Aus dem Rathaus

Weihnachtsbeihilfe im Rahmen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge für das Jahr 2004

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Für Empfänger von laufenden Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Rahmen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge sowie an einkommensschwache Personen werden zum Weihnachtsfest wieder Weihnachtsbeihilfen gewährt. Die Beihilfe wird in der nachstehend aufgeführten Höhe und unter den nachstehend genannten Leistungsvoraussetzungen gewährt:

Für Haushaltsangehörige und Alleinstehende 62,-- Euro
Für Familienangehörige 31,-- Euro
Für Heimbewohner 31,-- Euro

Zu diesen Grundbeträgen werden bei Leistungsberechtigten im Rahmen der Kriegsopferfürsorge auf Vorlage entsprechender Nachweise folgende Zuschläge bewilligt:
· 15% für Schwerbeschädigte nach dem BVG und für Kriegshinterbliebene
· 20% für Pflegezulageempfänger der Stufen I und II nach dem BVG, sowie Leistungsberechtigte die ein Pflegegeld als erheblich Pflegebedürftige und Schwerpflegebedürftige im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten
· 25% für Pflegezulageempfänger ab Stufe II nach dem BVG, sowie Leistungsberechtigte die ein Pflegegeld als Schwerstpflegebedürftige im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten

Personenkreis
1. Folgenden Personen wird die Weihnachtsbeihilfe ohne Antrag von Amts wegen im Laufe des Monats Dezember 2004 überwiesen:
a) Sozialhilfeempfängern, die eine nicht pauschalierte lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen
b) Kriegsopferfürsorgeempfängern
2. Folgenden Personen wird die Weihnachtsbeihilfe nur auf Antrag bewilligt: einkommensschwachen Personen; Personen, die sich als Selbstzahler in Heimen und Anstalten befinden und deren Einkommen die Pflegekosten zuzüglich Barbetrag um höchstens einen Betrag übersteigt, der die volle Weihnachtsbeihilfe nicht erreicht.

Für alle in Arbeit stehenden Haushaltsangehörigen ist eine Nettoverdienstbescheinigung beizufügen. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, in welcher Höhe vom Arbeitgeber eine Weihnachtszuwendung im Jahr 2004 gezahlt wird. Sofern die Höhe dieser Zuwendung noch nicht feststeht, ist von der Zuwendung im Jahre 2003 auszugehen.
Die Auszahlung der Beihilfe vor Weihnachten setzt voraus, dass die Anträge bis spätestens 22. November 2004 gestellt werden.
Näheres erfahren Sie beim Bürgermeisteramt, Sozial- und Versicherungsamt, Rathaus, Zimmer 109.
( 23.10.2004 - 19:19)

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