Aus dem Rathaus

Einzug in Oberlin-Kindergarten verzögert sich weiter
Einzug in Oberlin-Kindergarten verzögert sich weiter

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Jetzt steht es definitiv fest. Der neu errichtete Oberlin-Kindergarten wird frühestens zu Ostern kommenden Jahres und damit mehr als ein halbes Jahr nach dem ursprüngliches Fertigstellungstermin in Betrieb genommen werden können.

Anfang September war die Welt noch in Ordnung. Der in Rekordbauzeit von gerade einmal einem Jahr erbaute Oberlin-Kindergarten sollte am 06. September für den Kindergartenbetrieb freigegeben werden. Alle Vorbereitungen für einen Umzug von der jetzigen Bleibe im Grundschulgebäude der Schiller-Schule in den Kindergartenneubau waren bis ins Detail getroffen. Kurz vor dem Einzugstermin dann die schockierende Nachricht: Wasser sickert aus einer beschädigten Leitung in den Fußbodenaufbau und hat Schäden in noch unbekannter Höhe verursacht.

Eiligst wurden Spezialfirmen zur Schadenbegrenzung eingesetzt. Alles Bemühen war aber leider vergebens. „Trotz einer aufwändigen Trocknung besteht ein Restrisiko für Folgeschäden“, sind sich Gutachter Dipl.Ing. Renatus Dierberger und Architekt Eberhard Vögele einig. Dieses Restrisiko lasse sich nur durch eine Komplettsanierung des Fußbodenaufbaus ausschließen.

Jetzt sollen schnellstmöglich genaue Kosten ermittelt, Leistungsbeschriebe erstellt und Ausführungsaufträge erteilt werden.

Ersetzt werden muss der komplette Fußbodenaufbau. Hiervon betroffen sind auch die Gewerke Heizung, Sanitär, Elektro und Malerarbeiten. Schließlich muss auch das komplette Mobilar abgeschlagen und vorübergehend außer Haus gelagert werden.

Der Schadensumfang hat mittlerweile eine Größenordnung von überschlägig 250.000 Euro erreicht. Sämtliche Kosten übernimmt der Versicherer eines renommierten Sanitärunternehmens, dem der Wasserschaden angelastet wird.

„Auf die Eröffnung des Oberlin-Kindergartens muss man jetzt doch einige Zeit länger warten“, appelliert Bürgermeister Walter Klein an die Geduld der künftigen Nutzer. Schließlich dürfe man von der Gemeinde zurecht einen Kindergartenneubau erwarten, dessen Bausubstanz auch nach einem gravierenden Wasserschaden allen notwendigen baulichen, hygienischen und bauphysikalischen Anforderungen genügt.

Foto: svs
( 28.11.2006 - 15:45)

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