Gemeinderat
Gemeinderatssitzung am 20. November 2000
Ganz im Zeichen der anstehenden Beratungen für
den Jahreshaushalt 2001 stand die jüngste Reilinger Gemeinderatssitzung. So
wurden nicht nur die Gebühren der Wasserversorgung geändert, sondern auch die
Friedhofsgebühren neu festgesetzt. Zugleich nahm der Gemeinderat die
Gelegenheit wahr, die entsprechenden Satzungen zu ändern.
Schulumbau bisher günstiger als erwartet
Mit einer guten Nachricht wartete
Bürgermeister Walter Klein bei der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung
auf. Er teilte mit, dass die Sanierung, der Umbau und die Erweiterung der
Friedrich-von-Schiller-Schule sich nicht nur im Zeitplan bewegen, sondern auch
die Kostenentwicklung positiv verläuft. So habe der mit dem Bauvorhaben
betraute Architekt eine Gegenüberstellung von Mehr- und Minderkosten vorgelegt,
aus der zu entnehmen sei, dass die Bauarbeiten derzeit rund 97.000 Mark billiger
kommen werden als zunächst hochgerechnet.
Aus Gründen des Baufortschrittes hatte der
Technische Ausschuss in seiner Sitzung am 02. Juni 2000 beschlossen, einen
Behindertenaufzug einbauen zu lassen. Dieser soll als reiner Behinderten- und
Lastenaufzug zur Verfügung stehen. Vergeben hat der Gemeinderat einen Wartungs-
und Bereitstellungsvertrag für den Behindertenaufzug zu einer Pauschale von
rund 1.900 Mark netto.
Videoüberwachung in den
Fritz-Mannherz-Hallen
Um Hallenbesucher besser gegen Diebstahl und
Vandalismus abzusichern, beschlossen die Ratsmitglieder, den Hallenkomplex mit
einer Videoüberwachungsanlage auszustatten.
Damit soll die Sicherheit der Hallenbenutzer gewährleistet und Frauen besser
geschützt werden. Aus gegebenem Anlass müsse jetzt entsprechend gehandelt
werden, so Bürgermeister Walter Klein.
Zusammen mit Vertretern des Gemeinderates, der
Polizei und Spezialisten der Lieferfirma seien in der Zwischenzeit verschiedene
Standorte für die Kameras ausgewählt worden, um eine Überwachung der
wichtigsten neuralgischen Punkte zu gewährleisten. Der Gemeinderat sprach sich
dafür aus, zunächst sieben Überwachungskameras für rund 23.500 Mark
anzuschaffen. Bei Bedarf und Notwendigkeit kann die Anlage entsprechend
erweitert werden.
Der Überwachungsmonitor soll im
Hausmeisterraum untergebracht und die Anlage mit einem
168-Stunden-Langzeitaufnahmerekorder ausgestattet werden. Dadurch besteht die
Möglichkeit, jede Aufnahme nachträglich genau nach Zeit einzuordnen. Dies
wollte F.D.P. - Gemeinderat Peter Schell dann doch nicht so gefallen. Er
äußerte Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Persönlichkeitsrechte. Damit
Besucher des Hallenkomplexes über die Videoüberwachung informiert sind, sollen
nun entsprechende Hinweisschilder im Hallenbereich angebracht werden.
Wasserversorgungs- und Abwasserbeitrag in
Globalberechnung neu festgesetzt
Auf der Tagesordnung stand ebenfalls die
Beschlussfassung über die neue Globalberechnung. Diese ist Grundlage für die
Erhebung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge bei der Erschließung
neuer Baugebiete.
Der Planungszeitraum der nunmehr vorgelegten Kalkulation endet im Jahr 2010.
Berücksichtigt wurden alle beitragsfähigen Flächen und Kosten für diesen
Zeitraum.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, den
Wasserversorgungsbeitrag bei neu zu bebauenden Grundstücken auf vier Mark
(bisher 3,50 Mark) je Quadratmeter zu erhöhen. Der Beitrag für das Abwasser
wurde um eine Mark auf neun Mark angehoben.
Wasserpreis wird gesenkt
Wie Bürgermeister Walter Klein erläuterte,
hat sich in den letzten Jahren die Gesetzgebung durch das neue
Kommunalabgabengesetz grundlegend geändert. Da zudem ökologische
Gesichtspunkte hinzu gekommen seien, musste die seit 1992 für Reilingen
gültige Satzung neu gefasst werden.
Als wichtigste Änderungen nannte das
Gemeindeoberhaupt die Einführung der Beitragspflicht bei schon einmal
veranlagten, aber danach geteilten Grundstücken, die Aufforderung zum sparsamen
Umgang mit den Wasservorräten sowie den Kostenersatz bei Haus- und
Grundstücksanschlüssen. Zum 1. Januar 1998 waren die Wassergebühren von 1,50
Mark auf 1,80 Mark angehoben, um die vorhandenen Verlustvorträge zu reduzieren.
Da dieses Ziel inzwischen erreicht ist, beschloss der Gemeinderat, die
Wassergebühren im kommenden Jahr auf 1,70 Mark je Kubikmeter Frischwasser zu
senken. Außerdem wurde beschlossen, auch die Grundgebühr für die häuslichen
Wasserzähler mit Beginn des kommenden Jahres neu festzusetzen.
Nachdem die Sprecher aller Fraktionen die
Entwicklung im Bereich der Wasserversorgung als erfreuliches und positives
Signal gewürdigt hatten, stimmten 17 Ratsmitglieder und Bürgermeister Walter
Klein dem Verwaltungsvorschlag zu. Lediglich F.D.P. - Gemeinderat Peter Schell
sprach sich gegen eine Senkung des Wasserpreises aus optischen Gründen aus. Er
schlug vielmehr vor, den Überschuss für einen besseren Grundwasserschutz zu
verwenden, was allerdings rechtlich nicht zulässig ist.
Abwassergebühr bleibt unverändert
Mit einem Blick auf die Abwassersituation
stellte Bürgermeister Klein fest, dass auch diese, seit 1992 geltende Satzung
den neuen Vorschriften angepasst werden müsse. Dies gelte neben den bereits in
die Wasserversorgungssatzung eingeflossenen Änderungen vor allem für die
Verringerung der anzurechnenden Mindestmenge bei Absetzungen
für Abwasser, das nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitet wurde. So
wurde der Wert von bisher 100 Kubikmeter auf 20 Kubikmeter pro Jahr verringert.
Außerdem stellt die später einstimmig beschlossene Satzung klar, dass
Niederschlagswasser, das in Tonnen und Zisternen gesammelt und als Brauchwasser
im Haushalt genutzt wird, ab sofort abwassergebührenpflichtig ist.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die neue
Satzung, insbesondere, da sich die Kosten für das Abwasser in Reilingen stabil
halten. Der Preis bleibt 2001 wie bisher bei 3,50 Mark je Kubikmeter. Die
Abwassergebühr für Klärgruben wurde auf 2,70 DM je Kubikmeter festgesetzt.
Höhere Bestattungsgebühren
Nach längerer Diskussion beschloss eine
Mehrheit von 13:6-Stimmen eine Änderung der Friedhofsatzung und damit verbunden
eine Erhöhung der Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren. Da das
Bestattungswesen eine kostenrechnende Einrichtung sei, so Bürgermeister Walter
Klein, müsse sich diese ganz oder wenigstens zum Teil aus Entgelten
finanzieren.
Wie das Gemeindeoberhaupt betonte, habe in den
letzten drei Jahren der Kostendeckungsgrad des Reilinger Friedhofs nur zwischen
29,6 (1997) und 49,9 (1999) Prozent gelegen. Zwar habe die Verwaltung durch die
Teilprivatisierung auf der Kostensseite Einsparungen vorgenommen und das
Friedhofspersonal auf nur noch einen festen Mitarbeiter reduziert, jedoch sei
eine nachhaltige Verbesserung des Kostendeckungsgrads ohne eine
Gebührenanhebung nicht zu erreichen. Er erinnerte daran, dass die
Friedhofsgebühren bereits 1998 erhöht worden seien, um einen
Kostendeckungsgrad von rund 50 Prozent zu erreichen. Aus der Sicht der
Verwaltung müsse man aber eine Kostendeckung von 60 Prozent bei den
Friedhofsgebühren anstreben.
Der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt
entsprechend legte Bürgermeister Klein dem Gemeinderat eine neue Satzung vor,
in der die bisherigen Pauschalpreise für eine Beerdigung durch eine Aufteilung
in Einzelpositionen ersetzt wurden. Wie er weiter erklärte, würden sich die
Bestattungsgebühren hauptsächlich aus den Kosten für die einer Fremdfirma
übertragenen Aufgaben errechnen. Die Benutzungsgebühren würden entsprechend
dem von der Gemeindeprüfungsanstalt vorgegebenen Schema kalkuliert.
Die vom Bürgermeister vorgelegten
Gebührenvorschläge waren den einzelnen Fraktionen jedoch zu hoch, so dass
Walter Klein dem Ratsgremium einen Kompromiss mit 55-prozentiger Kostendeckung
vorschlug. Während die Freien Wähler und die CDU grundsätzlich dieser
Erhöhung zustimmten, wollte die SPD sich am Drehen an der Gebührenschraube
nicht beteiligen. Die Bürgerliste ging sogar noch einen Schritt weiter und
stellte einen Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung des Tagesordnungspunktes,
um sich mit den neuen Zahlen genauer beschäftigen zu können. Nachdem dieser
Antrag abgelehnt wurde, konnte über den Kompromissvorschlag von Bürgermeister
Klein abgestimmt werden. Bei sechs Gegenstimmen wurde der Erhöhung der
Friedhofs- und Bestattungsgebühren zugestimmt.
Für Erwachsene sind somit zukünftig für ein
Tiefgrab 1.800 Mark (bisher 1.200 Mark) zu zahlen. Die Kosten für ein
Reihengrab oder ein Urnenreihengrab verdoppeln sich auf 1.200 Mark und 400 Mark.
Eine während der Gemeinderatssitzung
vorgelegte Vergleichsrechnung verdeutlicht, dass sich Reilingen trotz der
Gebührenerhöhung im Rahmen der umliegenden Gemeinden bewegt und teilweise noch
unter deren Bestattungsgebühren liegt.
Benutzungsgebühren der Obdachlosen- und
Flüchtlingsunterkunft überprüft
Der Gemeinderat genehmigte auch die vorgelegte
Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und
Flüchtlingsunterkunft im Alten Rottweg. Demnach erhält die Gemeinde Reilingen
pro Zimmer wie im Vorjahr 55342 Mark, was einem Tagessatz von 18,45 Mark
entspricht. Die Neuberechnung ergab nur minimale Veränderungen. Die Differenz
beträgt 0,93 DM monatlich.
Betriebsplan für den Gemeindewald
beschlossen
Nicht so rosig sieht es dagegen für den
Gemeindewald aus. So ist aus dem während der
Gemeinderatssitzung vorgelegten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2001
zu entnehmen, dass in Folge des Orkans Lothar der Markt für Nadelstammholz nach
wie vor extrem gestört sei. So empfiehlt das Staatliche Forstamt Schwetzingen
der Gemeinde Reilingen, im kommenden Jahr keine planmäßigen Hiebsmaßnahmen
durchzuführen, sondern lediglich Kieferndürrholz, sowie absterbende Kiefern
aus Verkehrssicherungs- und Forstschutzgründen einzuschlagen. Den Ertrag dieser
zufälligen Nutzungen schätzt die Forstbehörde auf etwa 50 Festmeter, die der
Gemeindekasse rund 2000 Mark bringen. Bei kalkulierten Einnahmen in Höhe von
3000 Mark müsse man aber, so erläuterte Bürgermeister Klein, mit Ausgaben von
rund 23 600 Mark rechnen.
Bei Straßennamen ein Zeichen gesetzt
Mit dem Kauf des Grundstückes Hauptstraße 84
durch die Gemeinde Reilingen steht nun einer Realisierung der Neukonzeption des
Planbereiches Ortskern Kirchenstraße/Ziegelstraße nichts mehr im Weg. Da in
diesem Gebiet eine Durchgangsstraße von der Ziegel- zur Hauptstraße geplant
ist, beschloss der Gemeinderat die Benennung der geplanten Straße.
Als Erinnerung an die dort einst stehende
Zigarrenfabrik hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Straßennamen
Friedrich-Erhard-Weg zu verwenden. Da man aber nicht genau weiß, wie der letzte
Fabrikant in den Besitz der einst jüdischen Zigarrenfabrik gekommen sei,
empfahl der Gemeinderat, auch in Reilingen ein deutliches Signal zu setzen. Mit
15 Ja-Stimmen beschloss das Gemeindeparlament schließlich, die Straße in
Erinnerung an die während der Nazi-Diktatur enteigneten jüdischen Eigentümer
der Zigarrenfabrik Gebrüder-Baer-Weg zu nennen.
Außerdem benannte der Gemeinderat die fünf
neuen Straßen im Neubaugebiet Holzrott, 4. Abschnitt. Diese werden den
Schriftstellern Thomas Mann, Hermann Hesse, Erich Kästner, Heinrich Böll sowie
Heinrich von Kleisst gewidmet.
Landtagswahl am 25. März 2001
Für die bevorstehende Landtagswahl am 25.
März 2001 sprach sich der Gemeinderat dafür aus, über das gesetzlich
festgelegte Zehrgeld von DM 30,-- hinaus, den den Wahlhelfern einen kostenfreien
Imbiss mit Getränken zu gewähren.
Landwirtschaftliche Grundstücke neu
verpachtet
Zu Martini 2000 sind die bisherigen
Pachtverträge für die landwirtschaftlichen Grundstücke abgelaufen. Nach einer
Befragung der seitherigen Pächter konnte die Verwaltung feststellen, dass nur
wenige Grundstücke zum 11.11.2000 zurückgegeben wurden. Neben der
Neuverpachtung der freien Grundstücke wurden auch die Pachtpreise neu
festgesetzt. Diese orientieren sich künftig an dem vom Flurbereinigungsamt für
jedes einzelne Grundstück festgesetzten Wertverhältnis. Je nach Gewann und
Bodenklasse beträgt der Pachtpreis dann zwischen DM 2,65 und DM 4,00 je qm.
Nichtöffentlich beschlossen
In der nichtöffentlichen Sitzung am 30.
Oktober 2000 wurden diverse Grundstücks- und Personalangelegenheiten behandelt.
Auf der Tagesordnung standen auch Anträge auf Stundung bzw. Ratenzahlung von
Gewerbesteuer
Frageviertelstunde
Ein Sitzungsbesucher fragte nach, weshalb
Landwirte bei der Festsetzung der Pachtpreise stimmberechtigt waren. Nach den
Bestimmungen der Gemeindeordnung sind Mitglieder des Gemeinderates nicht
befangen, wenn die gemeinsamen Interessen einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe
berührt sind. Dies gilt bei der Festsetzung von Steuern (z.B. Hundebesitzer,
Grundstücksbesitzer) ebenso wie bei Pachtpreisen.
Anfragen aus dem Gemeinderat beschäftigten
sich mit der Beschaffung eines neuen Löschfahrzeuges für die Feuerwehr.
Angesprochen wurde eine gefährliche Einmündung an der Feuergasse sowie das
illegale Befüllen von fremden Mülltonnen.
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