsgebiet; - der Abschluss entsprechender Förderverträge im Vorfeld der beabsichtigten Baumassnahmen; - Maßnahmen, die vor Vertragsabschluss begonnen wurden, können rückwirkend nicht mehr gefördert werden; - die einvernehmliche Abstimmung der Sanierungsziele mit den gemeindlichen Planungszielen (z.B. Bebauungsplaninhalte) und dem notwendigen Ausbaustandard - die Festlegung einer ortskerngerechten Außengestaltung (Fassade, Fenster, Türen, Baumaterialien, Farbgestaltung etc.) - Mindestinvestitionsvolumen (i.d.R. ab mind. EUR 35.000,--) Förderfähige Baumassnahmen Gefördert werden private Modernisierungsarbeiten, wenn die wesentlichen Gebäudemängel dadurch beseitigt werden. Zuschussfähige Maßnahmen können beispielsweise sein - Einbau/ Erneuerung der sanitären Einrichtungen - Modernisierung der zentralen Heizungsanlagen - Sanierung der Elektroinstallation - Verbesserung des Wohnungsgrundrisses (Zusammenlegen von kleinen Räumen, Wohnungsabschlüsse etc.) - Wärmedämmung (Dach, Wände, Fenster) Nicht förderfähig sind reine Instandhaltungsarbeiten (z.B. Verschönerungsmaßnahmen). Denkbar sind auch Zuschüsse für notwendige Abbrucharbeiten von nicht erhaltungsfähiger/ -würdiger Bausubstanz. Generell gilt: Der Umfang der beabsichtigten Arbeiten muss rechtzeitig vor Baubeginn schriftlich mit der Gemeinde vereinbart werden. Weitere Informationen In den nächsten Ausgaben der Reilinger Nachrichten werden verschiedene Aspekte der Förderung beschrieben. Einzelgespräche finden regelmäßig im Rahmen von sog. “Sanierungssprechstunden” vor Ort statt. Anmeldungen sind möglich im Bauamt bei Frau Barth (Tel. 952-213). |
( 26.02.2007 - 09:47) |
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