Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 24.01.2008
Östlicher Gemarkungsteil lärmbelastet
Hohe Lärmimmissionen stellen nicht nur eine Belästigung dar, welche die
Lebensqualität der Betroffenen mindern; sie können auch gesundheitliche Risiken
zur Folge haben. Aus diesem Grund hat die Europäische Union eine
Umgebungslärmrichtlinie erlassen, deren Vorgaben mittlerweile im
Bundesimmissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt wurden. Ziel der
Gesetzesinitiative ist es, die Lärmbelästigung der Bevölkerung durch
Umgebungslärm zu senken und bislang ruhige Gebiete von einer künftigen
„Verlärmung“ zu schützen.
Das Land Baden-Württemberg hat zwischenzeitlich die anzutreffenden
Lärmbelastungen u.a. entlang von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio.
Kfz/Jahr erfasst und auch für den Reilinger Gemarkungsbereich kartiert. Nach den
dem Technischen Ausschuss vorgestellten Unterlagen finden sich die belasteten
Bereiche insbesondere im östlichen Gemarkungsteil. Die höchste Lärmbelastung
besteht am Sandweg und auf dem Herrenbuckel. Tagsüber werden hier Werte von 55
bis 60 dB(A) gemessen. Identische Belastungswerte gibt es auch bei der
Ortsrandstraße „Am Kraichbach“. Mit 60 bis 65 dB(A) sind die
Außenbereichsgrundstücke Herrenbuckel Nr. 3 und 4 sogar noch höher belastet.
Nachts liegen die Werte dort bei 50 bis 55 dB(A).
Handlungsbedarf gibt es für die Gemeinde Reilingen derzeit noch nicht. Ein
Lärmaktionsplan muss nur im Bereich von Lärmschwerpunkten (mehr als 70 dB(A)
tagsüber und 60 dB(A) nachts) aufgestellt werden. Auch Einzelfallplanungen
kommen nicht in Betracht, zumal derartige Aktionspläne wegen des doch
erheblichen Aufwands erst bei etwa 30 bis 50 Betroffenen notwendig werden.
Die der Gemeinde überlassenen digitalen Kartierungsunterlagen mit dem
verzeichneten Lärm an Hauptverkehrsstraßen mit über 6 Mio. Kfz/Jahr außerhalb
der Ballungsräume sind im Rathaus, Ordnungsamt (Zi. 207) zur Einsicht ausgelegt.
Keine öffentlichen Belange berührt
Lediglich zwei Bauvorhaben beschäftigten den Technischen Ausschuss im
öffentlichen Sitzungsteil. Zum einen handelte es sich um ein privilegiertes
Vorhaben am Sandweg 2. Die Erweiterung des Unterstellplatzes für Landmaschinen
fand die Zustimmung des beschließenden Gremiums. Auch ein Befreiungsantrag für
ein gewerbliches Bauvorhaben in der Carl-Bosch-Straße 13 erhielt das gewünschte
positive Einvernehmen. Die dortige Baugrenze kann überbaut und damit von den
Feststetzungen des Bebauungsplans geringfügig abgewichen werden.
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