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Landesfamilienpass |
· Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben · Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben · Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung Der vorstehend berechtigte Personenkreis hat die Möglichkeit einen Landesfamilienpass zu beantragen. In Verbindung mit jährlich auszugebenden Gutscheinkarten können damit verschiedene landeseigene Einrichtungen im Jahr 2005 unentgeltlich bzw. zu einem ermässigten Eintritt besucht werden. Anträge auf Ausstellung eines Landesfamilienpasses nimmt das Bürgermeisteramt, Zimmer Nr. 109 entgegen. Dort erhalten Sie auch die Gutscheinkarten. Inhaber von Landesfamilienpässen erhalten die für das Jahr 2005 gültigen Gutscheinkarten ohne neuen Antrag. Für die Aushändigung ist der Familienpass vorzulegen. |
( 30.12.2004 - 12:23) |
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