Aus dem Rathaus

Ab 1. Januar 2007: Taxitarife im Rhein-Neckar-Kreis ändern sich

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Ganz bequem von Tür zu Tür oder für die Fahrt zu Bahnhof oder Flughafen, das Taxi gewährleistet einfache Mobilität. Allerdings hat diese individuelle Transportmöglichkeit ihren Preis. Dieser Preis erhöht sich, erstmals seit 2001 übrigens, zum Jahreswechsel um rund 12 Prozent, inklusive der erhöhten Mehrwertsteuer. Festgesetzt hat die neuen Tarife der Rhein-Neckar-Kreis, nach zwei Anhörungsrunden bei Taxiunternehmen und -verbänden, der Industrie- und Handelskammer und den Gemeinden, nachdem 2005 mehrere Taxiunternehmen eine Änderung des bisher geltenden Taxitarifs aufgrund der wirtschaftlichen Situation und der Preissteigerungen besonders bei den Treibstoffkosten beantragt hatten. Gleich mit integriert in die Taxitarifverordnung wurde dabei die bisher separate Droschkenverordnung, die Bestimmungen zum Taxibetrieb, Taxenständen und Fahrzeugeinsatz enthält.

Wie bisher setzt sich der Gesamtfahrpreis, der von einem geeichten Taxameter festgehalten und angezeigt wird, aus mehreren Teilen zusammen. Er besteht aus einem Grundpreis, einem Kilometerpreis und einem Zeitpreis. Ab 1. Januar 2007 beträgt, einschließlich der Mehrwertsteuer, der Grundpreis 2,60 Euro (bisher 2,40 Euro), der Kilometerpreis erhöht sich in den verschiedenen Tarifstufen auf 0,80 Euro (Tarifstufe 1, bisher 0,70 Euro) bis zu 2,20 Euro (Tarifstufe 4, bisher 2 Euro), der verkehrsbedingte oder vom Reisenden veranlasste Zeitpreis steigt auf 26 Euro/Stunde (bisher 22 Euro). Die Beförderung von Reisegepäck, Kinderwagen, Rollstühlen und Tieren ist kostenlos, bis zu vier größere oder sperrige Güter kosten je Stück 1,50 Euro. Mit den neuen Gebührensätzen liegt der Tarif im Rhein-Neckar-Kreis im Blick auf allen Landkreisen in Baden-Württemberg etwa in der Mitte.

Der Taxitarif gilt zunächst in der Gemeinde, in der das jeweilige Taxiunternehmen seinen Firmensitz hat. Bei Fahrten, die über den jeweiligen Gemeindebezirk hinausgehen, kann man das Beförderungsentgelt mit dem Taxiunternehmen frei festlegen. Wenn der Fahrgast jedoch keinen Festpreis vereinbart hat, gilt der vom Kreis verordnete Taxitarif. Mit dieser Regelung haben die Taxiunternehmer die Möglichkeit, auf die Marktverhältnisse flexibel zu reagieren.
( 28.12.2006 - 17:58)

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