Technischer Ausschuss

Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 23.11.2006


Eine für den Technischen Ausschuss typische Themenpalette beschäftigte das beschließende Ratsgremium bei seiner öffentlichen Sitzung am 23. November. Ergebnisorientiert gelang es, in weniger als einer Stunde auch schwierigere Entscheidungen meist einvernehmlich zu treffen.

Guter Zustand der Brückenbauwerke

Anfang Oktober hat die Ing.-Gruppe Bauen aus Karlsruhe eine einfache Prüfung der Reilinger Brückenbauwerke vorgenommen. Nach dem Mängelbericht, der dem Technischen Ausschuss vorlag, ist der Brückenzustand durchweg mit sehr gut bis gut zu bewerten. Notwendig seien dennoch mittelfristig diverse Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, berichtete Bürgermeister Walter Klein. Die Verwaltung werde im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen vorschlagen, im kommenden Jahr entsprechende Gelder zur Beseitigung der Mängel an der großen Hertenwegbrücke und der Überführung über die B 36 / Neubaustrecke Mannheim - Stuttgart einzustellen.

Als Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, ihre Brückenbauwerke regelmäßig zu überprüfen. Die anzuwendende DIN-Norm unterscheidet dabei zwischen Hauptprüfungen, die alle sechs Jahre durchzuführen sind und einfachen Prüfungen, die drei Jahre nach einer Hauptprüfung erfolgen sollen. Darüber hinaus sind die Bauwerke regelmäßig jährlich zu besichtigen. Die letzte Hauptprüfung ist in Reilingen im September 2003 erfolgt.

Ergebnisse der Verkehrstagfahrt

In regelmäßigen Abständen werden von der Verkehrsbehörde Hockenheim so genannte Tagfahrten durchgeführt. Dabei überzeugt man sich gemeinsam mit der Landespolizei und Vertretern der Straßenbaulastträger vor Ort von der jeweiligen Verkehrssituation. Eine solche Tagfahrt war zuletzt am 24. Oktober anberaumt. Über die getroffenen Entscheidungen informierte Bürgermeister Walter Klein.

Zur Sprache kam die signalisierte Fußgängerfurt an der Hauptstraße Ecke Kirchenstraße. Das Straßenbauamt will einen Vorschlag der Gemeinde, dort eine akustische Signalgebung als Hilfe für sehbehinderte Bürger zu installieren, nur dann aufgreifen, wenn entsprechender Bedarf nachgewiesen wird.

Der Wunsch eines Anwohners der Bierkellergasse, an der Einmündung zur Hauptstraße einen zweiten Verkehrsspiegel aufzustellen, wurde von der Verkehrsbehörde nicht berücksichtigt. Auch einem beantragten Halteverbot vor den Anwesen der Hauptstraße 146 bis 150 wurde nicht entsprochen. Stattdessen soll der Gemeindevollzugsdienst den dortigen Bereich verstärkt überwachen.

Die Baumstandorte auf der westlichen Seite der Hockenheimer Straße werden durch relativ hohe Randsteine von der Fahrbahn abgegrenzt. Bei Begegnungsverkehr kommt es daher immer wieder zu kritischen Situationen, insbesondere bei unsicheren Verkehrsteilnehmern. Zwingenden Handlungsbedarf vermochte die Verkehrsbehörde dort nicht zu erkennen, zumal die relative Fahrbahnenge als ein Beitrag zur Geschwindigkeitsreduzierung verstanden wird und seither keine Unfälle registriert worden sind. Dennoch hat sich der Technischen Ausschuss eine endgültige Entscheidung vorbehalten, wenn die Kosten für eine Absenkung der Bordsteine ermittelt worden sind.

Zwei Parkplätze vor der Schiller-Schule werden künftig als Behindertenparkplätze gekennzeichnet. Die weitere Entwicklung abwarten will die Verkehrsbehörde im Baugebiet Nord-West, wo ein Bürger angeregt hat, die querenden Fahrrad- und Fußwege abzuschranken. Ernsthafte Probleme sind dort seither über einen längeren Zeitraum nicht bekannt geworden.

Schwierige Entscheidung

Schwer tat sich der Bauausschuss mit einem Bauvorhaben in der Hauptstraße 89. Probleme bereitete vor allem das vom Baugesetzbuch geforderte Einfügungsgebot. Auf Antrag der Freien Wähler soll deshalb wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung eine Entscheidung des Gesamtgemeinderates herbeigeführt werden, falls der Bauherr nicht doch noch eine Umplanung vornimmt und die Geschossigkeit des Gebäudes auf das geforderte Maß begrenzt.

Unproblematisch war dagegen das Bauvorhaben in der Hauptstraße 69. Das ehemalige Lokal „Glockenstüble“ soll zu einer Zahnarztpraxis umgenutzt werden. Das Gebäude wird hierzu umgebaut und erweitert. Die notwendige Sanierungsgenehmigung wurde hierzu erteilt.

Gewerbepark der Stadt Waghäusel

Die Nachbarstadt Waghäusel will das ehemalige Areal der Firma Südzucker umplanen und den Bereich seine ehemalige Bedeutung eines Gewerbeparks wieder geben. Ein entsprechender Bebauungsplan soll die notwendigen Voraussetzungen hierzu schaffen. Die Interessen der Gemeinde Reilingen sind von diesem Vorhaben nicht berührt. Insoweit waren die Entwurfsplanungen lediglich zur Kenntnis zu nehmen.