Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 20. März 2000

Inhalte des Bebauungsplanentwurfes "Reilinger Holzrott", 4. Abschnittüberarbeitet

In seiner dritten öffentlichen Zusammenkunft in diesem Jahr hatte sich der Gemeinderat mit den aktualisierten Inhalten des Bebauungsplanentwurfs für das künftige Wohnbaugebiet "Reilinger Holzrott", 4. Abschnitt, auseinanderzusetzen. In die Planung waren insbesondere die seither eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingearbeitet worden, wie auch die aus den in Auftrag gegebenen Boden- und Lärmschutzgutachten gewonnenen Erkenntnisse. Der modifizierte Planentwurf mit einer geänderten Abgrenzung wurde vom Rat einstimmig bestätigt und zur vorgeschriebenen Offenlage frei gegeben.

Im Verlauf der Beratung machte Dipl.-Ing. Wolfgang Strey vom beauftragten Planungsbüro WSW, Kaiserslautern, den Gemeinderat mit den wesentlichsten Grundzügen des fortgeschriebenen Bauleitplanes vertraut.
Die nördliche Abgrenzung des Plangebietes sei durch Einbeziehung des Alten Rottweges wie auch eines begleitenden Fuß- und Radweges geändert worden. In der Planung berücksichtigt sei jetzt auch ein Anschluss an das Gewerbegebiet "Hägebüch II" in Höhe der Einmündung Siemens-/Hägebüchstraße.

Dipl.-Ing. Strey ging auch auf die zum Lärmschutz notwendigen Maßnahmen ein. Während die westlich angrenzende gewerbliche Nutzung keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich mache, sei es jedoch notwendig, die bestehende 3 Meter hohe Schutzwand entlang des Alten Rottweges fortzuführen. Sollte der Standort der Halfpipe im Spiel- Sport- und Freizeitzentrum Nachtwaid unverändert erhalten bleiben, sei es zudem notwendig, als südliche Abgrenzung einen Lärmschutzwall von 4,5 Meter auszuweisen. Ein späterer Sportplatzausbau im Süden werde ohnehin einen ergänzenden Lärmschutz notwendig machen. Lediglich 3 Meter Wallhöhe wären ausreichend, wenn die Halfpipe um etwa 70 Meter nach Süden verlegt werden könnte.

Schließlich ging der Planer näher auf alternative Gestaltungsmöglichkeiten für einen abgegrenzten, nordöstlich gelegenen Planabschnitt ein. Er schlug vor, dort eine Bebauung mit Reihen-/Doppelhäusern zu verwirklichen. Dabei könne eine Reihe von planungsrechtlichen Festsetzungen etwa befürchteten Fehlentwicklungen entgegensteuern. Beispielsweise sollen die Wohneinheiten auf zwei pro Grundstück begrenzt werden, die maximale Grundfläche auf 100 qm (Reihenhäuser) bzw. 140 qm (Doppelhäuser) festgeschrieben, die Mindestbreite der Grundstücke auf 6,5 Meter festgelegt und Hausgruppen nur bis zu einer Länge von 26 Meter zulässig sein. Gefordert werden zwei Stellplätze je Wohnung von mindestens 50 qm Wohnfläche. Eng begrenzt werden soll auch die Geschossfläche (180 qm).

Die Diskussion im Gemeinderat verlief sachbezogen und ergebnisorientiert. Angesprochen wurde insbesondere der notwendige Lärmschutz. Geprüft wissen wollte die Bürgervertretung eine mögliche Standortverlagerung der Halfpipe. Teilweise war man auch der Meinung, hierauf verzichten zu können, da ein Lärmschutzwall von 4,5 Meter ohnehin mit dem angrenzenden Sportplatzneubau notwendig werde.
Diskussionsthema waren auch Art und Umfang der Bürgerbeteiligung. Einig war man sich darüber, dass dieser grundsätzlich eine große Bedeutung zukomme. Mehrheitlich war das Gremium jedoch davon überzeugt, dass die im Baugesetzbuch genannten Beteiligungsformen ausreichend sind, die notwendigen Informationen zum Planungsinhaltzu vermitteln. Weitergehende Vorstellungen, eine besondere Bürgerversammlung durchzuführen, erteilte der Rat eine Absage. Stattdessen wurde eine gezielte Information der von den Planungsinhalten unmittelbar betroffenen Personenkreisen angeregt.

In der Amtsblattausgabe am 30.3.20000 ist der neuerliche Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit abgeändertem Geltungsbereich veröffentlicht. Demnächst darf auch mit der Offenlage des überarbeiteten Planentwurfs gerechnet werden.




Anzahl der notwendigen Stellplätze auf zwei erhöht

Mit dem Erlass von gleich drei so genannten Stellplatzsatzungen will der Gemeinderat in den Plangebieten "Reilinger Holzrott", "Ortserweiterung Nord-West" und "Ortserweiterung West" die Anzahl der geforderten Stellplätze für jede neu geschaffene Wohneinheit über 50 qm Wohnfläche auf zwei erhöht wissen. Die seit 01. Januar 1996 gültige Neufassung der Landesbauordnung schreibt bislang bei Wohnbauvorhaben grundsätzlich nur ein Stellplatz je Wohneinheit vor.

Die Beachtung der Befangeheitsregel machte bei der Annahme der Satzungsentwürfe ein großes Stühlerücken notwendig. Zahlreiche Ratsmitglieder mussten wechselweise den Ratstisch verlassen und im Zuhörerraum Platz nehmen. Dennoch war die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates bei all seinen Entscheidungen gegeben, die durchweg einstimmig oder mit einer Gegenstimme getroffen wurden.






Planerische Belange nicht berührt

Seine Zustimmung gab der Gemeinderat einem Planentwurf für ein Wohn- und Gewerbegebiet "Altreut 3". Die planerischen Belange der Gemeinde Reilingen sind hiervon nicht berührt.




Kostenzuschuss für Sanierung Luther-Haus

Die politische Gemeinde wird eine Modernisierung und Sanierung des Martin-Luther-Hauses mit 10 % der Baukosten, maximal jedoch 14.200,-- Mark fördern. Bei seiner Entscheidung orientierte sich der Gemeinderat an einem früheren Zuschuss zur Renovierung der katholischen Wendelinskirche.



Vorsitzender des Gutachterauschusses bestimmt

Der erst kürzlich vom Gemeinderat bestellte Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten hat sich zwischenzeitlich zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengefunden und Walter Astor zum Vorsitzenden bestimmt. Seine Stellvertreter sind in der Reihenfolge Werner Salzgeber und Otfried Vögele.



Nichtöffentlich getroffene Entscheidungen

In der zurückliegenden nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Februar befasste sich der Gemeinderat mit möglichen Planungsvarianten für eine Fortschreibung des Bebauungsplanentwurfs "Ortskern-Hauptstraße/Neugasse". Zu entscheiden war über insgesamt fünf städtebauliche Verträge, die eine Förderung diverser privater Sanierungsmaßnahmen sicherstellen sollen. Mit Sanierungsmitteln unterstützt wird auch eine Neugestaltung des evangelischen wie auch katholischen Kirchenvorplatzes.



Frageviertelstunde

Aus den spärlich besetzten Zuschauerreihen kam keine Frage. Lediglich ein Gemeinderat nutzte die Gelegenheit, eine bessere Ausleuchtung der Parkflächen am Tennisgelände anzuregen.