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Städtebauliche Erneuerung „Ortskern Reilingen II“ |
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Teil 5: Modernisierung der Gebäudesubstanz Gerade die Erhaltung älterer Gebäudesubstanz im Ortskern stellt für viele Grundstückseigentümer eine große Herausforderung dar. Oftmals werden bauliche Maßnahmen zurückgestellt oder erfolgen nur einfache Reparaturen. Jedoch erfordern gesetzliche Änderungen, ständig steigende Energiekosten und sich ändernde Wohnbedürfnisse eine fortwährende Anpassung der Gebäude und Wohnungen. Mit der 2005 erfolgten Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung gelten niedrigere Grenzwerte für Feuerungsanlagen. Im Jahr 2008 wird der “Energiepass” für Wohngebäude als Instrument zur Ermittlung des individuellen Energiebedarfs eingeführt. Wieso an dieser Stelle keine grundlegende Haussanierung ? Hier können für die Grundstückseigentümer finanzielle und bauliche Synergien erzielt werden, wenn ohnehin beabsichtigte Modernisierungsvorhaben zu einem Gesamtkonzept zusammengefasst und im Rahmen des laufenden Sanierungsverfahrens bezuschusst werden. Neben der Erneuerung der Heizungsanlage kann die Warmwassererzeugung neu organisiert werden. In Verbindung mit Wärmedämmungsmaßnahmen (Wand, Fassaden, Dach) sind nachhaltige Erfolge zu erzielen. Aber auch die Sanierung der Elektro- oder Abwasserinstallation kann genauso in eine Sanierungskonzeption einbezogen werden wie die Wohnungserweiterung (Einbau Gauben und Dachflächenfenster etc.) durch Ausbau des Dachgeschosses. Die örtlich ansässige Handwerkerschaft steht für entsprechende Bauarbeiten gerne zur Verfügung. Förderung im Rahmen der Ortskernsanierung Folgende Beispielrechnung verdeutlicht die Finanzierbarkeit solcher Modernisierungsmaßnahmen: Geschätzte Gesamtkosten: EUR 60.000,-- Förderfähige Kosten: EUR 54.000,-- Sanierungszuschuss: EUR 16.200,-- Die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten können durch Mieteinnahmen (bei Fremdvermietung) und darüber hinaus (noch) durch eine erhöhte Abschreibung nach § 7h Einkommensteuergesetz steuermindernd erbracht werden. Weitere Informationen Greifen Sie zu und lassen Sie sich beraten. Einzelgespräche finden regelmäßig im Rahmen von sog. “Sanierungssprechstunden” vor Ort statt. Anmeldungen sind möglich im Bauamt bei Frau Barth (Tel. 952-213). |
( 19.03.2007 - 10:56) |
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