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Jungen Eltern wird seit Anfang des Jahres die Entscheidung erleichtert, ihr Neugeborenes in den ersten Lebensmonaten selbst zu betreuen. Sie erhalten mit dem neuen Elterngeld für bis zu 14 Monate eine Lohnersatzleistung, die abhängig von ihrem bisherigen Gehalt ist. Auch Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, werden weiterhin finanziell unterstützt. Die Anträge gehen in Baden-Württemberg an die L-Bank, die bisher bereits das Bundes- und Landeserziehungsgeld sowie das Mehrlingsprogramm des Landes betreute. Sie informiert und berät junge Eltern bei Fragen zu diesen Angeboten. Wovon hängt die Höhe des Elterngelds ab? Wer sein Neugeborenes selbst betreut, bekommt ein Jahr lang mindestens 300 Euro monatlich, auch wenn vorher kein Arbeitsverhältnis bestand. Eltern, die vor der Geburt berufstätig waren erhalten 67 % des monatlichen Durchschnittslohns der letzten 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist, höchstens aber 1800 Euro. Lag der Nettoverdienst unter 1000 Euro wird ein höherer Anteil vom bisherigen Nettolohn ausgezahlt. Wer beispielsweise vor der Geburt des Kindes 600 Euro netto verdient hat, erhält 87 % dieses Betrags also 522 Euro. Wenn weitere kleine Geschwister in der Familie leben, gibt es je nach Alter und Zahl der Kinder noch einen Geschwisterbonus. Wie lange erhält man Elterngeld? Wenn nur ein Elternteil beim Kind bleibt, gibt es die Leistung für 12 Monate. Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner sich die Betreuungszeiträume teilen, können die Lohnersatzleistung für 14 Monate beziehen. Bei Paaren muss dann der zweite Elternteil das Kind für mindestens zwei Monate betreuen. Sowohl bei allein Sorgeberechtigten als auch bei Elternpaaren ist Voraussetzung, dass das Erwerbseinkommen in diesen zwei Monaten vermindert ist. Wie können Eltern untereinander die Erziehungszeiten aufteilen? Die Eltern können diese Zeiten unterschiedlich aufteilen: Zum Beispiel können beide Partner gemeinsam die ersten sieben Monate nach Geburt des Kindes zu Hause bleiben. Sie beziehen dann beide gleichzeitig Elterngeld. Es ist auch möglich, sich das Elterngeld über 24 Monate auszahlen zu lassen: Dann erhalten die Eltern monatlich nur den halben Betrag. Allerdings muss bei der Antragstellung feststehen, wie die Betreuungszeit aufgeteilt werden. Die ausgezahlte Gesamtsumme bleibt in jedem Fall die Gleiche. Kann man während des Bezugs von Elterngeld Teilzeit arbeiten? Ja, bis zu 30 Stunden in der Woche sind möglich. Dieses Einkommen wird dann auf das Elterngeld angerechnet. Muss man in Deutschland wohnen oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, um Elterngeld zu erhalten? Elterngeld gibt es unabhängig von der Staatsangehörigkeit für junge Eltern, die in Deutschland wohnen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Auch wer nur vorübergehend im Ausland berufstätig ist und sonst dauerhaft in Deutschland wohnt, sollte sich informieren. Das gleiche gilt für Eltern, die im Ausland wohnen und in Deutschland berufstätig sind. Was muss man bei der Antragstellung beachten? Der Antrag sollte spätestens innerhalb von drei Lebensmonaten nach dem Geburtsmonat des Kindes gestellt werden. Denn rückwirkend kann Elterngeld nur für diesen Zeitraum ausgezahlt werden. Zum Antrag benötigt man auf jeden Fall die Geburtsurkunde des Kindes und gegebenenfalls Bestätigungen des Arbeitgebers. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.l-bank.de/elterngeld. Hier gibt es auch die Anträge zum Download. Fragen beantworten die Fachleute der L-Bank auch unter der Hotline 0721 38330 oder per Mail über http://www.l-bank.de/elterngeld-kontakt. Die Anträge können auch über die Gemeinde bezogen werden. |
( 12.02.2007 - 13:17) |
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