Gemeinderat
Gemeinderatssitzung am 11. Juni 2001
Hauptsatzung
neu gefasst
Das wichtigste Regelwerk der
Gemeindeverwaltung, die Hauptsatzung, hat der Gemeinderat einstimmig in überarbeiteter
Fassung angenommen. Eine Fortschreibung der 1994 erlassenen Hauptsatzung war
durch die Novellierungen der Gemeindeordnung und des Baurechts bzw. die
inzwischen eingetretene Rechtsentwicklung notwendig geworden. Angehoben wurden
in diesem Zusammenhang auch die Bewirtschaftungsbefugnisse der beschließenden
Ausschüsse und des Bürgermeisters. Schließlich wurden geglättete Euro-Beträge
neu aufgenommen, die zum 01. Januar 2002 wirksam werden.
Ziel müsse es sein, so der
Bürgermeister, das Dienstleistungsangebot für Bürgerinnen und Bürger zu
verbessern. Dem Gemeinderat komme als Hauptorgan die Aufgabe zu,
Rahmenbedingungen und Ziele vorzugeben, die Budgets zuzuteilen und die Ausführung
der Leistungsaufträge durch die Verwaltung zu kontrollieren. Dies erfordere
eine eingehende Befassung und Konzentration auf wesentliche Fragen der
Gemeindeentwicklung. Durch den verstärkten Gebrauch von Delegationsmöglichkeiten
könne sich das Gremium auf das kommunalpolitisch Wesentliche konzentrieren und
sich dabei auch von Routineentscheidungen entlasten. Gleichzeitig werde damit
aber auch das Zusammenwirken zwischen Gemeinderat und Bürgermeister gestärkt.
An
den Euro angepasst
Zum 01. Januar 2002 ist der
Euro einzige Währung und die Deutsche Mark gehört der Vergangenheit an. Auch
die Gemeinde Reilingen muss dann in der Lage sein, die auf Euro und Cent
lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten als solche zu benennen und geltend
zu machen. Dutzende von Satzungen der Gemeinde, das so genannte Ortsrecht, müssen
bis zu diesem Stichtag der neuen Währungssituation angepasst werden. Zu überarbeiten
sind zudem Gebührenordnungen, privatrechtliche und hausinterne Regelungen, aber
auch vom Bürgermeister zu erlassende Rechtsverordnungen.
Den Auftakt einer ganzen
Reihe von notwendigen Gemeinderatsentscheidungen bildete der Erlass einer so
genannten Euro-Anpassungs-Satzung. Soweit dort Beträge genannt sind, denen Gebührenkalkulationen
zu Grunde liegen, wurde centgenau umgerechnet. Ansonsten ist eine Umstellung im
Verhältnis 2:1 erfolgt. In Satzungsbestimmungen, die auf höherrangige Gesetze,
beispielsweise bei Ordnungswidrigkeiten verweisen, wurde auf die Nennung
konkreter Beträge verzichtet.
„Die Umstellung der örtlichen
Abgabesatzungen wurde nicht zum Anlass genommen, um damit indirekte Abgabeerhöhungen
durchzusetzen“, stellte der Bürgermeister klar. Sie habe im Gegenteil eine
geringfügige Gebührensenkung zur Folge. Die Gemeinde rechne überschlägig mit
einem Rückgang des Gebührenaufkommens von rund
1.200 Mark.
Neben der vorerwähnten
Artikelsatzung verabschiedete der Gemeinderat jeweils einstimmig auch eine
Anpassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren, der Satzung
über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
und diverse Rechts- und Polizeiverordnungen wie die Wochenmarktordnung, die
Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, die Rechtsverordnungen über
die Benutzung des Seeufers und zum Schutz gegen Gefahren des Badens am Reilinger
See.
Anzupassen an den Euro war
schließlich die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.
Einig war sich das Gremium, dass die zuletzt im April 1991 bestimmte
Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte von monatlich 200 Mark unverändert
bleibt bzw. auf 100 Euro im Jahr 2002 umzurechnen ist. Dagegen können
ehrenamtlich tätige Gemeindebürger künftig mit höheren Durchschnittssätzen
rechnen, wenn sie beispielsweise als Wahlhelfer tätig sind. Bei einer
zeitlichen Inanspruchnahme von bis zu drei Stunden werden dann 48 Mark (25 Euro)
bis zu sechs Stunden 85 Mark (45 Euro) und bei mehr als sechs Stunden 100 Mark
(50 Euro) gezahlt. Die seitherigen Erstattungssätze lagen bei 36, 65 und 82
Mark.
Häckselplatzförderung umgestellt / Vorerst keine Gebühren für
Kleinanlieferer
Die Gemeinde wird mit dem
Rhein-Neckar-Kreis einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen, der eine
Fortführung der Kreisförderung nach den Regelungen der
Abfallwirtschaftssatzung sicherstellt. Enschieden hat der Gemeinderat auch,
die seitherigen Gebühren am kommunalen Häckselplatz vorläufig unverändert
zu belassen. Demnach bleiben Kleinanlieferungen bis zu einer Schnittgutmenge von
0,5 Kubikmeter weiterhin gebührenfrei.
Seither waren der Gemeinde
vom Rhein-Neckar-Kreis die anteiligen Kosten für Kleinanlieferungen bis 0,5 cbm
pro Tag und Person erstattet worden. Mit der beschlossenen vertraglichen
Neuregelung übernimmt der Rhein-Neckar-Kreis künftig von den Fixkosten des Häckselplatzbetriebes
noch maximal fünf Mark je cbm Grünschnitt. Anlass für diesen finanziellen
Einschnitt war eine im Oktober vergangenen Jahres vom Kreistag getroffene
Entscheidung, die Kosten der Grünschnittentsorgung (6,50 Mark pro Person und
Jahr) künftig bis auf 0,50 Mark aus der Kalkulation der Abfallgrundgebühr
herauszunehmen und damit den Bürger zu entlasten.
„72,83 % der Kosten für
den Häckselplatzbetrieb (das entspricht einschließlich innerer Verrechnungen
rund 71.000 Mark) wurden im Jahr 2000 aus allgemeinen Haushaltsmitteln
aufgebracht“, stellte der Bürgermeister fest. Bei dem Häckselplatz handele
es sich um eine kostenrechnende Einrichtung der Gemeinde. So sei man dazu
verpflichtet, eine weitgehend kostenechte Gebühr zu erheben. Nach dem
Verursacherprinzip könne man sich daher vorstellen, für die seither befreiten
Kleinanlieferer (bis 0,5 cbm Grünschnitt) ebenfalls eine Gebührenpflicht
einzuführen und beispielsweise zwölf Gebührenmarken zum Preis von zehn
auszugeben. Kindergärten, Vereine und Kirchen könnten gegebenenfalls von der
Gebührenpflicht befreit werden.
Der Bürgermeister
erinnerte daran, dass die Stadt Hockenheim ( ab 01. Juli 2001) wie auch die
Gemeinden Altlußheim und Neulußheim ( ab 01. September 2001) bei einer
Schnittgutmenge bis zu 0,5 cbm vier Mark berechnen würden. In den Gemeinden Brühl
und Oftersheim sei dagegen eine Gebührenerhebung abgelehnt worden.
Bei den Vorgesprächen mit
den Fraktionen habe sich jedoch noch
weiterer Diskussionsbedarf gezeigt. Die seitherige Gebührenregelung wolle man
daher zunächst bis zum Jahresende 2001 unverändert beibehalten. Die Verwaltung
werde die Zeit nutzen, Möglichkeiten weiterer Kosteneinsparungen, wie auch eine
mögliche Privatisierung des Anlagenbetriebes zu prüfen.
In den Stellungnahmen der
Gemeinderatsfraktionen kam weitgehende Übereinstimmung zum Ausdruck, die ökologisch
wünschenswerte Abgabe von Häckselgut weiter fördern zu wollen und die Bürger
für ihr umweltfreundliches Verhalten möglichst nicht mit zusätzlichen Kosten
zu belasten. Positiv aufgenommen wurde der Verwaltungsvorschlag, weitere
Kosteneinsparungen auszuloten. Soweit es die Situation erfordert, soll das Thema
im Rahmen der Haushaltsberatungen nochmals aufgegriffen werden.
Land
betreibt Übergangswohnheim
Um ein weiteres Jahr verlängert
wurde der Mietvertrag mit dem Land Baden-Württemberg, das in dem
Gemeindeanwesen Alter Rottweg 5/7 ein Übergangswohnheim unterhält. Die Zimmer
sind derzeit mit 67 Personen belegt. Das Mietaufkommen liegt bei jährlich über
100.000 Mark.
Ortskernsanierung
in Altlußheim
Die Gemeinde Altlußheim
will ihren Ortskern als Sanierungsgebiet ausweisen. Sie hat hierzu die bereits
in Reilingen tätige Landsiedlung Baden-Württemberg beauftragt, vorbereitende
Untersuchungen durchzuführen. Das Ergebnis soll als Grundlage für die Aufnahme
in das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg dienen. Es besteht die
Absicht, durch Bebauungspläne einzelne Bereiche baulich nachzuverdichten und
diverse Einzelmaßnahmen durchzuführen, wie beispielsweise eine Modernisierung
des Rathauses oder Vereinshauses.
Die Vorstellungen der
Nachbargemeinde Altlußheim wurden vom Gemeinderat lediglich zur Kenntnis
genommen. Bedenken oder Anregungen bestanden nicht.
Ergebnisse
der Verkehrstagfahrt
Über die letzte
Verkehrstagfahrt informierte der Bürgermeister. Entscheidungen wurden
insbesondere zum Unfallhäufungspunkt L 546/L 599 getroffen. Befasst hat man
sich mit der Einrichtung von Parkplätzen im Umfeld der Schiller-Schule, mit der
Parksituation im Innerortsbereich und der Verkehrslenkung im Gewerbegebiet „Rott“
wie auch im Neubaugebiet „Nachtwaid“. Das Gemeindegrundstück Hauptstraße 3
wird künftig offiziell als PKW-Parkplatz ausgewiesen.
Leerung
Glascontainer
Probleme hat es in der
Vergangenheit immer wieder mit der Leerung der im Ortsbereich aufgestellten
Glascontainern gegeben. Das für die Abfuhr verantwortliche Unternehmen hat auf
wiederholte Reklamation schriftlich eine künftig zuverlässigere Glasentsorgung
zu festen Entsorgungszeiten zugesichert.
Bekämpfung
Eichenprozessionsspinner
Positiv haben Experten der
forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt die Population des
Eichenprozessionsspinners beurteilt. Demnach hat sich gegenüber dem Vorjahr die
Situation im Forstamtsbereich Schwetzingen nicht wesentlich verändert, so dass
eine flächige Bekämpfung in diesem Jahr nicht notwendig wird.
Nahverkehrsanbindung
für Baugebiet „Holzrott“
Im Verlauf des
Planfeststellungsverfahrens für das Neubaugebiet „Holzrott“, 4. Abschnitt,
hat sich die Verwaltung dafür eingesetzt, das Wohnbaugebiet in das öffentliche
Verkehrsnetz einzubinden. Wie der Bürgermeister zu berichten wusste, hat die für
den Betrieb der Buslinie 717 Heidelberg – Speyer verantwortliche Busverkehr
Rhein-Neckar GmbH zwischenzeitlich die Erschließungsqualität des Baugebietes
als ausreichend bewertet. Die Wegstrecke zum nächsten Haltepunkt in der
Hockenheimer Straße sei einem Benutzer der Regionalbuslinie durchaus zuzumuten.
Aufgabe
öffentlicher Telefone
Die Deutsche Telekom will
zwei weitere öffentliche Telefone bei den Fritz-Mannherz-Hallen und in der
Parkstraße (Bürgerpark) aufgeben. Bei nur noch minimal frequentierten öffentlichen
Einrichtungen mit Tageseinnahmen von weniger als 3 Mark sei ein Abbau
unausweichlich.
Um gerade bei Großveranstaltungen
den Hallenbesuchern die Möglichkeit zu bieten, ein Taxi zu rufen, will die
Verwaltung ersatzweise ein Clubtelefon im Foyer der
Fritz-Mannherz-Mehrzweckhalle installieren lassen.
Schutzbereich
aufgehoben
Informieren konnte der Bürgermeister
auch über eine Anordnung des Bundesministeriums für Verteidigung. Demnach
wurde der Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Kirrlach mit sofortiger
Wirkung aufgehoben.
Funkeinrichtungen im
Ortsbereich
Wenig erfreut waren
Verwaltung und Gemeinderat, als sie dieser Tage auf einem Scheunengebäude in
der Schulstraße einen D 2 Sendemast vorfanden. Eine Vorabinformation der
Gemeinde war nicht erfolgt. Die Baurechtsbehörde habe vor Ort feststellen müssen,
so der Bürgermeister, dass weder nach dem Bau- noch nach dem
Immissionsschutzrecht eine Genehmigungspflicht bestehe.
Um gesundheitliche Gefahren
im näheren Umfeld auszuschließen, will die Verwaltung auf Anregung aus dem
Gemeinderat vorsorglich ein unabhängiges Institut mit näheren Untersuchungen
beauftragen.
Frageviertelstunde
Eine gute Resonanz hatte
das Angebot einer Frageviertelstunde, die obligatorisch immer zum Ende des öffentlichen
Sitzungsteils ansteht. Anfragen aus dem Publikum galten der Pflege der
Sportanlagen und Verkehrsproblemen in der Hauptstraße. Dem Gemeinderat lag die
Ausschilderung der innerörtlichen Radwege am Herzen. Zur Sprache kam die
Grundwasserabsenkung im Neubaugebiet „Nachtwaid“ und die nicht mehr
funktionsfähige Beleuchtung der B 39-Unterführung. Reklamiert wurde die
Instandsetzung der Radwegverbindung zwischen Festplatz und Nachtwaidweg und der
Pflegezustand einer Grünanlage in der Raiffeisenstraße. Schließlich wurde die
Verwaltung gebeten, den Friedhof mit weiteren Kombi-Gartenwagen auszustatten.
|