Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 03. Juli 2000

Viel Arbeit vorgenommen hatte sich der Gemeinderat bei seiner siebten öffentlichen Zusammenkunft am Montag, 03. Juli. Rund 2 ½ Stunden waren notwendig, um ein gutes Dutzend an Tagesordnungspunkten, vorwiegend aus dem Bau- und Rechnungswesen, abzuhandeln.


Um das Gemeindewohl verdient gemacht
Peter Schell und Karl Bickle für 20jährige Ratstätigkeit ausgezeichnet

Es ist ein guter Brauch, Persönlichkeiten, die sich um das Gemeindewohl verdient gemacht haben, durch Verleihung einer Auszeichnung öffentlich zu danken. So nutzte Bürgermeister Walter Klein die Zusammenkunft des Gemeinderates, um mit Karl Bickle und Peter Schell zwei Kommunalpolitiker für ihre 20jährige Ratstätigkeit zu ehren.

In seiner Laudatio stellte der Bürgermeister fest, dass sich glücklicherweise immer wieder Mitbürger fänden, deren Lebenseinstellung sich nicht in der Verfolgung persönlicher Interessen erschöpfe und bereit seien, sich in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen. "Mit ihrem Pflichtgefühl und Verantwortungsbewußtsein, Engagement und Einsatzfreude wirken auch Karl Bickle und Peter Schell daran mit, dass unsere Heimat lebens- und liebenswert bleibt", betonte Walter Klein. Eine solche ehrenamtliche Aufgabe könne nur unter Zurückstellen eigener Interessen wahrgenommen werden und sei oft auch mit persönlichen Opfern verbunden. "Ich denke hier vor allem an den Verzicht auf Freizeit, Erholung, Hobby und Verweilen im eigenen Familienkreis".

Bürgermeister Klein erinnerte auch daran, dass sich in der Amtszeit der beiden Gemeinderäte das Haushaltsvolumen der Gemeinde auf über 28 Mio. Mark nahezu verdreifacht habe. Damit sei auch die Verantwortung der Ratsmitglieder gestiegen. So sei es bei einem Ehrenamt wie dem des Gemeinderates nicht mehr damit getan, nur den Feierabendpolitiker zu mimen und durch bloße Anwesenheit zu glänzen. Am Beispiel von Karl Bickle (SPD) und Peter Schell (F.D.P.) zeigte er die zeitintensive Aufgabenvielfalt auf, wies aber gleichzeitig auch auf die zahlreichen ehrenamtlichen Funktionen im Reilinger Kultur- und Gemeinschaftsleben hin, welche beide Kommunalpolitiker bereits jahrzehntelang übernommen haben. "Ihre Verdienste um die Gemeinde gehen weit über das normale Maß hinaus", betonte der Bürgermeister und zeichnete die beiden Gemeinderäte mit der silbernen Ehrennadel des Gemeindetages Baden-Württemberg unter dem Beifall der Ratskolleginnen und Kollegen und Sitzungsbesucher aus. Mit einem Blumengebinde bedankte er sich auch bei den Ehefrauen, welche die ehrenamtliche Tätigkeit im Hintergrund begleitet und unterstützt haben.

Das älteste Gemeinderatsmitglied Richard Eichhorn überbrachte die Glückwünsche des Ratsgremiums. Er dankte seinen ausgezeichneten Kollegen für die konstruktive und positive Zusammenarbeit, die stets die Qualität der Beschlüsse und Entscheidungen zum Wohl der Gemeinde mit geprägt habe. Verbunden mit dem Wunsch auf ein weiterhin gutes Miteinander überreichte er jeweils ein Weinpräsent.

Im Namen der Geehrten bedankte sich Karl Bickle für die besondere Auszeichnung und die anerkennenden Worte. Er erinnerte an die "überwiegend angenehme Gemeinderatsarbeit" in den letzten 20 Jahren unter den Bürgermeistern Hermann Kief, Helmut Müller und Walter Klein. Auch wenn die ehrenamtliche Tätigkeit viel Zeit auf Kosten der Familie in Anspruch genommen habe, könne man heute mit Stolz auf das Geleistete zurückblicken.


Bebauungsplaninhalte im Sanierungsbereich fortgeschrieben

In zwei Teilabschnitten des Sanierungsbereichs "Ortskern Hauptstraße/Neugasse" und "Ortskern Kirchen/Ziegelstraße" stand eine Fortschreibung der Bebauungsplaninhalte an. Auf die schon längere Zeit zurückliegende Planoffenlage und Beteiligung der sog. Träger öffentlicher Belange waren zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, mit denen sich der Gemeinderat auseinanderzusetzen hatte. Hilfestellung hierzu gab der beauftragte Planer Dipl.-Ing. Norbert Geissel von der Landsiedlung Baden-Württemberg, der jeden einzelnen Einwand oder Anregung ausführlich erläuterte und ergänzende Fragen aus dem Ratsgremium beantworten konnte. Neben einer Vielzahl von redaktionellen Veränderungen des Planungsinhaltes lag der Schwerpunkt der Wortbeiträge aus dem Gemeinderat auf der Verkehrsproblematik. Dabei musste das Gremium akzeptieren, dass im Planfeststellungsverfahren keine verkehrsrechtlichen Regelungen getroffen werden können. Nach Angaben des Planers habe die Gemeinde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Stellplatznachweis für Wohnungen auf zwei zu erhöhen. Auch für gewerbliche und sonstige Einrichtungen gäbe es klare Vorgaben. Darüber hinausgehende Regelungen seien rechtlich nicht zulässig. Ein Teil des Park-Such-Verkehrs werde ohnehin in den Quartiersinnenbereich abgeleitet und somit der Ziegelstraße entzogen.
Auf Anregung aus dem Gemeinderat wird die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Kirchenstraße und dem angrenzenden Kernbereich von seither 2,0 m auf jetzt 2,5 m normgerecht ausgebaut. Zu konkretisieren waren auch die Festsetzungen zur Obergrenze der Grundflächenzahl. Dipl.-Ing. Geissel konnte den Gemeinderat davon überzeugen, dass die geltenden Obergrenzen der gültigen Baunutzungsverordnung eine auskömmliche Planung nicht zulassen, da neben der Gebäudegrundfläche sämtliche befestigten Flächen mit einzubeziehen seien. Der jetzige Planentwurf lässt daher eine Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl zu.

Mit einer Gegenstimme wurden schließlich beide Bebauungsplanentwürfe unter Einschluss des noch einzuarbeitenden Abwägungsergebnisses angenommen und zur Offenlage freigegeben. Die modifizierten Entwurfsfassungen liegen demnächst auf Dauer eines Monats aus, in deren Verlauf Bürger wie auch Träger öffentlicher Belange erneut Gelegenheit erhalten, ihre Anregungen zu den Planungsinhalten vorzubringen.


Weitere Stellplatzsatzung erlassen

Übereinstimmung herrschte im Gemeinderat, als es um den Erlass einer weiteren Satzung zur Anhebung der Anzahl notwendiger Stellplätze für den Bereich des Plangebietes "Ortserweiterung Nord-West" ging. Abweichend von der Landesbauordnung werden künftig für jede neugeschaffene Wohneinheit von über 50 qm zwei Stellplätze gefordert. Die Annahme der Satzung war in der zurückliegenden Sitzung gescheitert, nachdem ein Großteil des Gemeinderates wie auch Bürgermeister Walter Klein wegen Befangenheit im Zuhörerbereich Platz nehmen mussten. Der durch Abwesenheit ohnehin dezimierte Gemeinderat war dann nicht mehr beschlussfähig. Glücklicherweise stellte die Gemeindeordnung bei der neuerlichen Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht die selben strengen Anforderungen an die Anzahl der stimmberechtigten Gemeinderatsmitglieder, sonst hätte bei sieben Befangenen und drei Abwesenden Ratsmitgliedern ein erneutes Scheitern gedroht. So aber gelang es im zweiten Anlauf, die Stellplatzsatzung zu erlassen. Einer Anregung der Baurechtsbehörde, die abgeschwächten Hockenheimer Regelinhalte zu übernehmen, kam der Gemeinderat unter Hinweis auf die einheitlichen Regelungen im Ortsgebiet nicht nach.



Gemeinde beantragt Pan-Europäisches-Forst-Zertikikat

Mit der Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung will die Gemeinde ein sog. PEFC-Zertifikat (Pan-Europäisches-Forst-Zertifikat) für den Gemeindewald beantragen. Mit ihrer Unterschrift verpflichtet sich die Gemeinde als Waldbesitzer, die Leitlinien für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung einzuhalten und sich auch entsprechenden Kontrollen zu unterwerfen. Die Gemeinde schafft damit die Voraussetzung für eine Transparenz der Wertschöpfungskette vom Rohstoff Holz bis hin zum Endprodukt und will das Image des nachwachsenden und damit ökologisch relevanten Rohstoffes stärken.

Der Gemeinderat folgte damit einem Vorschlag des Staatlichen Forstamtes Schwetzingen, das sich bereits den Staatswald hat zertifizieren lassen. Nachdem sich auch die weiteren Gemeinden im Einzugsbereich der Forstverwaltung Schwetzingen dieser Selbstverpflichtung unterwerfen wollen, wollte auch der Reilinger Gemeinderat nicht zurückstehen. Mit seiner positiven Entscheidung ist gewährleistet, dass die Forstverwaltung nach übereinstimmenden Grundsätzen arbeiten kann.


Gemeindewald unter Schutz gestellt

Die schutzwürdigen Waldbereiche im "Reilinger Eck" sollen als Schonwald ausgewiesen werden. Eine entsprechende Rechtsverordnung wird die Forstverwaltung mit Zustimmung des Gemeinderates demnächst erlassen.
Ursprünglich hatte die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege in einer sogenannten Schutzkonzeption Hardtplatten vorgeschlagen, ein Naturschutzgebiet zum Erhalt der bedeutsamsten Tier- und Pflanzenarten bzw. deren Lebensraum auszuweisen. In Abstimmung mit der Forstverwaltung ist man jedoch zwischenzeitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Instrumentarien des Landeswaldgesetzes ausreichen, um die Belange des Arten- und Naturschutzes auf den besonders hochwertigen Biotopflächen zu berücksichtigen. Auf den übrigen Hardtwaldflächen soll die naturnahe Waldentwicklung fortgesetzt werden. Hiervon betroffen sind etwa 310 ha Wald, darunter 119 ha Gemeindewald, 114,6 ha Stadtwald Walldorf und ca. 80 ha Staatswald.
In diesem Zusammenhang soll auch ein Wald- und Vogellehrpfad angelegt werden. Aus dem Gemeinderat kam die Anregung, die Tier- und Pflanzenwelt mit einzubeziehen und die Bezeichnung "Naturlehrpfad" zu verwenden.


Stichwort: Schonwald

Ein Schonwald ist ein Waldschutzgebiet, das nach den Regelungen des Landeswaldgesetzes durch Rechtsverordnung festgesetzt werden muss. Es dient der Sicherung der ungestörten natürlichen Entwicklung der Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten bzw. der Erhaltung oder Erneuerung einer bestimmten Waldgesellschaft (Bestandsaufbau).

Schutzzweck, Pflegemaßnahmen und Bestimmungen zum Artenschutz werden in der Rechtsverordnung ebenso geregelt, wie Regelungen über das Verhalten der Waldbesucher getroffen werden. Zuständig für die Festsetzung dieses Waldreservats ist die Forstdirektion Karlsruhe.

Über den weiteren Sitzungsverlauf berichten wir in unserer nächsten Amtsblattausgabe.



Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung neu gefasst

Eine Reduzierung des Stammkapitals von seither 600.000 Mark auf 370.000 Mark machte es notwendig, die Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wasserversorgung Reilingen neu abzufassen. Finanzielle oder steuerrechtliche Auswirkungen hat diese von der Gemeindeprüfungsanstalt veranlasste Transaktion glücklicherweise nicht. Dem Gemeinderat fiel es daher nicht schwer, der Neufassung zuzustimmen. Sie war bereits in der letzten Amtsblattausgabe im Wortlaut veröffentlicht.



Kassenrechnung der Eigenbetriebe wird künftig verzinst

Ebenfalls auf einen Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt zurückzuführen ist die Entscheidung des Gemeinderates, die Kassenrechnung der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei einem Guthaben wie auch bei einer Verbindlichkeit zu verzinsen. Diese Regelung wird rückwirkend ab dem Wirtschaftsjahr 1999 angewendet.



Eigenbetrieb Wasserversorgung mit Gewinn

Mit einem höheren Ertrag als zunächst erwartet, hat der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde im Wirtschaftsjahr 1999 abgeschlossen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes Wasserversorgung schließt im Wirtschaftsjahr 1999 mit einem Jahresgewinn von rund 133.000 Mark, der zur Abdeckung der vorhandenem Verlustvorträge aus Vorjahren verwendet werden soll. Im Wirtschaftsplan war lediglich ein Jahresgewinn von 53.000 Mark erwartet worden, sodass nunmehr eine Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses um rund 80.000 Mark erreicht werden konnte. Der Verlustvortrag reduziert sich durch diesen Jahresgewinn auf etwa 10.300 Mark. Die um die Ertragszuschüsse reduzierte Bilanzsumme beträgt 1,88 Mio. Mark, woraus sich eine Eigenkapitalquote von 33,24 % ergibt.


Für die SPD stimmte Sprecher Karl Bickle den Haushaltsüberschreitungen wie auch dem positiven Jahresergebnis zu. Verbunden wurde dies mit der Anregung, Nachforschungen über die Gründe des gegenüber dem Vorjahr um etwa 400 cbm angestiegenen Wasserverlustes (jetzt 0,38 % am Gesamtumsatz) anzustellen.
Sein Einverständnis gab auch FWV-Sprecher Friedrich Feth. Er begrüßte die positiven Auswirkungen der zum 01. Januar 1998 beschlossenen Anhebung der Wassergebühren. Bei einem ähnlich guten Ergebnis im Folgejahr hoffe man, in Zukunft den Wasserpreis wieder niedriger ansetzen zu können.
Diesen Optimismus wollte CDU-Gemeinderat Bernhard Krämer nicht teilen. Er wäre bereits zufrieden, wenn der derzeitige Wasserpreis in den Folgejahren nicht steigen müsse und unverändert bleiben könne.
Für das zweite Halbjahr kündigte der Bürgermeister eine neue Globalberechnung an. In diesem Zusammenhang werde die Gebührenkalkulation erneut auf den Prüfstand gestellt.
Einstimmig stellte der Gemeinderat schließlich den Jahresabschluss 1999 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung fest und erteilte der Betriebsleitung die Entlastung für die Geschäftsführung.



Rückgang der Verlustvorträge auch beim Eigenbetrieb Abwasser

Immerhin 120.000 Mark wurden beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung im Jahr 1999 erwirtschaftet. Sie dienen ebenfalls dazu, die hohen Verlustvorträge aus Vorjahren abzubauen. Sie belaufen sich immer noch auf rund 229.000 Mark.
Die um die Ertragszusschüsse reduzierte Bilanzsumme beträgt 10.260.000 Mark, woraus sich eine Eigenkapitalquote von 29,13 % errechnet. Der Betriebsleitung wurde für das Wirtschaftsjahr 1999 Entlastung erteilt und das Jahresergebnis per einstimmigen Beschluss bestätigt.



KWG schreibt weiterhin rote Zahlen

Rote Zahlen schreibt dagegen weiterhin die gemeindeeigene Kommunale Wohnungsbaugesellschaft. Es ist zwar gelungen, im Jahr 1999 mit rund 123.000 Mark den Verlust aus dem Vorjahr nahezu zu halbieren. Bei einem zwischenzeitlich aufgelaufenen, nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von jetzt 531.000,-- Mark und einer erneut attestierten buchmäßigen Überschuldung sind jedoch verstärkte Anstrengungen notwendig, um die Finanzlage der KWG Reilingen mbH nachhaltig zu verbessern und deren Fortbestand zu sichern.

Der Jahresabschluss wie auch Lagebericht waren durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen ordnungsgemäß geprüft worden. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches lag vor. Auch die Prüfung der Geschäftsführertätigkeit blieb beanstandungsfrei. Wie schon im Vorjahr kamen die Prüfer zu dem Ergebnis, dass die Abschreibungen auf Sachanlagen nicht erwirtschaftet werden konnten und die Gesellschaft buchmäßig überschuldet ist.
Die künftige Entwicklung der Gesellschaft werde davon abhängig sein, so der Bürgermeister, inwieweit die Geschäftstätigkeit über die bloße Bewirtschaftung der Mietobjekte hinaus erweitert werden könne. Außerdem sei vorgesehen, die vertraglichen Regelungen zur Bewirtschaftung des Rathauses zu überarbeiten, zumal diese als wesentliche Ursache für die buchmäßige Überschuldung ausgemacht wurden.

Eine Neuordnung der Geschäftspolitik sei in Anbetracht des bilanzierten Jahresergebnisses dringend anzuraten, meinte BLR-Sprecher Karl Dagenbach. Die Geschäftsbereiche der KWG müssten über die Tätigkeit als Erschließungsträger hinaus ausgeweitet und zusätzliche, die Ertragslage verbessernde Aktivitäten angegangen werden.
FWV-Sprecher Friedrich Feth hob hervor, dass dem Bilanzverlust von 580.000,-- Mark kumulierte Abschreibungen von 1,1 Mio. Mark und dem Jahresfehlbetrag von 123.000,-- Mark allein 180.000,-- Mark an Abschreibungen für das Rathaus gegenüber ständen. Er bekräftigte, dass Buchverluste keineswegs mit substanziellen Verlusten gleichgesetzt werden dürften. Für die FWV sei es wichtig, weitere Geschäftsfelder zu finden, die bilanziell zu positiven Zahlen führen.
Die CDU-Fraktion gehe davon aus, dass sich die Finanzlage der KWG durch Inangriffnahme weiterer Aktivitäten nachhaltig verbessern lasse, so stellvertretender Sprecher Bernhard Krämer. Keinesfalls dürfte sich die Tätigkeit weiterhin allein auf die Verwaltung von Gemeindehäusern beschränken.
Obwohl die KWG erneut rote Zahlen eingefahren habe, könne anhand des zurückgegangenen Jahresverlustes festgestellt werden, dass die KWG auf dem richtigen Weg sei, stellte SPD-Sprecher Karl Bickle fest. Mit dringend notwendigen "sinnvollen" Aufgaben sei es möglich, das kommunale Unternehmen zu erhalten.
Dagegen bekannte sich F.D.P.-Gemeinderat Peter Schell unverändert zu einer Rückführung der KWG-Aufgaben, die seines Erachtens von der privaten Wirtschaft besser und für den Bürger kostengünstiger erledigt werden könnten.



Folgevertrag für das Anwesen Alter Rottweg 7

Seit 01. Juli 1999 ist das gemeindeeigene Gebäude im Alten Rottweg 7 an das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Rhein-Neckar-Kreis vermietet. Es dient als Wohnheim für Aussiedler. Derzeit sind 23 Zimmer und drei Büroräume belegt. Der Gemeinderat sprach sich übereinstimmend dafür aus, das zunächst auf ein Jahr befristete Mietverhältnis um ein weiteres Jahr bis 30.06.2001 zu verlängern.



Volkshochschule wird weiterhin gefördert

Mit rund 18.000 Mark hat die Gemeinde im vergangenen Jahr die Volkshochschule Hockenheim finanziell unterstützt. Der Sing- und Musikschule kamen über 82.000 Mark als Zuschuss zu. Diese Zahlen gab der Bürgermeister aus dem Jahresbericht der VHS Hockenheim bekannt. Er versicherte, dass diese volksbildende, sinnvolle Einrichtung weiterhin auf die Unterstützung der Gemeinde vertrauen könne.



Befangenheitsgrundsätze verletzt

Einen in der zurückliegenden Frageviertelstunde gegebenen Hinweis griff der Bürgermeister auf. Demnach hat eine Überprüfung der Eigentums- und Verwandtschaftsverhältnisse ergeben, dass Gemeinderat Bernhard Krämer bei der Entscheidung zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Fröschau/Wörsch" am 17. April diesen Jahres wegen Befangenheit hätte ausgeschlossen werden müssen. Dieser Verfahrensmangel könne jedoch, so der Bürgermeister, geheilt werden, wenn das Auslegungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werde und der maßgebliche endgültige Satzungsbeschluss fehlerfrei zu Stande komme. Die seitherige Mitwirkung von Gemeinderat Krämer habe somit keine unmittelbaren Rechtsfolgen.



Kein allgemeines Rederecht in Frageviertelstunde

Am 05. Juni war aus dem Gemeinderat angeregt worden, in der Frageviertelstunde nicht nur Fragen zuzulassen, sondern dem Gemeinderat nach den Grundsätzen der Gemeindeordnung ein dreiminütiges Rederecht zuzugestehen.
Wie der Bürgermeister hierzu berichten konnte, handelt es sich bei der zeitlichen Begrenzung lediglich um eine Ordnungsregelung des Gemeinderates, nach der eine Frage, Anregung oder Vorschlag in maximal drei Minuten vorgetragen sein solle. Zweck einer Frageviertelstunde sei nicht die Diskussion mit dem Gemeinderat oder dem Bürgermeister, sondern die Beantwortung von Fragen oder die Entgegennahme von Anregungen und Vorschlägen durch den Bürgermeister.



Betreuungsangebot für Schulferien zurückgezogen

Fehlende Resonanz ist der Grund dafür, dass der Kindertreff e.V. die mit der Gemeinde eingegangene Kooperation für eine Betreuung von Schulkindern während der Schulferien aufgelöst hat. Eine Sommerferien-Betreuung findet folglich nicht statt. Der Bürgermeister bedauerte, dass damit eine lobenswerte Initiative nicht mehr weiterverfolgt werden könne.

Das Ratsgremium konnte zudem über erweiterte Betriebszeiten des Kinderhauses informiert werden. Es ist seit 01. Juni von 8.00 bis 15.30 Uhr (bisher bis 13.00 Uhr) geöffnet.



Nichtöffentlich getroffene Entscheidungen

In der zurückliegenden nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 05. Juni befasste sich das Ratsgremium mit der Vergabe von Gewerbegrundstücken im Baugebiet "Rott". Seine Zustimmung gab der Gemeinderat der Verleihung einer ersten Bürgermedaille an Siegfried von Sagunski. Vier Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wurden zu Ehrenmitgliedern ernannt. Unterhalten hat man sich schließlich über den weiteren Fortbestand der IAV-Stelle bei der Sozialstation Hockenheim.


Frageviertelstunde

Reichlich Gebrauch machte diesmal der Gemeinderat von der Frageviertelstunde, nachdem aus dem Publikum kein Informationsbedarf bestand. Angesprochen wurden die Wasserzapfstellen auf dem Friedhof, die Parksituation in der Hauptstraße, das gegenläufige Befahren einer Einbahnstraße in Verlängerung der Hebelstraße für Radfahrer, die Ausschilderung innerörtlicher Radwege, die Absenkung von Randsteinen im Querungsbereich von Radwegen, die bevorstehende Installation eines örtlichen Sammelleitsystems, die in Arbeit befindlichen Grobplanungen für den Umbau des Feuerwehrgerätehauses, die Fahrbahngestaltung im Einmündungsbereich Hauptstraße/Gartenstraße/Speyerer Straße, Vorschläge zum Schutz der Schulkinder bei Benutzung des Radweges entlang der L 599 bis hin zur Stromversorgung von Garagen im Neubaugebiet Holzrott.