Gemeinderat
Gemeinderatssitzung am 15. Mai 2000
Grundbuchamt bleibt weiterhin im Ort
Mit der Einführung des elektronischen
Grundbuchs strebt die Landesregierung eine Zentralisierung der Badischen
Grundbuchämter an den Notariatsstandorten an. Alternativ können Gemeinden mit
Zustimmung des Justizministeriums das Grundbuch auf eine
Verwaltungsgemeinschaft, einen Zweckverband oder durch öffentlich-rechtliche
Vereinbarung auf eine andere Gemeinde übertragen. Der Gemeinde bleibt es
unbenommen, das örtliche Grundbuch auch wie seither eigenständig
weiterzuführen. Dann allerdings muss sie die Kosten für die Einführung des
Elektronischen Grundbuchs (rund 30.000,-- Mark netto für die Hardware)
übernehmen, wie sie auch für das seitherige jährliche Defizit von rund
72.000,-- Mark (ohne kalkulatorische Kosten) weiterhin aufkommen muss.
Die Auflösung des Grundbuchamtes Reilingen
allein aus finanzieller Sicht zu beurteilen, sei der falsche Weg, meinte
Bürgermeister Walter Klein. Das Grundbuchamt sei für ein großes
Aufgabenspektrum zuständig und erbringe eine enorme Gegenleistung, insbesondere
für die Bürger. Dies beschränke sich nicht allein auf Grundbuchgeschäfte, wo
schnellstmöglich die notwendigen Eintragungen im Grundbuch erfolgen könnten.
Nicht zu vernachlässigen seien auch das Beratungsangebot für die Bürger in
Nachlass-, Erb- und Auseinandersetzungsangelegenheiten. Fragen in der Gestaltung
von Testamenten, Erbverträgen sowie allgemeinen Grundstücksangelegenheiten
gehörten ebenso zum Aufgabenbild des Grundbuchamtes. Durch die Orts-, Sach- und
Personenkenntnis könne der Notar bei seinen wöchentlichen Terminen
unterstützend beraten werden. Nicht verkennen dürfe man auch die Vorteile für
die gesamte Innenverwaltung, sei es bei der Ermittlung von Angrenzern im
Baugenehmigungsverfahren oder im Verlauf von Umlegungsverfahren. Für den
Vollzug im Grundbuch notwendige Unterlagen wie Negativatteste,
Vollmachtsbestätigungen und Rangrücktrittserklärungen könnten kurzfristig
und unbürokratisch beschafft werden.
Bei einer Auslagerung des Grundbuchamtes
müssten Ratsuchende vorwiegend an das aktenführende Grundbuchamt verwiesen
werden.
Aus Gründen eines unbürokratischen
Verwaltungsablaufes, einer zeitnahen Bearbeitung und der anzutreffenden
Bürgernähe sprach sich der Bürgermeister dafür aus, das örtliche
Grundbuchamt unverändert vor Ort zu belassen.
Für die SPD schloss sich Sprecher Karl Bickle dem Verwaltungsvorschlag an, das
örtliche Grundbuchamt und damit auch ein Stück gewohnter Bürgernähe zu
erhalten. Bei einer Abgabe an die künftige Große Kreisstadt Hockenheim sei
eine spätere Kostenbeteiligung der Gemeinde Reilingen nicht auszuschließen.
Auch die Einrichtung einer Einsichtsstelle sei wenig geeignet, die finanzielle
Situation zu Gunsten der Gemeinde Reilingen wesentlich zu beeinflussen.
Die CDU-Fraktion sei sich der Tragweite der zu
treffenden Entscheidung bewusst und habe sich mit der Situation gründlich
auseinandergesetzt, meinte deren Sprecher Stefan Kneis. Da man jedoch noch
Informationsbedarf habe, wolle sich die CDU für eine Vertagung in die
nächstfolgende Gemeinderatssitzung einsetzen.
Die Argumente für einen Erhalt des
Grundbuchamtes seien nachvollziehbar, meinte FWV-Sprecher Friedrich Feth. Mit
einer nennenswerten Kosteneinsparung dürfe ohnehin nur bei kompletter
Auflösung des Grundbuchamtes gerechnet werden. Dies würde jedoch den Verlust
von Bürgernähe, lange Wege und einen Rückschritt beim Erhalt der kommunalen
Selbstverwaltung bedeuten. Als Fazit komme für seine Fraktion deshalb nur der
Fortbestand des Grundbuchamtes in Gemeinderegie in Frage. Um Kosten einzusparen
regte er an, die Hardware auf Verwaltungsverbandsebene zu beschaffen.
Trotz der jährlichen Kosten von 80.000,-- Mark
sei für die BLR die Bürgernähe und das Serviceangebot vor Ort
ausschlaggebend, stellte deren Sprecher Karl Dagenbach fest. Er sprach sich
dafür aus, frühzeitig den erkennbaren Zentralisierungstendenzen des Landes
entgegen zu wirken.
Lediglich acht Gemeinderäte wollten sich dem
Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion anschließen, das Thema in die
nächste Zusammenkunft des Gemeinderates zu vertagen. Auf Wunsch wurde der
CDU-Fraktion daraufhin Gelegenheit gegeben, sich im Verlauf einer kurzen
Sitzungsunterbrechung fraktionsintern auf die neue Situation einzustellen.
Für CDU-Sprecher Stefan Kneis war es im
Anschluss wichtig, festzustellen, dass sich die CDU nicht grundsätzlich gegen
den Erhalt des Grundbuchamtes wende. In der verbleibenden Zeit bis zur nächsten
Sitzung des Gemeinderates hätten lediglich noch offene Fragen zweifelsfrei
geklärt werden sollen.
Recht deutlich fiel schließlich die Entscheidung zu Gunsten des örtlichen
Grundbuchamtes aus. Neben 15 positiven Stimmabgaben waren lediglich drei
Stimmenthaltungen zu verzeichnen. Zum Serviceangebot der Gemeindeverwaltung
zählt also weiterhin ein Grundbuchamt, das in seiner Leistungsfähigkeit mit
der Einführung des elektronischen Grundbuchs noch gesteigert werden soll.
Evangelische und katholische
Kirchenvorplätze können umgestaltet werden
Im Verlauf des Umbaus der Hauptstraße sollen
die Vorplätze der evangelischen und katholischen Kirche umgestaltet und eine
neue Fuß- und Radwegeverbindung zur Schulstraße hergestellt werden. Diese
Maßnahmen sind bereits in städtebaulichen Verträgen geregelt, denen der
Gemeinderat schon am 21. Februar zugestimmt hat. Im Auftrag der Kirchengemeinden
wird die politische Gemeinde diese Maßnahmen selbst umsetzen. Den
Ausführungsauftrag erhielt das bereits mit dem Straßenbau beauftragte
Tiebauunternehmen. Für die Oberflächenherstellung vor der katholischen Kirche
werden rund 50.000,-- Mark aufgewendet. Die Platzgestaltung vor der
evangelischen Kirche wird rund 45.000,-- Mark kosten. Der Fuß- und Radweg zur
Schulstraße schlägt mit rund 19.000,-- Mark zu Buch. Die notwendigen Gelder
werden aufgebracht aus Spenden, Fördermitteln aus dem Landessanierungsprogramm
(1/3 Anteil der Gemeinde / 2/3 Anteil Land Baden-Württemberg) und Eigenmitteln
der betroffenen Kirchen.
Planerisches Einvernehmen zum Neubau eines
6-Familienhauses nun doch erteilt
Spannung versprach die Behandlung des
Bauantrages zum Neubau eines 6-Familienhauses mit einer Garage und sieben
Stellplätzen in der Uhlandstraße 4. Trotz einer gegenteiligen
Verwaltungsempfehlung hatte der Gemeinderat noch im Dezember 1999 und Januar
2000 das notwendige Einvernehmen für eine beantragte Baugenehmigung versagt.
Das Regierungspräsidium als Widerspruchsbehörde war nach rechtlicher Prüfung
zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gemeinde das Einvernehmen rechtswidrig
verweigert habe. Mit Rücksicht auf diese Rechtslage sah sich der Gemeinderat
mehrheitlich dazu veranlasst, seine bislang negative Haltung aufzugeben und das
planerische Einvernehmen für den Neubau eines 6-Familienhauses in der
Uhlandstraße 4 zu erteilen. Im Falle einer Klage hätte bei negativem Ausgang
ein auch an einzelne Gemeinderäte gerichteter Schadensersatzanspruch gedroht.
Die FWV-Fraktion fühlte sich in ihrer seitherigen Haltung bestätigt. Bereits
am 13. Dezember vergangenen Jahres habe man sich für eine Zustimmung zu dem
Bauvorhaben ausgesprochen. Zu keiner Zeit wären maßgebliche Gründe erkennbar
gewesen, das Einvernehmen zu verweigern. Sprecher Friedrich Feth warnte davor,
eine Ortsbebauung grundsätzlich auf Ein- bis Zweifamilienhäuser zu
beschränken. Seines Erachtens müssten die Bauplanungen der Gemeinde auch den
veränderten Lebensbedingungen angepasst werden. Bedauerlich sei, dass der
Bauherr seine zeitweise auf fünf Wohneinheiten reduzierte Planung wieder durch
die ursprüngliche Konzeption eines 6-Familienhauses ersetzt habe.
Die Bürgerliste sei nach wie vor davon
überzeugt, dass das Bauvorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung
passe, meinte Sprecher Karl Dagenbach. Die Möglichkeiten der Gemeinde, das
Einvernehmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu versagen, seien jedoch
eingeschränkt. Die von der Widerspruchsbehörde vertretende Rechtsauffassung
müsse man daher hinnehmen. Wichtige Zukunftsaufgabe des Gemeinderates bleibe es
in Ortsbereichen mit Baulücken, die eine stärkere Bebauung zulassen, eine
Wohneinheitenbegrenzung durch planerische Festsetzungen einzuführen. Der Erlass
von Stellplatzsatzungen reiche als Steuerungselement nicht aus.
Die SPD-Fraktion wertete die rechtlichen
Aussagen des Regierungspräsidiums als "bittere Pille für das
Gemeindeparlament". Um Schaden von der Gemeinde abzuwenden, sehe man jedoch
keine andere Möglichkeit, als dem Bauvorhaben zuzustimmen, so deren Sprecher
Karl Bickle.
Zu dem selben Ergebnis kam auch die
CDU-Fraktion, die sich mehrheitlich für das Bauvorhaben aussprach, um das nicht
unerhebliche Schadensersatzrisiko abzuwenden. Sprecher Stefan Kneis regte an, in
das in Auftrag gegebene Grobkonzept nicht überbaute Flächen in unverplanten
wie auch bereits verplanten Bereichen mit einzubeziehen, um Neubauvorhaben nach
den modifizierten Kriterien beurteilen zu können.
Kehrmaschine für den Bauhof
Der Fuhrpark der Gemeinde soll um eine neue
Kehrmaschine aufgestockt werden. Rund 52.000,-- Mark wird ein Vorführgerät
kosten, das sich die Gemeinde anschaffen will. Das Gerät soll zum Reinigen von
Durchgangswegen, Gehwegen, im Bürgerpark, der Tiefgarage der
Fritz-Mannherz-Hallen, bei öffentlichen Parkflächen oder auch auf dem Friedhof
eingesetzt werden. Den Lieferauftrag erhielt ein Unternehmen aus Kaiserslautern.
Ehrungsrichtlinien der Gemeinde neu gefasst
Seit 1987 unverändert sind die
Ehrungsrichtlinien der Gemeinde. Sie sind Grundlage für die jährlich
vorzunehmenden Sportlerehrungen und Auszeichnungen verdienter
Vorstandsmitglieder der Vereine. Geänderte Bedürfnisse machten es notwendig,
diese Statuten zu überarbeiten. Auf Vorschlag der Verwaltung werden künftig
Sportler einheitlich Ehrennadeln erhalten. Verdiente Vorstandsmitglieder sollen
weiterhin mit einer Ehrenplakette ausgezeichnet werden. Neu in die Richtlinien
aufgenommen wurde die Möglichkeit, auch außerhalb der Vereinsebene erbrachte
besondere Verdienste um die Gemeinde mit einer Bürgermedaille zu würdigen.
Während bei Sportler- und Vorstandsehrungen die Vereine die Ehrungsanträge
stellen könne, werden Personen, die sich in besonderem Maße um die Gemeinde
Reilingen und ihre Einwohner auf sozialem, kulturellen, wirtschaftlichen oder
kommunalpolitischen Gebiet verdient gemacht haben, vom Gemeinderat, dem
Bürgermeister und Bürgern der Gemeinde zur Ehrung vorgeschlagen.
Zeichen einer gründlichen Vorberatung im
Kultur-, Sozial-, Hallen- und Sportausschuss war die einstimmige Annahme der
modifizierten Ehrungsrichtlinien. Sie treten zum 01. Juni 2000 in Kraft und sind
in der heutigen Amtsblattausgabe im Wortlaut veröffentlicht.
Abeitslosenzahl gestiegen
Die Zahl der Arbeitslosen in der Gemeinde ist
binnen eines Jahres von 208 auf 228 angestiegen. Dies kommt einer prozentualen
Steigerung von 9,6 % gleich. Die Arbeitslosenquote der Gemeinden in der
Verwaltungsgemeinschaft liegt derzeit bei 9,9 % (757 Arbeitslose) in Hockenheim,
17,4 % (228 Arbeitslose) in Reilingen, 17,9 % (199 Arbeitslose) in Altlußheim
und 27,8 % (230 Arbeitslose) in Neulußheim.
Nichtöffentlich getroffene Entscheidungen
Gegenstand der Tagesordnung in der
zurückliegenden nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. April waren
Personalangelegenheiten. Neu geregelt wurde die Bewirtschaftung der Kegelbahnen.
Beratungsthema war die Nachfolgeregelung für den Schulhausmeister der
Schiller-Schule. Auseinandergesetzt hat sich das Ratsgremium schließlich mit
der Sanierung des Geländes Hauptstr. 84.
Frageviertelstunde
Die obligatorische Frageviertelstunde am Ende
des öffentlichen Sitzungsteils nahm bis auf eine einzige Ausnahme der
Gemeinderat in Anspruch. Ein Sitzungsbesucher sprach die noch zu bewältigende
Klassenraumproblematik an. Im Verlauf des nächsten Schuljahres werden wegen der
Sanierung und dem Umbau der Schiller-Schule voraussichtlich etwa vier bis sechs
Klassenräume vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Mit der Thematik wird
sich der Gemeinderat noch vor der Sommerpause auseinandersetzen.
Hinweise aus dem Rat galten dem Schutz der am
Schwimmunterricht in Altlußheim teilnehmenden Kinder. Sie sollen aus
Sicherheitsgründen künftig nur noch auf dem Parkplatz der
Fritz-Mannherz-Hallen zusteigen bzw. den Bus verlassen können.
Weitere Hinweise galten Gewährleistungsmängeln an der erneuerten Pflasterung
des Parkplatzes Hockenheimer Straße 14 und einem Urteil des
Verwaltungsgerichtshofes, das sich mit der Ausgestaltung von Bereichen mit einer
30 km/h-Zonenbegrenzung auseinandersetzt.
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