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Wasserzähler und Wasserleitungen vor Frost schützen |
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Der Winter steht vor der Tür und damit die Zeit der ersten Fröste. Bauhofleiter Ludwig Anweiler gibt Tipps, um eine durch Frost verursachte Zerstörung von Wasserzählern und Wasserleitungen zu vermeiden: • Fenster und Türen im Keller während der Frostperiode geschlossen halten. • Schadhafte Fenster und undichte Türen instand setzen. • Wasserzähler und Wasserleitungen in frostgefährdeten Räumen (z.B. in Hauseingängen, an Außenwänden und unter Fenstern) mit isolierenden Stoffen umhüllen. • Wasserzählerschächte im Freien frostsicher abdecken, wobei die Abdeckung vor dem Durchfeuchten zu schützen ist. Der Zugang zum Abstellhahn und Wasserzähler muss jedoch jederzeit möglich sein. • Garten- und Hofleitungen abstellen und entleeren. Die Entleerungshähne sind im Winter geöffnet zu halten. Tropft der Entleerungshahn noch nach Stunden, ist der Abstellhahn undicht. Dies sollte durch eine zugelassene Installationsfirma repariert werden. • Bei tagelanger Abwesenheit in Räumen mit Wasserleitungen für Temperaturregelung (mindestens + 8° C) sorgen, oder aber die Leitung abstellen und entleeren. • Eingefrorene Leitungen und Wasserzähler nicht mit offener Flamme auftauen, sondern die Fachfirma rufen. Vorsicht bei elektrischen Auftaugeräten! • Bauwasserzähler an Baustellen und in Neubauten sind besonders gefährdet! Durch starke Isolierung ist dafür zu sorgen, dass hier keine Schäden entstehen. • Friert eine Wasserleitung oder ein Wasserzähler ein, können erhebliche Schäden entstehen. Eine durch Frost geplatzte Leitung setzt nach dem Auftauen ganz schnell das Kellergeschoss unter Wasser. Die Folgekosten für den verantwortlichen Haus- und Grundstückseigentümer sind beträchtlich. Die Hauseigentümer, aber auch alle Nutzer von Wasserversorgungsanlagen sind deshalb aufgefordert, ihrer Vorsorgepflicht nachzukommen und die Anlagen entsprechend zu überprüfen. Für Rückfragen stehen der Leiter des Bauhofes und seine Mitarbeiter unter Tel. 06205/952-2711 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. |
( 06.11.2006 - 12:21) |
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