Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 15. Mai 2000

Grundbuchamt bleibt weiterhin im Ort

Mit der Einführung des elektronischen Grundbuchs strebt die Landesregierung eine Zentralisierung der Badischen Grundbuchämter an den Notariatsstandorten an. Alternativ können Gemeinden mit Zustimmung des Justizministeriums das Grundbuch auf eine Verwaltungsgemeinschaft, einen Zweckverband oder durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf eine andere Gemeinde übertragen. Der Gemeinde bleibt es unbenommen, das örtliche Grundbuch auch wie seither eigenständig weiterzuführen. Dann allerdings muss sie die Kosten für die Einführung des Elektronischen Grundbuchs (rund 30.000,-- Mark netto für die Hardware) übernehmen, wie sie auch für das seitherige jährliche Defizit von rund 72.000,-- Mark (ohne kalkulatorische Kosten) weiterhin aufkommen muss.

Die Auflösung des Grundbuchamtes Reilingen allein aus finanzieller Sicht zu beurteilen, sei der falsche Weg, meinte Bürgermeister Walter Klein. Das Grundbuchamt sei für ein großes Aufgabenspektrum zuständig und erbringe eine enorme Gegenleistung, insbesondere für die Bürger. Dies beschränke sich nicht allein auf Grundbuchgeschäfte, wo schnellstmöglich die notwendigen Eintragungen im Grundbuch erfolgen könnten. Nicht zu vernachlässigen seien auch das Beratungsangebot für die Bürger in Nachlass-, Erb- und Auseinandersetzungsangelegenheiten. Fragen in der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen sowie allgemeinen Grundstücksangelegenheiten gehörten ebenso zum Aufgabenbild des Grundbuchamtes. Durch die Orts-, Sach- und Personenkenntnis könne der Notar bei seinen wöchentlichen Terminen unterstützend beraten werden. Nicht verkennen dürfe man auch die Vorteile für die gesamte Innenverwaltung, sei es bei der Ermittlung von Angrenzern im Baugenehmigungsverfahren oder im Verlauf von Umlegungsverfahren. Für den Vollzug im Grundbuch notwendige Unterlagen wie Negativatteste, Vollmachtsbestätigungen und Rangrücktrittserklärungen könnten kurzfristig und unbürokratisch beschafft werden.

Bei einer Auslagerung des Grundbuchamtes müssten Ratsuchende vorwiegend an das aktenführende Grundbuchamt verwiesen werden.

Aus Gründen eines unbürokratischen Verwaltungsablaufes, einer zeitnahen Bearbeitung und der anzutreffenden Bürgernähe sprach sich der Bürgermeister dafür aus, das örtliche Grundbuchamt unverändert vor Ort zu belassen.

Für die SPD schloss sich Sprecher Karl Bickle dem Verwaltungsvorschlag an, das örtliche Grundbuchamt und damit auch ein Stück gewohnter Bürgernähe zu erhalten. Bei einer Abgabe an die künftige Große Kreisstadt Hockenheim sei eine spätere Kostenbeteiligung der Gemeinde Reilingen nicht auszuschließen. Auch die Einrichtung einer Einsichtsstelle sei wenig geeignet, die finanzielle Situation zu Gunsten der Gemeinde Reilingen wesentlich zu beeinflussen.

Die CDU-Fraktion sei sich der Tragweite der zu treffenden Entscheidung bewusst und habe sich mit der Situation gründlich auseinandergesetzt, meinte deren Sprecher Stefan Kneis. Da man jedoch noch Informationsbedarf habe, wolle sich die CDU für eine Vertagung in die nächstfolgende Gemeinderatssitzung einsetzen.

Die Argumente für einen Erhalt des Grundbuchamtes seien nachvollziehbar, meinte FWV-Sprecher Friedrich Feth. Mit einer nennenswerten Kosteneinsparung dürfe ohnehin nur bei kompletter Auflösung des Grundbuchamtes gerechnet werden. Dies würde jedoch den Verlust von Bürgernähe, lange Wege und einen Rückschritt beim Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung bedeuten. Als Fazit komme für seine Fraktion deshalb nur der Fortbestand des Grundbuchamtes in Gemeinderegie in Frage. Um Kosten einzusparen regte er an, die Hardware auf Verwaltungsverbandsebene zu beschaffen.

Trotz der jährlichen Kosten von 80.000,-- Mark sei für die BLR die Bürgernähe und das Serviceangebot vor Ort ausschlaggebend, stellte deren Sprecher Karl Dagenbach fest. Er sprach sich dafür aus, frühzeitig den erkennbaren Zentralisierungstendenzen des Landes entgegen zu wirken.

Lediglich acht Gemeinderäte wollten sich dem Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion anschließen, das Thema in die nächste Zusammenkunft des Gemeinderates zu vertagen. Auf Wunsch wurde der CDU-Fraktion daraufhin Gelegenheit gegeben, sich im Verlauf einer kurzen Sitzungsunterbrechung fraktionsintern auf die neue Situation einzustellen.

Für CDU-Sprecher Stefan Kneis war es im Anschluss wichtig, festzustellen, dass sich die CDU nicht grundsätzlich gegen den Erhalt des Grundbuchamtes wende. In der verbleibenden Zeit bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates hätten lediglich noch offene Fragen zweifelsfrei geklärt werden sollen.

Recht deutlich fiel schließlich die Entscheidung zu Gunsten des örtlichen Grundbuchamtes aus. Neben 15 positiven Stimmabgaben waren lediglich drei Stimmenthaltungen zu verzeichnen. Zum Serviceangebot der Gemeindeverwaltung zählt also weiterhin ein Grundbuchamt, das in seiner Leistungsfähigkeit mit der Einführung des elektronischen Grundbuchs noch gesteigert werden soll.




Evangelische und katholische Kirchenvorplätze können umgestaltet werden

Im Verlauf des Umbaus der Hauptstraße sollen die Vorplätze der evangelischen und katholischen Kirche umgestaltet und eine neue Fuß- und Radwegeverbindung zur Schulstraße hergestellt werden. Diese Maßnahmen sind bereits in städtebaulichen Verträgen geregelt, denen der Gemeinderat schon am 21. Februar zugestimmt hat. Im Auftrag der Kirchengemeinden wird die politische Gemeinde diese Maßnahmen selbst umsetzen. Den Ausführungsauftrag erhielt das bereits mit dem Straßenbau beauftragte Tiebauunternehmen. Für die Oberflächenherstellung vor der katholischen Kirche werden rund 50.000,-- Mark aufgewendet. Die Platzgestaltung vor der evangelischen Kirche wird rund 45.000,-- Mark kosten. Der Fuß- und Radweg zur Schulstraße schlägt mit rund 19.000,-- Mark zu Buch. Die notwendigen Gelder werden aufgebracht aus Spenden, Fördermitteln aus dem Landessanierungsprogramm (1/3 Anteil der Gemeinde / 2/3 Anteil Land Baden-Württemberg) und Eigenmitteln der betroffenen Kirchen.





Planerisches Einvernehmen zum Neubau eines 6-Familienhauses nun doch erteilt

Spannung versprach die Behandlung des Bauantrages zum Neubau eines 6-Familienhauses mit einer Garage und sieben Stellplätzen in der Uhlandstraße 4. Trotz einer gegenteiligen Verwaltungsempfehlung hatte der Gemeinderat noch im Dezember 1999 und Januar 2000 das notwendige Einvernehmen für eine beantragte Baugenehmigung versagt. Das Regierungspräsidium als Widerspruchsbehörde war nach rechtlicher Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gemeinde das Einvernehmen rechtswidrig verweigert habe. Mit Rücksicht auf diese Rechtslage sah sich der Gemeinderat mehrheitlich dazu veranlasst, seine bislang negative Haltung aufzugeben und das planerische Einvernehmen für den Neubau eines 6-Familienhauses in der Uhlandstraße 4 zu erteilen. Im Falle einer Klage hätte bei negativem Ausgang ein auch an einzelne Gemeinderäte gerichteter Schadensersatzanspruch gedroht.

Die FWV-Fraktion fühlte sich in ihrer seitherigen Haltung bestätigt. Bereits am 13. Dezember vergangenen Jahres habe man sich für eine Zustimmung zu dem Bauvorhaben ausgesprochen. Zu keiner Zeit wären maßgebliche Gründe erkennbar gewesen, das Einvernehmen zu verweigern. Sprecher Friedrich Feth warnte davor, eine Ortsbebauung grundsätzlich auf Ein- bis Zweifamilienhäuser zu beschränken. Seines Erachtens müssten die Bauplanungen der Gemeinde auch den veränderten Lebensbedingungen angepasst werden. Bedauerlich sei, dass der Bauherr seine zeitweise auf fünf Wohneinheiten reduzierte Planung wieder durch die ursprüngliche Konzeption eines 6-Familienhauses ersetzt habe.

Die Bürgerliste sei nach wie vor davon überzeugt, dass das Bauvorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung passe, meinte Sprecher Karl Dagenbach. Die Möglichkeiten der Gemeinde, das Einvernehmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu versagen, seien jedoch eingeschränkt. Die von der Widerspruchsbehörde vertretende Rechtsauffassung müsse man daher hinnehmen. Wichtige Zukunftsaufgabe des Gemeinderates bleibe es in Ortsbereichen mit Baulücken, die eine stärkere Bebauung zulassen, eine Wohneinheitenbegrenzung durch planerische Festsetzungen einzuführen. Der Erlass von Stellplatzsatzungen reiche als Steuerungselement nicht aus.

Die SPD-Fraktion wertete die rechtlichen Aussagen des Regierungspräsidiums als "bittere Pille für das Gemeindeparlament". Um Schaden von der Gemeinde abzuwenden, sehe man jedoch keine andere Möglichkeit, als dem Bauvorhaben zuzustimmen, so deren Sprecher Karl Bickle.

Zu dem selben Ergebnis kam auch die CDU-Fraktion, die sich mehrheitlich für das Bauvorhaben aussprach, um das nicht unerhebliche Schadensersatzrisiko abzuwenden. Sprecher Stefan Kneis regte an, in das in Auftrag gegebene Grobkonzept nicht überbaute Flächen in unverplanten wie auch bereits verplanten Bereichen mit einzubeziehen, um Neubauvorhaben nach den modifizierten Kriterien beurteilen zu können.





Kehrmaschine für den Bauhof

Der Fuhrpark der Gemeinde soll um eine neue Kehrmaschine aufgestockt werden. Rund 52.000,-- Mark wird ein Vorführgerät kosten, das sich die Gemeinde anschaffen will. Das Gerät soll zum Reinigen von Durchgangswegen, Gehwegen, im Bürgerpark, der Tiefgarage der Fritz-Mannherz-Hallen, bei öffentlichen Parkflächen oder auch auf dem Friedhof eingesetzt werden. Den Lieferauftrag erhielt ein Unternehmen aus Kaiserslautern.



Ehrungsrichtlinien der Gemeinde neu gefasst

Seit 1987 unverändert sind die Ehrungsrichtlinien der Gemeinde. Sie sind Grundlage für die jährlich vorzunehmenden Sportlerehrungen und Auszeichnungen verdienter Vorstandsmitglieder der Vereine. Geänderte Bedürfnisse machten es notwendig, diese Statuten zu überarbeiten. Auf Vorschlag der Verwaltung werden künftig Sportler einheitlich Ehrennadeln erhalten. Verdiente Vorstandsmitglieder sollen weiterhin mit einer Ehrenplakette ausgezeichnet werden. Neu in die Richtlinien aufgenommen wurde die Möglichkeit, auch außerhalb der Vereinsebene erbrachte besondere Verdienste um die Gemeinde mit einer Bürgermedaille zu würdigen. Während bei Sportler- und Vorstandsehrungen die Vereine die Ehrungsanträge stellen könne, werden Personen, die sich in besonderem Maße um die Gemeinde Reilingen und ihre Einwohner auf sozialem, kulturellen, wirtschaftlichen oder kommunalpolitischen Gebiet verdient gemacht haben, vom Gemeinderat, dem Bürgermeister und Bürgern der Gemeinde zur Ehrung vorgeschlagen.

Zeichen einer gründlichen Vorberatung im Kultur-, Sozial-, Hallen- und Sportausschuss war die einstimmige Annahme der modifizierten Ehrungsrichtlinien. Sie treten zum 01. Juni 2000 in Kraft und sind in der heutigen Amtsblattausgabe im Wortlaut veröffentlicht.




Abeitslosenzahl gestiegen

Die Zahl der Arbeitslosen in der Gemeinde ist binnen eines Jahres von 208 auf 228 angestiegen. Dies kommt einer prozentualen Steigerung von 9,6 % gleich. Die Arbeitslosenquote der Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft liegt derzeit bei 9,9 % (757 Arbeitslose) in Hockenheim, 17,4 % (228 Arbeitslose) in Reilingen, 17,9 % (199 Arbeitslose) in Altlußheim und 27,8 % (230 Arbeitslose) in Neulußheim.




Nichtöffentlich getroffene Entscheidungen

Gegenstand der Tagesordnung in der zurückliegenden nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. April waren Personalangelegenheiten. Neu geregelt wurde die Bewirtschaftung der Kegelbahnen. Beratungsthema war die Nachfolgeregelung für den Schulhausmeister der Schiller-Schule. Auseinandergesetzt hat sich das Ratsgremium schließlich mit der Sanierung des Geländes Hauptstr. 84.


 

Frageviertelstunde

Die obligatorische Frageviertelstunde am Ende des öffentlichen Sitzungsteils nahm bis auf eine einzige Ausnahme der Gemeinderat in Anspruch. Ein Sitzungsbesucher sprach die noch zu bewältigende Klassenraumproblematik an. Im Verlauf des nächsten Schuljahres werden wegen der Sanierung und dem Umbau der Schiller-Schule voraussichtlich etwa vier bis sechs Klassenräume vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Mit der Thematik wird sich der Gemeinderat noch vor der Sommerpause auseinandersetzen.

Hinweise aus dem Rat galten dem Schutz der am Schwimmunterricht in Altlußheim teilnehmenden Kinder. Sie sollen aus Sicherheitsgründen künftig nur noch auf dem Parkplatz der Fritz-Mannherz-Hallen zusteigen bzw. den Bus verlassen können.
Weitere Hinweise galten Gewährleistungsmängeln an der erneuerten Pflasterung des Parkplatzes Hockenheimer Straße 14 und einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, das sich mit der Ausgestaltung von Bereichen mit einer 30 km/h-Zonenbegrenzung auseinandersetzt.