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Alkopops - Jugendschutz fängt beim Einzelnen an |
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„Viele konsumieren Alkopops und verkennen dabei die Gefahren, die der Alkohol mit sich bringt“, sagte Innenminister Heribert Rech. „Obwohl das Jugendschutzgesetz die Abgabe branntweinhaltiger Getränke an Personen unter 18 Jahren verbietet, steigt der Konsum von Alkopops bei Jugendlichen dramatisch an.“ Alkopops seien nach Befragungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bei 14 - 17-Jährigen die beliebtesten alkoholischen Getränke: Knapp die Hälfte kaufe mindestens einmal im Monat die süßen Verführer. Doch die Erfahrungen begännen weit früher. Aktuelle Studien wiesen darauf hin, dass bereits 3,6 Prozent der elfjährigen und 8,2 Prozent der 13-jährigen Jungen Alkopops trinken - und 15 Prozent der 15-jährigen Mädchen angeben, dass sie dieses Getränk jeder anderen Alkoholsorte vorziehen. Der süße Geschmack überdecke den Alkoholgehalt, so dass ihn gerade die Jüngeren häufig unbemerkt zu sich nehmen würden. Seit August müssten Alkopops deshalb mit einem deutlichen Hinweis versehen sein, dass diese Getränke erst an Personen ab einem Alter von 18 Jahren verkauft werden dürfen. Außerdem werde eine Sondersteuer erhoben, die Alkopops so verteuern soll, dass sie für Jugendliche unattraktiv werden. Angesichts der negativen Auswirkungen des Alkoholmissbrauchs von Jugendlichen werde die Polizei die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen kontrollieren und bei Verstößen die Verantwortlichen konsequent zur Rechenschaft ziehen. „Wer branntweinhaltige Getränke an Kinder oder Jugendliche abgibt, handelt unverantwortlich und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Einzelfall kann sogar eine Straftat vorliegen“, sagte der Innenminister. Den vielfach ehrenamtlich engagierten Veranstaltern stellten sich bei der Planung und der Durchführung von Festen eine ganze Reihe wichtiger Fragen, sei es zu den Vorschriften zum Jugendschutz, zur Genehmigung des Festes oder zum Umgang mit Störenfrieden. Die Polizei habe hierzu ein Merkblatt erstellt, das für den Veranstalter und seine Helfer wertvolle Tipps und Hinweise enthalte. Dieses Merkblatt werde den örtlichen Bürgermeister- und Ordnungsämtern zur Verfügung gestellt und sei zusammen mit anderen Informationen zum Thema Jugendschutz und Alkopops unter http://www.praevention-bw.de, Rubrik Pressemitteilungen im Internet abrufbar. Gefordert seien aber auch die Eltern. „Nehmen Sie Ihre Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen ernst, auch mit Blick auf den eigenen Alkoholkonsum. Klären Sie Ihre Kinder über den Inhalt von Alkopops auf und sprechen Sie mit Ihnen über die Wirkung und die Gefahren von Alkohol“ so der Innenminister. |
( 11.10.2004 - 11:57) |
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