Aus dem Rathaus

Antragsfrist für Antragsveranlagung zur Einkommensteuer endet am 31. Dezember


Die Antragsfrist für die Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2002 (früher Lohnsteuer-Jahresausgleich) endet am 31. Dezember 2004. Sie kann nicht verlängert werden. Antragsvordrucke sind beim Finanzamt zusammen mit einer ausführlichen Anleitung erhältlich. Der Antrag auf Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2002 ist bei dem Finanzamt zu stellen, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zum 31.Dezember 2002 seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
( 08.11.2004 - 13:57)

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