Gemeinderat
Gemeinderatssitzung am 20. März 2000
Inhalte des Bebauungsplanentwurfes "Reilinger
Holzrott", 4. Abschnittüberarbeitet
In seiner dritten öffentlichen Zusammenkunft
in diesem Jahr hatte sich der Gemeinderat mit den aktualisierten Inhalten des
Bebauungsplanentwurfs für das künftige Wohnbaugebiet "Reilinger Holzrott",
4. Abschnitt, auseinanderzusetzen. In die Planung waren insbesondere die seither
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingearbeitet
worden, wie auch die aus den in Auftrag gegebenen Boden- und
Lärmschutzgutachten gewonnenen Erkenntnisse. Der modifizierte Planentwurf mit
einer geänderten Abgrenzung wurde vom Rat einstimmig bestätigt und zur
vorgeschriebenen Offenlage frei gegeben.
Im Verlauf der Beratung machte Dipl.-Ing.
Wolfgang Strey vom beauftragten Planungsbüro WSW, Kaiserslautern, den
Gemeinderat mit den wesentlichsten Grundzügen des fortgeschriebenen
Bauleitplanes vertraut.
Die nördliche Abgrenzung des Plangebietes sei durch Einbeziehung des Alten
Rottweges wie auch eines begleitenden Fuß- und Radweges geändert worden. In
der Planung berücksichtigt sei jetzt auch ein Anschluss an das Gewerbegebiet
"Hägebüch II" in Höhe der Einmündung Siemens-/Hägebüchstraße.
Dipl.-Ing. Strey ging auch auf die zum
Lärmschutz notwendigen Maßnahmen ein. Während die westlich angrenzende
gewerbliche Nutzung keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich mache, sei es
jedoch notwendig, die bestehende 3 Meter hohe Schutzwand entlang des Alten
Rottweges fortzuführen. Sollte der Standort der Halfpipe im Spiel- Sport- und
Freizeitzentrum Nachtwaid unverändert erhalten bleiben, sei es zudem notwendig,
als südliche Abgrenzung einen Lärmschutzwall von 4,5 Meter auszuweisen. Ein
späterer Sportplatzausbau im Süden werde ohnehin einen ergänzenden
Lärmschutz notwendig machen. Lediglich 3 Meter Wallhöhe wären ausreichend,
wenn die Halfpipe um etwa 70 Meter nach Süden verlegt werden könnte.
Schließlich ging der Planer näher auf
alternative Gestaltungsmöglichkeiten für einen abgegrenzten, nordöstlich
gelegenen Planabschnitt ein. Er schlug vor, dort eine Bebauung mit
Reihen-/Doppelhäusern zu verwirklichen. Dabei könne eine Reihe von
planungsrechtlichen Festsetzungen etwa befürchteten Fehlentwicklungen
entgegensteuern. Beispielsweise sollen die Wohneinheiten auf zwei pro
Grundstück begrenzt werden, die maximale Grundfläche auf 100 qm
(Reihenhäuser) bzw. 140 qm (Doppelhäuser) festgeschrieben, die Mindestbreite
der Grundstücke auf 6,5 Meter festgelegt
und Hausgruppen nur bis zu einer Länge von 26 Meter zulässig sein. Gefordert
werden zwei Stellplätze je Wohnung von mindestens 50 qm Wohnfläche. Eng
begrenzt werden soll auch die Geschossfläche (180 qm).
Die Diskussion im Gemeinderat verlief
sachbezogen und ergebnisorientiert. Angesprochen wurde insbesondere der
notwendige Lärmschutz. Geprüft wissen wollte die Bürgervertretung eine
mögliche Standortverlagerung der Halfpipe. Teilweise war man auch der Meinung,
hierauf verzichten zu können, da ein Lärmschutzwall von 4,5 Meter ohnehin mit
dem angrenzenden Sportplatzneubau notwendig werde.
Diskussionsthema waren auch Art und Umfang der Bürgerbeteiligung. Einig war man
sich darüber, dass dieser grundsätzlich eine große Bedeutung zukomme.
Mehrheitlich war das Gremium jedoch davon überzeugt, dass die im Baugesetzbuch
genannten Beteiligungsformen ausreichend sind, die notwendigen Informationen zum
Planungsinhaltzu vermitteln. Weitergehende Vorstellungen, eine besondere
Bürgerversammlung durchzuführen, erteilte der Rat eine Absage. Stattdessen
wurde eine gezielte Information der von den Planungsinhalten unmittelbar
betroffenen Personenkreisen angeregt.
In der Amtsblattausgabe am 30.3.20000 ist der
neuerliche Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit abgeändertem
Geltungsbereich veröffentlicht. Demnächst darf auch mit der Offenlage des
überarbeiteten Planentwurfs gerechnet werden.
Anzahl der notwendigen Stellplätze auf zwei
erhöht
Mit dem Erlass von gleich drei so genannten
Stellplatzsatzungen will der Gemeinderat in den Plangebieten "Reilinger
Holzrott", "Ortserweiterung Nord-West" und "Ortserweiterung
West" die Anzahl der geforderten Stellplätze für jede neu geschaffene
Wohneinheit über 50 qm Wohnfläche auf zwei erhöht wissen. Die seit 01. Januar
1996 gültige Neufassung der Landesbauordnung schreibt bislang bei
Wohnbauvorhaben grundsätzlich nur ein Stellplatz je Wohneinheit vor.
Die Beachtung der Befangeheitsregel machte bei
der Annahme der Satzungsentwürfe ein großes Stühlerücken notwendig.
Zahlreiche Ratsmitglieder mussten wechselweise den Ratstisch verlassen und im
Zuhörerraum Platz nehmen. Dennoch war die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates
bei all seinen Entscheidungen gegeben, die durchweg einstimmig oder mit einer
Gegenstimme getroffen wurden.
Planerische Belange nicht berührt
Seine Zustimmung gab der Gemeinderat einem
Planentwurf für ein Wohn- und Gewerbegebiet "Altreut 3". Die
planerischen Belange der Gemeinde Reilingen sind hiervon nicht berührt.
Kostenzuschuss für Sanierung Luther-Haus
Die politische Gemeinde wird eine
Modernisierung und Sanierung des Martin-Luther-Hauses mit 10 % der Baukosten,
maximal jedoch 14.200,-- Mark fördern. Bei seiner Entscheidung orientierte sich
der Gemeinderat an einem früheren Zuschuss zur Renovierung der katholischen
Wendelinskirche.
Vorsitzender des Gutachterauschusses
bestimmt
Der erst kürzlich vom Gemeinderat bestellte
Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten hat sich
zwischenzeitlich zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengefunden und Walter
Astor zum Vorsitzenden bestimmt. Seine Stellvertreter sind in der Reihenfolge
Werner Salzgeber und Otfried Vögele.
Nichtöffentlich getroffene Entscheidungen
In der zurückliegenden nichtöffentlichen
Gemeinderatssitzung am 21. Februar befasste sich der Gemeinderat mit möglichen
Planungsvarianten für eine Fortschreibung des Bebauungsplanentwurfs
"Ortskern-Hauptstraße/Neugasse". Zu entscheiden war über insgesamt
fünf städtebauliche Verträge, die eine Förderung diverser privater
Sanierungsmaßnahmen sicherstellen sollen. Mit Sanierungsmitteln unterstützt
wird auch eine Neugestaltung des evangelischen wie auch katholischen
Kirchenvorplatzes.
Frageviertelstunde
Aus den spärlich besetzten Zuschauerreihen kam
keine Frage. Lediglich ein Gemeinderat nutzte die Gelegenheit, eine bessere
Ausleuchtung der Parkflächen am Tennisgelände anzuregen.
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