Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 20. November 2000

Ganz im Zeichen der anstehenden Beratungen für den Jahreshaushalt 2001 stand die jüngste Reilinger Gemeinderatssitzung. So wurden nicht nur die Gebühren der Wasserversorgung geändert, sondern auch die Friedhofsgebühren neu festgesetzt. Zugleich nahm der Gemeinderat die Gelegenheit wahr, die entsprechenden Satzungen zu ändern.




Schulumbau bisher günstiger als erwartet

Mit einer guten Nachricht wartete Bürgermeister Walter Klein bei der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung auf. Er teilte mit, dass die Sanierung, der Umbau und die Erweiterung der Friedrich-von-Schiller-Schule sich nicht nur im Zeitplan bewegen, sondern auch die Kostenentwicklung positiv verläuft. So habe der mit dem Bauvorhaben betraute Architekt eine Gegenüberstellung von Mehr- und Minderkosten vorgelegt, aus der zu entnehmen sei, dass die Bauarbeiten derzeit rund 97.000 Mark billiger kommen werden als zunächst hochgerechnet.

Aus Gründen des Baufortschrittes hatte der Technische Ausschuss in seiner Sitzung am 02. Juni 2000 beschlossen, einen Behindertenaufzug einbauen zu lassen. Dieser soll als reiner Behinderten- und Lastenaufzug zur Verfügung stehen. Vergeben hat der Gemeinderat einen Wartungs- und Bereitstellungsvertrag für den Behindertenaufzug zu einer Pauschale von rund 1.900 Mark netto.




Videoüberwachung in den Fritz-Mannherz-Hallen

Um Hallenbesucher besser gegen Diebstahl und Vandalismus abzusichern, beschlossen die Ratsmitglieder, den Hallenkomplex mit einer Videoüberwachungsanlage auszustatten.

Damit soll die Sicherheit der Hallenbenutzer gewährleistet und Frauen besser geschützt werden. Aus gegebenem Anlass müsse jetzt entsprechend gehandelt werden, so Bürgermeister Walter Klein.

Zusammen mit Vertretern des Gemeinderates, der Polizei und Spezialisten der Lieferfirma seien in der Zwischenzeit verschiedene Standorte für die Kameras ausgewählt worden, um eine Überwachung der wichtigsten neuralgischen Punkte zu gewährleisten. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, zunächst sieben Überwachungskameras für rund 23.500 Mark anzuschaffen. Bei Bedarf und Notwendigkeit kann die Anlage entsprechend erweitert werden.

Der Überwachungsmonitor soll im Hausmeisterraum untergebracht und die Anlage mit einem 168-Stunden-Langzeitaufnahmerekorder ausgestattet werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, jede Aufnahme nachträglich genau nach Zeit einzuordnen. Dies wollte F.D.P. - Gemeinderat Peter Schell dann doch nicht so gefallen. Er äußerte Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Persönlichkeitsrechte. Damit Besucher des Hallenkomplexes über die Videoüberwachung informiert sind, sollen nun entsprechende Hinweisschilder im Hallenbereich angebracht werden.




Wasserversorgungs- und Abwasserbeitrag in Globalberechnung neu festgesetzt

Auf der Tagesordnung stand ebenfalls die Beschlussfassung über die neue Globalberechnung. Diese ist Grundlage für die Erhebung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge bei der Erschließung neuer Baugebiete.
Der Planungszeitraum der nunmehr vorgelegten Kalkulation endet im Jahr 2010. Berücksichtigt wurden alle beitragsfähigen Flächen und Kosten für diesen Zeitraum.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, den Wasserversorgungsbeitrag bei neu zu bebauenden Grundstücken auf vier Mark (bisher 3,50 Mark) je Quadratmeter zu erhöhen. Der Beitrag für das Abwasser wurde um eine Mark auf neun Mark angehoben.




Wasserpreis wird gesenkt

Wie Bürgermeister Walter Klein erläuterte, hat sich in den letzten Jahren die Gesetzgebung durch das neue Kommunalabgabengesetz grundlegend geändert. Da zudem ökologische Gesichtspunkte hinzu gekommen seien, musste die seit 1992 für Reilingen gültige Satzung neu gefasst werden.

Als wichtigste Änderungen nannte das Gemeindeoberhaupt die Einführung der Beitragspflicht bei schon einmal veranlagten, aber danach geteilten Grundstücken, die Aufforderung zum sparsamen Umgang mit den Wasservorräten sowie den Kostenersatz bei Haus- und Grundstücksanschlüssen. Zum 1. Januar 1998 waren die Wassergebühren von 1,50 Mark auf 1,80 Mark angehoben, um die vorhandenen Verlustvorträge zu reduzieren. Da dieses Ziel inzwischen erreicht ist, beschloss der Gemeinderat, die Wassergebühren im kommenden Jahr auf 1,70 Mark je Kubikmeter Frischwasser zu senken. Außerdem wurde beschlossen, auch die Grundgebühr für die häuslichen Wasserzähler mit Beginn des kommenden Jahres neu festzusetzen.

Nachdem die Sprecher aller Fraktionen die Entwicklung im Bereich der Wasserversorgung als erfreuliches und positives Signal gewürdigt hatten, stimmten 17 Ratsmitglieder und Bürgermeister Walter Klein dem Verwaltungsvorschlag zu. Lediglich F.D.P. - Gemeinderat Peter Schell sprach sich gegen eine Senkung des Wasserpreises aus optischen Gründen aus. Er schlug vielmehr vor, den Überschuss für einen besseren Grundwasserschutz zu verwenden, was allerdings rechtlich nicht zulässig ist.





Abwassergebühr bleibt unverändert

Mit einem Blick auf die Abwassersituation stellte Bürgermeister Klein fest, dass auch diese, seit 1992 geltende Satzung den neuen Vorschriften angepasst werden müsse. Dies gelte neben den bereits in die Wasserversorgungssatzung eingeflossenen Änderungen vor allem für die Verringerung der anzurechnenden Mindestmenge bei Absetzungen für Abwasser, das nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitet wurde. So wurde der Wert von bisher 100 Kubikmeter auf 20 Kubikmeter pro Jahr verringert. Außerdem stellt die später einstimmig beschlossene Satzung klar, dass Niederschlagswasser, das in Tonnen und Zisternen gesammelt und als Brauchwasser im Haushalt genutzt wird, ab sofort abwassergebührenpflichtig ist.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die neue Satzung, insbesondere, da sich die Kosten für das Abwasser in Reilingen stabil halten. Der Preis bleibt 2001 wie bisher bei 3,50 Mark je Kubikmeter. Die Abwassergebühr für Klärgruben wurde auf 2,70 DM je Kubikmeter festgesetzt.




Höhere Bestattungsgebühren

Nach längerer Diskussion beschloss eine Mehrheit von 13:6-Stimmen eine Änderung der Friedhofsatzung und damit verbunden eine Erhöhung der Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren. Da das Bestattungswesen eine kostenrechnende Einrichtung sei, so Bürgermeister Walter Klein, müsse sich diese ganz oder wenigstens zum Teil aus Entgelten finanzieren.

Wie das Gemeindeoberhaupt betonte, habe in den letzten drei Jahren der Kostendeckungsgrad des Reilinger Friedhofs nur zwischen 29,6 (1997) und 49,9 (1999) Prozent gelegen. Zwar habe die Verwaltung durch die Teilprivatisierung auf der Kostensseite Einsparungen vorgenommen und das Friedhofspersonal auf nur noch einen festen Mitarbeiter reduziert, jedoch sei eine nachhaltige Verbesserung des Kostendeckungsgrads ohne eine Gebührenanhebung nicht zu erreichen. Er erinnerte daran, dass die Friedhofsgebühren bereits 1998 erhöht worden seien, um einen Kostendeckungsgrad von rund 50 Prozent zu erreichen. Aus der Sicht der Verwaltung müsse man aber eine Kostendeckung von 60 Prozent bei den Friedhofsgebühren anstreben.

Der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt entsprechend legte Bürgermeister Klein dem Gemeinderat eine neue Satzung vor, in der die bisherigen Pauschalpreise für eine Beerdigung durch eine Aufteilung in Einzelpositionen ersetzt wurden. Wie er weiter erklärte, würden sich die Bestattungsgebühren hauptsächlich aus den Kosten für die einer Fremdfirma übertragenen Aufgaben errechnen. Die Benutzungsgebühren würden entsprechend dem von der Gemeindeprüfungsanstalt vorgegebenen Schema kalkuliert.

Die vom Bürgermeister vorgelegten Gebührenvorschläge waren den einzelnen Fraktionen jedoch zu hoch, so dass Walter Klein dem Ratsgremium einen Kompromiss mit 55-prozentiger Kostendeckung vorschlug. Während die Freien Wähler und die CDU grundsätzlich dieser Erhöhung zustimmten, wollte die SPD sich am Drehen an der Gebührenschraube nicht beteiligen. Die Bürgerliste ging sogar noch einen Schritt weiter und stellte einen Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung des Tagesordnungspunktes, um sich mit den neuen Zahlen genauer beschäftigen zu können. Nachdem dieser Antrag abgelehnt wurde, konnte über den Kompromissvorschlag von Bürgermeister Klein abgestimmt werden. Bei sechs Gegenstimmen wurde der Erhöhung der Friedhofs- und Bestattungsgebühren zugestimmt.

Für Erwachsene sind somit zukünftig für ein Tiefgrab 1.800 Mark (bisher 1.200 Mark) zu zahlen. Die Kosten für ein Reihengrab oder ein Urnenreihengrab verdoppeln sich auf 1.200 Mark und 400 Mark.

Eine während der Gemeinderatssitzung vorgelegte Vergleichsrechnung verdeutlicht, dass sich Reilingen trotz der Gebührenerhöhung im Rahmen der umliegenden Gemeinden bewegt und teilweise noch unter deren Bestattungsgebühren liegt.




Benutzungsgebühren der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft überprüft

Der Gemeinderat genehmigte auch die vorgelegte Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft im Alten Rottweg. Demnach erhält die Gemeinde Reilingen pro Zimmer wie im Vorjahr 55342 Mark, was einem Tagessatz von 18,45 Mark entspricht. Die Neuberechnung ergab nur minimale Veränderungen. Die Differenz beträgt 0,93 DM monatlich.




Betriebsplan für den Gemeindewald beschlossen

Nicht so rosig sieht es dagegen für den Gemeindewald aus. So ist aus dem während der Gemeinderatssitzung vorgelegten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2001 zu entnehmen, dass in Folge des Orkans Lothar der Markt für Nadelstammholz nach wie vor extrem gestört sei. So empfiehlt das Staatliche Forstamt Schwetzingen der Gemeinde Reilingen, im kommenden Jahr keine planmäßigen Hiebsmaßnahmen durchzuführen, sondern lediglich Kieferndürrholz, sowie absterbende Kiefern aus Verkehrssicherungs- und Forstschutzgründen einzuschlagen. Den Ertrag dieser zufälligen Nutzungen schätzt die Forstbehörde auf etwa 50 Festmeter, die der Gemeindekasse rund 2000 Mark bringen. Bei kalkulierten Einnahmen in Höhe von 3000 Mark müsse man aber, so erläuterte Bürgermeister Klein, mit Ausgaben von rund 23 600 Mark rechnen.




Bei Straßennamen ein Zeichen gesetzt

Mit dem Kauf des Grundstückes Hauptstraße 84 durch die Gemeinde Reilingen steht nun einer Realisierung der Neukonzeption des Planbereiches Ortskern Kirchenstraße/Ziegelstraße nichts mehr im Weg. Da in diesem Gebiet eine Durchgangsstraße von der Ziegel- zur Hauptstraße geplant ist, beschloss der Gemeinderat die Benennung der geplanten Straße.

Als Erinnerung an die dort einst stehende Zigarrenfabrik hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Straßennamen Friedrich-Erhard-Weg zu verwenden. Da man aber nicht genau weiß, wie der letzte Fabrikant in den Besitz der einst jüdischen Zigarrenfabrik gekommen sei, empfahl der Gemeinderat, auch in Reilingen ein deutliches Signal zu setzen. Mit 15 Ja-Stimmen beschloss das Gemeindeparlament schließlich, die Straße in Erinnerung an die während der Nazi-Diktatur enteigneten jüdischen Eigentümer der Zigarrenfabrik Gebrüder-Baer-Weg zu nennen.

Außerdem benannte der Gemeinderat die fünf neuen Straßen im Neubaugebiet Holzrott, 4. Abschnitt. Diese werden den Schriftstellern Thomas Mann, Hermann Hesse, Erich Kästner, Heinrich Böll sowie Heinrich von Kleisst gewidmet.




Landtagswahl am 25. März 2001

Für die bevorstehende Landtagswahl am 25. März 2001 sprach sich der Gemeinderat dafür aus, über das gesetzlich festgelegte Zehrgeld von DM 30,-- hinaus, den den Wahlhelfern einen kostenfreien Imbiss mit Getränken zu gewähren.




Landwirtschaftliche Grundstücke neu verpachtet

Zu Martini 2000 sind die bisherigen Pachtverträge für die landwirtschaftlichen Grundstücke abgelaufen. Nach einer Befragung der seitherigen Pächter konnte die Verwaltung feststellen, dass nur wenige Grundstücke zum 11.11.2000 zurückgegeben wurden. Neben der Neuverpachtung der freien Grundstücke wurden auch die Pachtpreise neu festgesetzt. Diese orientieren sich künftig an dem vom Flurbereinigungsamt für jedes einzelne Grundstück festgesetzten Wertverhältnis. Je nach Gewann und Bodenklasse beträgt der Pachtpreis dann zwischen DM 2,65 und DM 4,00 je qm.




Nichtöffentlich beschlossen

In der nichtöffentlichen Sitzung am 30. Oktober 2000 wurden diverse Grundstücks- und Personalangelegenheiten behandelt. Auf der Tagesordnung standen auch Anträge auf Stundung bzw. Ratenzahlung von Gewerbesteuer




Frageviertelstunde

Ein Sitzungsbesucher fragte nach, weshalb Landwirte bei der Festsetzung der Pachtpreise stimmberechtigt waren. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung sind Mitglieder des Gemeinderates nicht befangen, wenn die gemeinsamen Interessen einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe berührt sind. Dies gilt bei der Festsetzung von Steuern (z.B. Hundebesitzer, Grundstücksbesitzer) ebenso wie bei Pachtpreisen.

Anfragen aus dem Gemeinderat beschäftigten sich mit der Beschaffung eines neuen Löschfahrzeuges für die Feuerwehr. Angesprochen wurde eine gefährliche Einmündung an der Feuergasse sowie das illegale Befüllen von fremden Mülltonnen.