Aus dem Rathaus

Versorgungsamt Heidelberg wird aufgelöst

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Zum 01.01.2005 tritt in Baden-Württemberg die große Verwaltungsreform in Kraft. Im Rahmen dieser Neuordnung wird das Versorgungsamt Heidelberg aufgelöst und in die Landratsämter des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises eingeglie-dert.

Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt in allen Versorgungsangelegenheiten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (BVG, OEG, SVG usw.) und in allen Behindertenange-legenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht des Sozialgesetzbuchs IX nur noch die genannten Landratsämter zuständig sind, und zwar

- das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg für die Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises und die Einwohner der Stadtkreise Heidelberg und Mannheim

- das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Mosbach für die Einwohner des Neckar-Odenwald-Kreises

Wichtig: Für Empfänger von Versorgungsleistungen (z.B. Kriegsopferrenten) tritt bei der Rentenzahlung keine Änderung ein, weil diese weiterhin durch die Bundeskasse erfolgt.

Sofern sich bis zum Jahresende noch weitere für Sie wichtige Änderungen ergeben sollten, werden wir Sie informieren. Bitte achten Sie auf entsprechende Pressever-öffentlichungen.
Ab Januar 2005 stehen Ihnen das Versorgungsamt Heidelberg und die anderen Versorgungsämter nicht mehr als Ansprechpartner zur Verfügung. Wenden Sie sich dann bitte an Ihr zuständiges Landratsamt.

Das Landesversorgungsamt Baden-Württemberg wird mit Wirkung vom 01.01.2005 in das Regierungspräsidium Stuttgart eingegliedert. Es behält seine bisherigen Zuständigkeiten, insbesondere hinsichtlich der Rechtsbehelfsverfahren.
( 27.09.2004 - 10:20)

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