Aus dem Rathaus

Sauberhaltung der Gehwege nicht vernachlässigen


Regelmäßig erreichen die Gemeindeverwaltung Beschwerden über Mitbürger, welche die Gehwegsreinigung vernachlässigen. Aus Anlass der Aktion "Saubere Gemeinde" weist das Ordnungsamt darauf hin, dass Straßenrinnen und Gehwege mindestens einmal wöchentlich zu säubern sind.

Nach den Regelungen der Räum- und Streupflichtsatzung erstreckt sich die Reinigung vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Außergewöhnliche Verunreinigungen müssen unverzüglich beseitigt werden. Belästigende Staubentwicklung sollte vermieden, Kehricht und sonstiger Unrat unverzüglich entfernt werden. Es verbietet sich von selbst, den Schmutz zum Nachbarn, in Straßenrinnen oder in Straßeneinläufe zu kehren.

Die Verwaltung dankt allen Bürgern, die regelmäßig ihrer Kehrverpflichtung nachkommen und damit einen wichtigen Beitrag für ein sauberes Gemeindebild leisten.
( 29.03.2004 - 14:51)

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