Gemeinderat
Gemeinderatssitzung am 03. Juli 2000
Viel Arbeit vorgenommen hatte sich der
Gemeinderat bei seiner siebten öffentlichen Zusammenkunft am Montag, 03. Juli.
Rund 2 ½ Stunden waren notwendig, um ein gutes Dutzend an Tagesordnungspunkten,
vorwiegend aus dem Bau- und Rechnungswesen, abzuhandeln.
Um das Gemeindewohl verdient gemacht
Peter Schell und Karl Bickle für 20jährige Ratstätigkeit ausgezeichnet
Es ist ein guter Brauch, Persönlichkeiten, die
sich um das Gemeindewohl verdient gemacht haben, durch Verleihung einer
Auszeichnung öffentlich zu danken. So nutzte Bürgermeister Walter Klein die
Zusammenkunft des Gemeinderates, um mit Karl Bickle und Peter Schell zwei
Kommunalpolitiker für ihre 20jährige Ratstätigkeit zu ehren.
In seiner Laudatio stellte der Bürgermeister
fest, dass sich glücklicherweise immer wieder Mitbürger fänden, deren
Lebenseinstellung sich nicht in der Verfolgung persönlicher Interessen
erschöpfe und bereit seien, sich in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen.
"Mit ihrem Pflichtgefühl und Verantwortungsbewußtsein, Engagement und
Einsatzfreude wirken auch Karl Bickle und Peter Schell daran mit, dass unsere
Heimat lebens- und liebenswert bleibt", betonte Walter Klein. Eine solche
ehrenamtliche Aufgabe könne nur unter Zurückstellen eigener Interessen
wahrgenommen werden und sei oft auch mit persönlichen Opfern verbunden.
"Ich denke hier vor allem an den Verzicht auf Freizeit, Erholung, Hobby und
Verweilen im eigenen Familienkreis".
Bürgermeister Klein erinnerte auch daran, dass
sich in der Amtszeit der beiden Gemeinderäte das Haushaltsvolumen der Gemeinde
auf über 28 Mio. Mark nahezu verdreifacht habe. Damit sei auch die
Verantwortung der Ratsmitglieder gestiegen. So sei es bei einem Ehrenamt wie dem
des Gemeinderates nicht mehr damit getan, nur den Feierabendpolitiker zu mimen
und durch bloße Anwesenheit zu glänzen. Am Beispiel von Karl Bickle (SPD) und
Peter Schell (F.D.P.) zeigte er die zeitintensive Aufgabenvielfalt auf, wies
aber gleichzeitig auch auf die zahlreichen ehrenamtlichen Funktionen im
Reilinger Kultur- und Gemeinschaftsleben hin, welche beide Kommunalpolitiker
bereits jahrzehntelang übernommen haben. "Ihre Verdienste um die Gemeinde
gehen weit über das normale Maß hinaus", betonte der Bürgermeister und
zeichnete die beiden Gemeinderäte mit der silbernen Ehrennadel des
Gemeindetages Baden-Württemberg unter dem Beifall der Ratskolleginnen und
Kollegen und Sitzungsbesucher aus. Mit einem Blumengebinde bedankte er sich auch
bei den Ehefrauen, welche die ehrenamtliche Tätigkeit im Hintergrund begleitet
und unterstützt haben.
Das älteste Gemeinderatsmitglied Richard
Eichhorn überbrachte die Glückwünsche des Ratsgremiums. Er dankte seinen
ausgezeichneten Kollegen für die konstruktive und positive Zusammenarbeit, die
stets die Qualität der Beschlüsse und Entscheidungen zum Wohl der Gemeinde mit
geprägt habe. Verbunden mit dem Wunsch auf ein weiterhin gutes Miteinander
überreichte er jeweils ein Weinpräsent.
Im Namen der Geehrten bedankte sich Karl Bickle
für die besondere Auszeichnung und die anerkennenden Worte. Er erinnerte an die
"überwiegend angenehme Gemeinderatsarbeit" in den letzten 20 Jahren
unter den Bürgermeistern Hermann Kief, Helmut Müller und Walter Klein. Auch
wenn die ehrenamtliche Tätigkeit viel Zeit auf Kosten der Familie in Anspruch
genommen habe, könne man heute mit Stolz auf das Geleistete zurückblicken.
Bebauungsplaninhalte im Sanierungsbereich
fortgeschrieben
In zwei Teilabschnitten des Sanierungsbereichs
"Ortskern Hauptstraße/Neugasse" und "Ortskern
Kirchen/Ziegelstraße" stand eine Fortschreibung der Bebauungsplaninhalte
an. Auf die schon längere Zeit zurückliegende Planoffenlage und Beteiligung
der sog. Träger öffentlicher Belange waren zahlreiche Stellungnahmen
eingegangen, mit denen sich der Gemeinderat auseinanderzusetzen hatte.
Hilfestellung hierzu gab der beauftragte Planer Dipl.-Ing. Norbert Geissel von
der Landsiedlung Baden-Württemberg, der jeden einzelnen Einwand oder Anregung
ausführlich erläuterte und ergänzende Fragen aus dem Ratsgremium beantworten
konnte. Neben einer Vielzahl von redaktionellen Veränderungen des
Planungsinhaltes lag der Schwerpunkt der Wortbeiträge aus dem Gemeinderat auf
der Verkehrsproblematik. Dabei musste das Gremium akzeptieren, dass im
Planfeststellungsverfahren keine verkehrsrechtlichen Regelungen getroffen werden
können. Nach Angaben des Planers habe die Gemeinde von der Möglichkeit
Gebrauch gemacht, den Stellplatznachweis für Wohnungen auf zwei zu erhöhen.
Auch für gewerbliche und sonstige Einrichtungen gäbe es klare Vorgaben.
Darüber hinausgehende Regelungen seien rechtlich nicht zulässig. Ein Teil des
Park-Such-Verkehrs werde ohnehin in den Quartiersinnenbereich abgeleitet und
somit der Ziegelstraße entzogen.
Auf Anregung aus dem Gemeinderat wird die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen
Kirchenstraße und dem angrenzenden Kernbereich von seither 2,0 m auf jetzt 2,5
m normgerecht ausgebaut. Zu konkretisieren waren auch die Festsetzungen zur
Obergrenze der Grundflächenzahl. Dipl.-Ing. Geissel konnte den Gemeinderat
davon überzeugen, dass die geltenden Obergrenzen der gültigen
Baunutzungsverordnung eine auskömmliche Planung nicht zulassen, da neben der
Gebäudegrundfläche sämtliche befestigten Flächen mit einzubeziehen seien.
Der jetzige Planentwurf lässt daher eine Überschreitung der zulässigen
Grundflächenzahl zu.
Mit einer Gegenstimme wurden schließlich beide
Bebauungsplanentwürfe unter Einschluss des noch einzuarbeitenden
Abwägungsergebnisses angenommen und zur Offenlage freigegeben. Die
modifizierten Entwurfsfassungen liegen demnächst auf Dauer eines Monats aus, in
deren Verlauf Bürger wie auch Träger öffentlicher Belange erneut Gelegenheit
erhalten, ihre Anregungen zu den Planungsinhalten vorzubringen.
Weitere Stellplatzsatzung erlassen
Übereinstimmung herrschte im Gemeinderat, als
es um den Erlass einer weiteren Satzung zur Anhebung der Anzahl notwendiger
Stellplätze für den Bereich des Plangebietes "Ortserweiterung
Nord-West" ging. Abweichend von der Landesbauordnung werden künftig für
jede neugeschaffene Wohneinheit von über 50 qm zwei Stellplätze gefordert. Die
Annahme der Satzung war in der zurückliegenden Sitzung gescheitert, nachdem ein
Großteil des Gemeinderates wie auch Bürgermeister Walter Klein wegen
Befangenheit im Zuhörerbereich Platz nehmen mussten. Der durch Abwesenheit
ohnehin dezimierte Gemeinderat war dann nicht mehr beschlussfähig.
Glücklicherweise stellte die Gemeindeordnung bei der neuerlichen Behandlung
dieses Tagesordnungspunktes nicht die selben strengen Anforderungen an
die Anzahl der stimmberechtigten Gemeinderatsmitglieder, sonst hätte bei sieben
Befangenen und drei Abwesenden Ratsmitgliedern ein erneutes Scheitern gedroht.
So aber gelang es im zweiten Anlauf, die Stellplatzsatzung zu erlassen. Einer
Anregung der Baurechtsbehörde, die abgeschwächten Hockenheimer Regelinhalte zu
übernehmen, kam der Gemeinderat unter Hinweis auf die einheitlichen Regelungen
im Ortsgebiet nicht nach.
Gemeinde beantragt
Pan-Europäisches-Forst-Zertikikat
Mit der Unterzeichnung einer
Selbstverpflichtungserklärung will die Gemeinde ein sog. PEFC-Zertifikat (Pan-Europäisches-Forst-Zertifikat)
für den Gemeindewald beantragen. Mit ihrer Unterschrift verpflichtet sich die
Gemeinde als Waldbesitzer, die Leitlinien für eine nachhaltige
Waldbewirtschaftung einzuhalten und sich auch entsprechenden Kontrollen zu
unterwerfen. Die Gemeinde schafft damit die Voraussetzung für eine Transparenz
der Wertschöpfungskette vom Rohstoff Holz bis hin zum Endprodukt und will das
Image des nachwachsenden und damit ökologisch relevanten Rohstoffes stärken.
Der Gemeinderat folgte damit einem Vorschlag
des Staatlichen Forstamtes Schwetzingen, das sich bereits den Staatswald hat
zertifizieren lassen. Nachdem sich auch die weiteren Gemeinden im Einzugsbereich
der Forstverwaltung Schwetzingen dieser Selbstverpflichtung unterwerfen wollen,
wollte auch der Reilinger Gemeinderat nicht zurückstehen. Mit seiner positiven
Entscheidung ist gewährleistet, dass die Forstverwaltung nach
übereinstimmenden Grundsätzen arbeiten kann.
Gemeindewald unter Schutz gestellt
Die schutzwürdigen Waldbereiche im "Reilinger
Eck" sollen als Schonwald ausgewiesen werden. Eine entsprechende
Rechtsverordnung wird die Forstverwaltung mit Zustimmung des Gemeinderates
demnächst erlassen.
Ursprünglich hatte die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege in
einer sogenannten Schutzkonzeption Hardtplatten vorgeschlagen, ein
Naturschutzgebiet zum Erhalt der bedeutsamsten Tier- und Pflanzenarten bzw.
deren Lebensraum auszuweisen. In Abstimmung mit der Forstverwaltung ist man
jedoch zwischenzeitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Instrumentarien des
Landeswaldgesetzes ausreichen, um die Belange des Arten- und Naturschutzes auf
den besonders hochwertigen Biotopflächen zu berücksichtigen. Auf den übrigen
Hardtwaldflächen soll die naturnahe Waldentwicklung fortgesetzt werden. Hiervon
betroffen sind etwa 310 ha Wald, darunter 119 ha Gemeindewald, 114,6 ha
Stadtwald Walldorf und ca. 80 ha Staatswald.
In diesem Zusammenhang soll auch ein Wald- und Vogellehrpfad angelegt werden.
Aus dem Gemeinderat kam die Anregung, die Tier- und Pflanzenwelt mit
einzubeziehen und die Bezeichnung "Naturlehrpfad" zu verwenden.
Stichwort: Schonwald
Ein Schonwald ist ein Waldschutzgebiet, das
nach den Regelungen des Landeswaldgesetzes durch Rechtsverordnung festgesetzt
werden muss. Es dient der Sicherung der ungestörten natürlichen Entwicklung
der Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten bzw. der Erhaltung oder
Erneuerung einer bestimmten Waldgesellschaft (Bestandsaufbau).
Schutzzweck, Pflegemaßnahmen und Bestimmungen
zum Artenschutz werden in der Rechtsverordnung ebenso geregelt, wie Regelungen
über das Verhalten der Waldbesucher getroffen werden. Zuständig für die
Festsetzung dieses Waldreservats ist die Forstdirektion Karlsruhe.
Über den weiteren Sitzungsverlauf berichten
wir in unserer nächsten Amtsblattausgabe.
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
Wasserversorgung neu gefasst
Eine Reduzierung des Stammkapitals von seither
600.000 Mark auf 370.000 Mark machte es notwendig, die Betriebssatzung des
Eigenbetriebes Wasserversorgung Reilingen neu abzufassen. Finanzielle oder
steuerrechtliche Auswirkungen hat diese von der Gemeindeprüfungsanstalt
veranlasste Transaktion glücklicherweise nicht. Dem Gemeinderat fiel es daher
nicht schwer, der Neufassung zuzustimmen. Sie war bereits in der letzten
Amtsblattausgabe im Wortlaut veröffentlicht.
Kassenrechnung der Eigenbetriebe wird
künftig verzinst
Ebenfalls auf einen Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt zurückzuführen ist die Entscheidung des
Gemeinderates, die Kassenrechnung der Eigenbetriebe Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung bei einem Guthaben wie auch bei einer Verbindlichkeit zu
verzinsen. Diese Regelung wird rückwirkend ab dem Wirtschaftsjahr 1999
angewendet.
Eigenbetrieb Wasserversorgung mit Gewinn
Mit einem höheren Ertrag als zunächst
erwartet, hat der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde im Wirtschaftsjahr
1999 abgeschlossen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes Wasserversorgung schließt im
Wirtschaftsjahr 1999 mit einem Jahresgewinn von rund 133.000 Mark, der zur
Abdeckung der vorhandenem Verlustvorträge aus Vorjahren verwendet werden soll.
Im Wirtschaftsplan war lediglich ein Jahresgewinn von 53.000 Mark erwartet
worden, sodass nunmehr eine Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses um rund
80.000 Mark erreicht werden konnte. Der Verlustvortrag reduziert sich durch
diesen Jahresgewinn auf etwa 10.300 Mark. Die um die Ertragszuschüsse
reduzierte Bilanzsumme beträgt 1,88 Mio. Mark, woraus sich eine
Eigenkapitalquote von 33,24 % ergibt.
Für die SPD stimmte Sprecher Karl Bickle den Haushaltsüberschreitungen wie
auch dem positiven Jahresergebnis zu. Verbunden wurde dies mit der Anregung,
Nachforschungen über die Gründe des gegenüber dem Vorjahr um etwa 400 cbm
angestiegenen Wasserverlustes (jetzt 0,38 % am Gesamtumsatz) anzustellen.
Sein Einverständnis gab auch FWV-Sprecher Friedrich Feth. Er begrüßte die
positiven Auswirkungen der zum 01. Januar 1998 beschlossenen Anhebung der
Wassergebühren. Bei einem ähnlich guten Ergebnis im Folgejahr hoffe man, in
Zukunft den Wasserpreis wieder niedriger ansetzen zu können.
Diesen Optimismus wollte CDU-Gemeinderat Bernhard Krämer nicht teilen. Er wäre
bereits zufrieden, wenn der derzeitige Wasserpreis in den Folgejahren nicht
steigen müsse und unverändert bleiben könne.
Für das zweite Halbjahr kündigte der Bürgermeister eine neue Globalberechnung
an. In diesem Zusammenhang werde die Gebührenkalkulation erneut auf den
Prüfstand gestellt.
Einstimmig stellte der Gemeinderat schließlich den Jahresabschluss 1999 für
den Eigenbetrieb Wasserversorgung fest und erteilte der Betriebsleitung die
Entlastung für die Geschäftsführung.
Rückgang der Verlustvorträge auch beim
Eigenbetrieb Abwasser
Immerhin 120.000 Mark wurden beim Eigenbetrieb
Abwasserbeseitigung im Jahr 1999 erwirtschaftet. Sie dienen ebenfalls dazu, die
hohen Verlustvorträge aus Vorjahren abzubauen. Sie belaufen sich immer noch auf
rund 229.000 Mark.
Die um die Ertragszusschüsse reduzierte Bilanzsumme beträgt 10.260.000 Mark,
woraus sich eine Eigenkapitalquote von 29,13 % errechnet. Der Betriebsleitung
wurde für das Wirtschaftsjahr 1999 Entlastung erteilt und das Jahresergebnis
per einstimmigen Beschluss bestätigt.
KWG schreibt weiterhin rote Zahlen
Rote Zahlen schreibt dagegen weiterhin die
gemeindeeigene Kommunale Wohnungsbaugesellschaft. Es ist zwar gelungen, im Jahr
1999 mit rund 123.000 Mark den Verlust aus dem Vorjahr nahezu zu halbieren. Bei
einem zwischenzeitlich aufgelaufenen, nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag von jetzt 531.000,-- Mark und einer erneut attestierten buchmäßigen
Überschuldung sind jedoch verstärkte Anstrengungen notwendig, um die
Finanzlage der KWG Reilingen mbH nachhaltig zu verbessern und deren Fortbestand
zu sichern.
Der Jahresabschluss wie auch Lagebericht waren durch ein
Wirtschaftsprüfungsunternehmen ordnungsgemäß geprüft worden. Ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches lag vor. Auch die Prüfung der Geschäftsführertätigkeit
blieb beanstandungsfrei. Wie schon im Vorjahr kamen die Prüfer zu dem Ergebnis,
dass die Abschreibungen auf Sachanlagen nicht erwirtschaftet werden konnten und
die Gesellschaft buchmäßig überschuldet ist.
Die künftige Entwicklung der Gesellschaft werde davon abhängig sein, so der
Bürgermeister, inwieweit die Geschäftstätigkeit über die bloße
Bewirtschaftung der Mietobjekte hinaus erweitert werden könne. Außerdem sei
vorgesehen, die vertraglichen Regelungen zur Bewirtschaftung des Rathauses zu
überarbeiten, zumal diese als wesentliche Ursache für die buchmäßige
Überschuldung ausgemacht wurden.
Eine Neuordnung der Geschäftspolitik sei in
Anbetracht des bilanzierten Jahresergebnisses dringend anzuraten, meinte
BLR-Sprecher Karl Dagenbach. Die Geschäftsbereiche der KWG müssten über die
Tätigkeit als Erschließungsträger hinaus ausgeweitet und zusätzliche, die
Ertragslage verbessernde Aktivitäten angegangen werden.
FWV-Sprecher Friedrich Feth hob hervor, dass dem Bilanzverlust von 580.000,--
Mark kumulierte Abschreibungen von 1,1 Mio. Mark und dem Jahresfehlbetrag von
123.000,-- Mark allein 180.000,-- Mark an Abschreibungen für das Rathaus
gegenüber ständen. Er bekräftigte, dass Buchverluste keineswegs mit
substanziellen Verlusten gleichgesetzt werden dürften. Für die FWV sei es
wichtig, weitere Geschäftsfelder zu finden, die bilanziell zu positiven Zahlen
führen.
Die CDU-Fraktion gehe davon aus, dass sich die Finanzlage der KWG durch
Inangriffnahme weiterer Aktivitäten nachhaltig verbessern lasse, so
stellvertretender Sprecher Bernhard Krämer. Keinesfalls dürfte sich die
Tätigkeit weiterhin allein auf die Verwaltung von Gemeindehäusern
beschränken.
Obwohl die KWG erneut rote Zahlen eingefahren habe, könne anhand des
zurückgegangenen Jahresverlustes festgestellt werden, dass die KWG auf dem
richtigen Weg sei, stellte SPD-Sprecher Karl Bickle fest. Mit dringend
notwendigen "sinnvollen" Aufgaben sei es möglich, das kommunale
Unternehmen zu erhalten.
Dagegen bekannte sich F.D.P.-Gemeinderat Peter Schell unverändert zu einer
Rückführung der KWG-Aufgaben, die seines Erachtens von der privaten Wirtschaft
besser und für den Bürger kostengünstiger erledigt werden könnten.
Folgevertrag für das Anwesen Alter Rottweg
7
Seit 01. Juli 1999 ist das gemeindeeigene
Gebäude im Alten Rottweg 7 an das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den
Rhein-Neckar-Kreis vermietet. Es dient als Wohnheim für Aussiedler. Derzeit
sind 23 Zimmer und drei Büroräume belegt. Der Gemeinderat sprach sich
übereinstimmend dafür aus, das zunächst auf ein Jahr befristete
Mietverhältnis um ein weiteres Jahr bis 30.06.2001 zu verlängern.
Volkshochschule wird weiterhin gefördert
Mit rund 18.000 Mark hat die Gemeinde im
vergangenen Jahr die Volkshochschule Hockenheim finanziell unterstützt. Der
Sing- und Musikschule kamen über 82.000 Mark als Zuschuss zu. Diese Zahlen gab
der Bürgermeister aus dem Jahresbericht der VHS Hockenheim bekannt. Er
versicherte, dass diese volksbildende, sinnvolle Einrichtung weiterhin auf die
Unterstützung der Gemeinde vertrauen könne.
Befangenheitsgrundsätze verletzt
Einen in der zurückliegenden
Frageviertelstunde gegebenen Hinweis griff der Bürgermeister auf. Demnach hat
eine Überprüfung der Eigentums- und Verwandtschaftsverhältnisse ergeben, dass
Gemeinderat Bernhard Krämer bei der Entscheidung zur Änderung und Erweiterung
des Bebauungsplanes "Fröschau/Wörsch" am 17. April diesen Jahres
wegen Befangenheit hätte ausgeschlossen werden müssen. Dieser Verfahrensmangel
könne jedoch, so der Bürgermeister, geheilt werden, wenn das
Auslegungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werde und der maßgebliche
endgültige Satzungsbeschluss fehlerfrei zu Stande komme. Die seitherige
Mitwirkung von Gemeinderat Krämer habe somit keine unmittelbaren Rechtsfolgen.
Kein allgemeines Rederecht in
Frageviertelstunde
Am 05. Juni war aus dem Gemeinderat angeregt
worden, in der Frageviertelstunde nicht nur Fragen zuzulassen, sondern dem
Gemeinderat nach den Grundsätzen der Gemeindeordnung ein dreiminütiges
Rederecht zuzugestehen.
Wie der Bürgermeister hierzu berichten konnte, handelt es sich bei der
zeitlichen Begrenzung lediglich um eine Ordnungsregelung des Gemeinderates, nach
der eine Frage, Anregung oder Vorschlag in maximal drei Minuten vorgetragen sein
solle. Zweck einer Frageviertelstunde sei nicht die Diskussion mit dem
Gemeinderat oder dem Bürgermeister, sondern die Beantwortung von Fragen oder
die Entgegennahme von Anregungen und Vorschlägen durch den Bürgermeister.
Betreuungsangebot für Schulferien
zurückgezogen
Fehlende Resonanz ist der Grund dafür, dass
der Kindertreff e.V. die mit der Gemeinde eingegangene Kooperation für eine
Betreuung von Schulkindern während der Schulferien aufgelöst hat. Eine
Sommerferien-Betreuung findet folglich nicht statt. Der Bürgermeister
bedauerte, dass damit eine lobenswerte Initiative nicht mehr weiterverfolgt
werden könne.
Das Ratsgremium konnte zudem über erweiterte
Betriebszeiten des Kinderhauses informiert werden. Es ist seit 01. Juni von 8.00
bis 15.30 Uhr (bisher bis 13.00 Uhr) geöffnet.
Nichtöffentlich getroffene Entscheidungen
In der zurückliegenden nichtöffentlichen
Gemeinderatssitzung am 05. Juni befasste sich das Ratsgremium mit der Vergabe
von Gewerbegrundstücken im Baugebiet "Rott". Seine Zustimmung gab der
Gemeinderat der Verleihung einer ersten Bürgermedaille an Siegfried von
Sagunski. Vier Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wurden zu Ehrenmitgliedern
ernannt. Unterhalten hat man sich schließlich über den weiteren Fortbestand
der IAV-Stelle bei der Sozialstation Hockenheim.
Frageviertelstunde
Reichlich Gebrauch machte diesmal der
Gemeinderat von der Frageviertelstunde, nachdem aus dem Publikum kein
Informationsbedarf bestand. Angesprochen wurden die Wasserzapfstellen auf dem
Friedhof, die Parksituation in der Hauptstraße, das gegenläufige Befahren
einer Einbahnstraße in Verlängerung der Hebelstraße für Radfahrer, die
Ausschilderung innerörtlicher Radwege, die Absenkung von Randsteinen im
Querungsbereich von Radwegen, die bevorstehende Installation eines örtlichen
Sammelleitsystems, die in Arbeit befindlichen Grobplanungen für den Umbau des
Feuerwehrgerätehauses, die Fahrbahngestaltung im Einmündungsbereich
Hauptstraße/Gartenstraße/Speyerer Straße, Vorschläge zum Schutz der
Schulkinder bei Benutzung des Radweges entlang der L 599 bis hin zur
Stromversorgung von Garagen im Neubaugebiet Holzrott.
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