Aus dem Rathaus

Umzug leicht gemacht

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Acht Millionen Bundesbürger ziehen pro Jahr um und müssen sich teilweise seither noch ab-, auf jeden Fall aber am neuen Wohnort anmelden. Moderne IT-Systeme vereinfachen das ab dem Jahr 2007, weil die Meldebehörden dann diese Daten per Internet austauschen.

Die Novelle zum Melderechtsrahmengesetz vom April 2002 sieht eine Datenübermittlung zwischen Meldebehörden zwingend und vor allem elektronisch vor. Das bedeutet, dass nach der Anmeldung eines Einwohners bei einer Meldebehörde, diese innerhalb von drei Werktagen die bisher zuständige Meldebehörde zu unterrichten hat. Diesen Vorgang nennt man auch Rückmeldung. Für die Bürger bedeutet das, dass dann nur noch ein Behördengang anfällt und die nötige Abmeldung entfällt.

Eine Abmeldepflicht besteht jedoch weiterhin, wenn eine neue Wohnung im Ausland bezogen und die Wohnung in Deutschland aufgegeben wird. Auch wer lediglich eine Wohnung aufgibt (Hauptwohnung oder Nebenwohnung) ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen, bleibt weiterhin abmeldepflichtig.

Ebenfalls zum 1. Januar 2007 will das Land Baden-Württemberg ein zentrales Meldeportal zur Verfügung stellen. In diesem Portal sind die Daten sämtlicher Einwohner Baden-Württembergs gespeichert. Vereinfachen soll dies vorerst die Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden. Das Portal bietet aber auch Vorteile für die Behörden der Landesverwaltung und besonders für die privaten Unternehmen. Sie erhalten die Möglichkeit, Melderegisterabfragen künftig in einem durchgängigen Prozess zu bearbeiten und z.B. ihre Außenstände zu wirtschaftlich günstigen Konditionen sofort einzuziehen. Vor allem die so genannten „Poweruser“, das sind Banken, Versicherungen, Anwälte, Inkassounternehmen und Serviceorganisationen sind an den neuen Recherchemöglichkeiten auf Basis des zentralen Adressbestandes sehr interessiert.

Die Einwohnerteildatenbestände werden über das Meldeportal jederzeit rund um die Uhr abrufbar sein und täglich aktualisiert. Bei zunehmender Akzeptanz des Meldeportals ist zu erwarten, dass sich der Bearbeitungsaufwand für Melderegisteranfragen um bis zu 4/5 reduzieren wird.

Gegen Ende des kommenden Jahres sollen auch Ummeldungen innerhalb der Gemeinde erleichtert werden. Im Falle eines Umzugs können dann im Bürgerbüro des Rathauses bereits erfasste Daten zu einzelnen Bürgern abgerufen und auf deren Wunsch hin in einen bereits weitgehend ausgefüllten Meldeschein übernommen werden. Das reduziert Fehlerquellen und spart Zeit.

Zukunftsmusik ist eine weitere Neuerung, mit der wohl frühestens im Verlauf des Jahres 2008 gerechnet werden darf. Die Bürger sollen dann die Möglichkeit haben, An-, Ab- und Ummeldungen über das Internet vorzunehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der Betreffende mit einer elektronischen Signatur ausweisen kann.

Schon 2005 wurde ein neuer ePass, ein Reisepass mit Chip eingeführt. Als biometrisches Merkmal wird bislang das Passfoto in digitaler Form gespeichert. Voraussichtlich ab November 2007 werden ergänzend hierzu auch die Fingerabdrücke (linker und rechter Zeigefinger) in den neuen Pässen erfasst.

Ziel der neuen Regelungen ist es, alle wesentlichen Geschäftsvorfälle in der Meldeverwaltung mit modernster Technik schnell, bürgerfreundlich und datenschutzrechtlich sicher abzuwickeln.
( 18.12.2006 - 12:23)

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