Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung des
Technischen Ausschusses am 27.
Januar 2005
Problematische Bauvorhaben boten
Diskussionsstoff
Durchweg private Bauvorhaben bestimmten das Geschehen der ersten öffentlichen
Zusammenkunft des Technischen Ausschusses im neuen Jahr. Sie hatte einen außerordentlich
guten Besuch aufzuweisen. Über ein Dutzend Bauherren oder betroffene Grundstücksnachbarn
nutzten die Gelegenheit, den Meinungsbildungsprozess im Gremium hautnah zu
verfolgen.
Diskussionsstoff
boten vor allem problematische Bauvorhaben im Innerortsbereich, aber auch im Außenbereich.
Sie machten es dem einzelnen Ratsmitglied nicht gerade leicht, eine notwendige,
gesetzeskonforme Entscheidung zu treffen. Vereinzelt führten die
unterschiedlichen Positionen zu knappen Abstimmungsergebnissen, überwiegend zu
Gunsten der Bauherrenwünsche, aber auch einmal gegen ein Bauvorhaben gerichtet.
Meinungsunterschiede
gab es insbesondere beim weiteren Ausbau der Freiflächen des Wersauer Hofes und
bei einer geplanten Überschreitung von Grundflächen und Baugrenze auf dem
Anwesen Leharstr. 9.
Das
gesetzlich geforderte Einvernehmen erhielten Bauvorhaben in der
Richard-Wagner-Str. 11, Wersauer Hof 1 und 3, Leharstr. 9 und Fichtestr. 3. Den
Technischen Ausschuss passierte ebenso eine geplante Geländeaufschüttung in
der Gewann Au. Dem Einfügungsgebot nicht entsprochen hat das Bauvorhaben in der
Hockenheimer Str. 44, wo ein Gebäudeneubau im Abstand von 5,50 m von der Straße
hätte errichtet werden sollen. Der Technische Ausschuss war sich daher einig,
das gemeindeeigene Einvernehmen hier zu versagen.
Definition von
Sanierungszielen
Vorbereitend
auf eine anstehende Gemeinderatsentscheidung hat sich der Technische Ausschuss
mit der Definition von Sanierungszielen in dem neuen Sanierungsbereich befasst.
Nach den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen sind einzelne Grundstückseigentümer
im Teilbereich Ziegelstraße/Neugasse daran interessiert, ihre Scheunen
auszubauen bzw. durch maßstabsgerechte Neubauten zu ersetzen. Im Einzelfall
wird daher auch ein Bebauungsplanverfahren notwendig werden, wie beispielsweise
bei zusätzlichen Neubaupotentialen im Bereich der Scheunen Neugasse 5 und 7.
Die
obligatorische Fragemöglichkeit am Schluss des öffentlichen Sitzungsteils
nutzten die Sitzungsbesucher nicht. Aus dem Technischen Ausschuss war lediglich
eine einzige Anfrage zur Weiterverwendung und derzeitigen Nutzung des
Gemeindegrundstückes Hauptstr. 116 zu verzeichnen.
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