Technischer Ausschuss

Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 27. Januar 2005

Problematische Bauvorhaben boten Diskussionsstoff

Durchweg private Bauvorhaben bestimmten das Geschehen der ersten öffentlichen Zusammenkunft des Technischen Ausschusses im neuen Jahr. Sie hatte einen außerordentlich guten Besuch aufzuweisen. Über ein Dutzend Bauherren oder betroffene Grundstücksnachbarn nutzten die Gelegenheit, den Meinungsbildungsprozess im Gremium hautnah zu verfolgen.

Diskussionsstoff boten vor allem problematische Bauvorhaben im Innerortsbereich, aber auch im Außenbereich. Sie machten es dem einzelnen Ratsmitglied nicht gerade leicht, eine notwendige, gesetzeskonforme Entscheidung zu treffen. Vereinzelt führten die unterschiedlichen Positionen zu knappen Abstimmungsergebnissen, überwiegend zu Gunsten der Bauherrenwünsche, aber auch einmal gegen ein Bauvorhaben gerichtet.

 

Meinungsunterschiede gab es insbesondere beim weiteren Ausbau der Freiflächen des Wersauer Hofes und bei einer geplanten Überschreitung von Grundflächen und Baugrenze auf dem Anwesen Leharstr. 9.

 

Das gesetzlich geforderte Einvernehmen erhielten Bauvorhaben in der Richard-Wagner-Str. 11, Wersauer Hof 1 und 3, Leharstr. 9 und Fichtestr. 3. Den Technischen Ausschuss passierte ebenso eine geplante Geländeaufschüttung in der Gewann Au. Dem Einfügungsgebot nicht entsprochen hat das Bauvorhaben in der Hockenheimer Str. 44, wo ein Gebäudeneubau im Abstand von 5,50 m von der Straße hätte errichtet werden sollen. Der Technische Ausschuss war sich daher einig, das gemeindeeigene Einvernehmen hier zu versagen.

 

 

Definition von Sanierungszielen

 

Vorbereitend auf eine anstehende Gemeinderatsentscheidung hat sich der Technische Ausschuss mit der Definition von Sanierungszielen in dem neuen Sanierungsbereich befasst. Nach den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen sind einzelne Grundstückseigentümer im Teilbereich Ziegelstraße/Neugasse daran interessiert, ihre Scheunen auszubauen bzw. durch maßstabsgerechte Neubauten zu ersetzen. Im Einzelfall wird daher auch ein Bebauungsplanverfahren notwendig werden, wie beispielsweise bei zusätzlichen Neubaupotentialen im Bereich der Scheunen Neugasse 5 und 7.

 

Die obligatorische Fragemöglichkeit am Schluss des öffentlichen Sitzungsteils nutzten die Sitzungsbesucher nicht. Aus dem Technischen Ausschuss war lediglich eine einzige Anfrage zur Weiterverwendung und derzeitigen Nutzung des Gemeindegrundstückes Hauptstr. 116 zu verzeichnen.