Aus dem Rathaus

Mobile Getränkeschankanlagen anmelden


Der Betrieb einer mobilen Getränkeschankanlage ist grundsätzlich beim Ordnungsamt der Stadt Hockenheim anzuzeigen.

Dies kann auch bei der Antragstellung auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 108, geschehen. Die mobile Getränkeschankanlage ist vor Inbetriebnahme von einer "befähigten Person" überprüfen zu lassen. Dies ist nur bei verwendungsfertigen Anlagen nicht notwendig.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind einzuhalten.
Bei der Schankanlage sind folgende Unterlagen bereitzuhalten: Betriebsanleitung, Reinigungsnachweis u. Betriebsbuch bzw. Formblätter.
Der Überprüfungsbericht der "befähigten Person" ist spätestens drei Tage nach der Beendigung der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Stadt Hockenheim vorzulegen.
Eine Liste der bekannten Sachkundigen liegt im Rathaus zur Einsicht aus.
( 08.04.2004 - 10:17)

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