Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 11. Juni 2001

Hauptsatzung neu gefasst

Das wichtigste Regelwerk der Gemeindeverwaltung, die Hauptsatzung, hat der Gemeinderat einstimmig in überarbeiteter Fassung angenommen. Eine Fortschreibung der 1994 erlassenen Hauptsatzung war durch die Novellierungen der Gemeindeordnung und des Baurechts bzw. die inzwischen eingetretene Rechtsentwicklung notwendig geworden. Angehoben wurden in diesem Zusammenhang auch die Bewirtschaftungsbefugnisse der beschließenden Ausschüsse und des Bürgermeisters. Schließlich wurden geglättete Euro-Beträge neu aufgenommen, die zum 01. Januar 2002 wirksam werden.

Ziel müsse es sein, so der Bürgermeister, das Dienstleistungsangebot für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Dem Gemeinderat komme als Hauptorgan die Aufgabe zu, Rahmenbedingungen und Ziele vorzugeben, die Budgets zuzuteilen und die Ausführung der Leistungsaufträge durch die Verwaltung zu kontrollieren. Dies erfordere eine eingehende Befassung und Konzentration auf wesentliche Fragen der Gemeindeentwicklung. Durch den verstärkten Gebrauch von Delegationsmöglichkeiten könne sich das Gremium auf das kommunalpolitisch Wesentliche konzentrieren und sich dabei auch von Routineentscheidungen entlasten. Gleichzeitig werde damit aber auch das Zusammenwirken zwischen Gemeinderat und Bürgermeister gestärkt.

An den Euro angepasst

Zum 01. Januar 2002 ist der Euro einzige Währung und die Deutsche Mark gehört der Vergangenheit an. Auch die Gemeinde Reilingen muss dann in der Lage sein, die auf Euro und Cent lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten als solche zu benennen und geltend zu machen. Dutzende von Satzungen der Gemeinde, das so genannte Ortsrecht, müssen bis zu diesem Stichtag der neuen Währungssituation angepasst werden. Zu überarbeiten sind zudem Gebührenordnungen, privatrechtliche und hausinterne Regelungen, aber auch vom Bürgermeister zu erlassende Rechtsverordnungen.

Den Auftakt einer ganzen Reihe von notwendigen Gemeinderatsentscheidungen bildete der Erlass einer so genannten Euro-Anpassungs-Satzung. Soweit dort Beträge genannt sind, denen Gebührenkalkulationen zu Grunde liegen, wurde centgenau umgerechnet. Ansonsten ist eine Umstellung im Verhältnis 2:1 erfolgt. In Satzungsbestimmungen, die auf höherrangige Gesetze, beispielsweise bei Ordnungswidrigkeiten verweisen, wurde auf die Nennung konkreter Beträge verzichtet.

„Die Umstellung der örtlichen Abgabesatzungen wurde nicht zum Anlass genommen, um damit indirekte Abgabeerhöhungen durchzusetzen“, stellte der Bürgermeister klar. Sie habe im Gegenteil eine geringfügige Gebührensenkung zur Folge. Die Gemeinde rechne überschlägig mit einem Rückgang des Gebührenaufkommens von rund  1.200 Mark.

Neben der vorerwähnten Artikelsatzung verabschiedete der Gemeinderat jeweils einstimmig auch eine Anpassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren, der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und diverse Rechts- und Polizeiverordnungen wie die Wochenmarktordnung, die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, die Rechtsverordnungen über die Benutzung des Seeufers und zum Schutz gegen Gefahren des Badens am Reilinger See.

Anzupassen an den Euro war schließlich die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Einig war sich das Gremium, dass die zuletzt im April 1991 bestimmte Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte von monatlich 200 Mark unverändert bleibt bzw. auf 100 Euro im Jahr 2002 umzurechnen ist. Dagegen können ehrenamtlich tätige Gemeindebürger künftig mit höheren Durchschnittssätzen rechnen, wenn sie beispielsweise als Wahlhelfer tätig sind. Bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von bis zu drei Stunden werden dann 48 Mark (25 Euro) bis zu sechs Stunden 85 Mark (45 Euro) und bei mehr als sechs Stunden 100 Mark (50 Euro) gezahlt. Die seitherigen Erstattungssätze lagen bei 36, 65 und 82 Mark.

 

Häckselplatzförderung umgestellt / Vorerst keine Gebühren für Kleinanlieferer

Die Gemeinde wird mit dem Rhein-Neckar-Kreis einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen, der eine Fortführung der Kreisförderung nach den Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung sicherstellt. Enschieden hat der Gemeinderat auch,  die seitherigen Gebühren am kommunalen Häckselplatz vorläufig unverändert zu belassen. Demnach bleiben Kleinanlieferungen bis zu einer Schnittgutmenge von 0,5 Kubikmeter weiterhin gebührenfrei.

Seither waren der Gemeinde vom Rhein-Neckar-Kreis die anteiligen Kosten für Kleinanlieferungen bis 0,5 cbm pro Tag und Person erstattet worden. Mit der beschlossenen vertraglichen Neuregelung übernimmt der Rhein-Neckar-Kreis künftig von den Fixkosten des Häckselplatzbetriebes noch maximal fünf Mark je cbm Grünschnitt. Anlass für diesen finanziellen Einschnitt war eine im Oktober vergangenen Jahres vom Kreistag getroffene Entscheidung, die Kosten der Grünschnittentsorgung (6,50 Mark pro Person und Jahr) künftig bis auf 0,50 Mark aus der Kalkulation der Abfallgrundgebühr herauszunehmen und damit den Bürger zu entlasten.

„72,83 % der Kosten für den Häckselplatzbetrieb (das entspricht einschließlich innerer Verrechnungen rund 71.000 Mark) wurden im Jahr 2000 aus allgemeinen Haushaltsmitteln aufgebracht“, stellte der Bürgermeister fest. Bei dem Häckselplatz handele es sich um eine kostenrechnende Einrichtung der Gemeinde. So sei man dazu verpflichtet, eine weitgehend kostenechte Gebühr zu erheben. Nach dem Verursacherprinzip könne man sich daher vorstellen, für die seither befreiten Kleinanlieferer (bis 0,5 cbm Grünschnitt) ebenfalls eine Gebührenpflicht einzuführen und beispielsweise zwölf Gebührenmarken zum Preis von zehn auszugeben. Kindergärten, Vereine und Kirchen könnten gegebenenfalls von der Gebührenpflicht befreit werden.

Der Bürgermeister erinnerte daran, dass die Stadt Hockenheim ( ab 01. Juli 2001) wie auch die Gemeinden Altlußheim und Neulußheim ( ab 01. September 2001) bei einer Schnittgutmenge bis zu 0,5 cbm vier Mark berechnen würden. In den Gemeinden Brühl und Oftersheim sei dagegen eine Gebührenerhebung abgelehnt worden.

Bei den Vorgesprächen mit den Fraktionen habe sich jedoch  noch weiterer Diskussionsbedarf gezeigt. Die seitherige Gebührenregelung wolle man daher zunächst bis zum Jahresende 2001 unverändert beibehalten. Die Verwaltung werde die Zeit nutzen, Möglichkeiten weiterer Kosteneinsparungen, wie auch eine mögliche Privatisierung des Anlagenbetriebes zu prüfen.

In den Stellungnahmen der Gemeinderatsfraktionen kam weitgehende Übereinstimmung zum Ausdruck, die ökologisch wünschenswerte Abgabe von Häckselgut weiter fördern zu wollen und die Bürger für ihr umweltfreundliches Verhalten möglichst nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten. Positiv aufgenommen wurde der Verwaltungsvorschlag, weitere Kosteneinsparungen auszuloten. Soweit es die Situation erfordert, soll das Thema im Rahmen der Haushaltsberatungen nochmals aufgegriffen werden.

 

Land betreibt Übergangswohnheim

Um ein weiteres Jahr verlängert wurde der Mietvertrag mit dem Land Baden-Württemberg, das in dem Gemeindeanwesen Alter Rottweg 5/7 ein Übergangswohnheim unterhält. Die Zimmer sind derzeit mit 67 Personen belegt. Das Mietaufkommen liegt bei jährlich über 100.000 Mark.

 

Ortskernsanierung in Altlußheim

Die Gemeinde Altlußheim will ihren Ortskern als Sanierungsgebiet ausweisen. Sie hat hierzu die bereits in Reilingen tätige Landsiedlung Baden-Württemberg beauftragt, vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Das Ergebnis soll als Grundlage für die Aufnahme in das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg dienen. Es besteht die Absicht, durch Bebauungspläne einzelne Bereiche baulich nachzuverdichten und diverse Einzelmaßnahmen durchzuführen, wie beispielsweise eine Modernisierung des Rathauses oder Vereinshauses.

Die Vorstellungen der Nachbargemeinde Altlußheim wurden vom Gemeinderat lediglich zur Kenntnis genommen. Bedenken oder Anregungen bestanden nicht.

 

Ergebnisse der Verkehrstagfahrt

Über die letzte Verkehrstagfahrt informierte der Bürgermeister. Entscheidungen wurden insbesondere zum Unfallhäufungspunkt L 546/L 599 getroffen. Befasst hat man sich mit der Einrichtung von Parkplätzen im Umfeld der Schiller-Schule, mit der Parksituation im Innerortsbereich und der Verkehrslenkung im Gewerbegebiet „Rott“ wie auch im Neubaugebiet „Nachtwaid“. Das Gemeindegrundstück Hauptstraße 3 wird künftig offiziell als PKW-Parkplatz ausgewiesen.

 

Leerung Glascontainer

Probleme hat es in der Vergangenheit immer wieder mit der Leerung der im Ortsbereich aufgestellten Glascontainern gegeben. Das für die Abfuhr verantwortliche Unternehmen hat auf wiederholte Reklamation schriftlich eine künftig zuverlässigere Glasentsorgung zu festen Entsorgungszeiten zugesichert.

 

Bekämpfung Eichenprozessionsspinner

Positiv haben Experten der forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt die Population des Eichenprozessionsspinners beurteilt. Demnach hat sich gegenüber dem Vorjahr die Situation im Forstamtsbereich Schwetzingen nicht wesentlich verändert, so dass eine flächige Bekämpfung in diesem Jahr nicht notwendig wird.

 

Nahverkehrsanbindung für Baugebiet „Holzrott“

Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens für das Neubaugebiet „Holzrott“, 4. Abschnitt, hat sich die Verwaltung dafür eingesetzt, das Wohnbaugebiet in das öffentliche Verkehrsnetz einzubinden. Wie der Bürgermeister zu berichten wusste, hat die für den Betrieb der Buslinie 717 Heidelberg – Speyer verantwortliche Busverkehr Rhein-Neckar GmbH zwischenzeitlich die Erschließungsqualität des Baugebietes als ausreichend bewertet. Die Wegstrecke zum nächsten Haltepunkt in der Hockenheimer Straße sei einem Benutzer der Regionalbuslinie durchaus zuzumuten.

 

Aufgabe öffentlicher Telefone

Die Deutsche Telekom will zwei weitere öffentliche Telefone bei den Fritz-Mannherz-Hallen und in der Parkstraße (Bürgerpark) aufgeben. Bei nur noch minimal frequentierten öffentlichen Einrichtungen mit Tageseinnahmen von weniger als 3 Mark sei ein Abbau unausweichlich.

Um gerade bei Großveranstaltungen den Hallenbesuchern die Möglichkeit zu bieten, ein Taxi zu rufen, will die Verwaltung ersatzweise ein Clubtelefon im Foyer der Fritz-Mannherz-Mehrzweckhalle installieren lassen.

 

Schutzbereich aufgehoben

Informieren konnte der Bürgermeister auch über eine Anordnung des Bundesministeriums für Verteidigung. Demnach wurde der Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Kirrlach mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

Funkeinrichtungen im Ortsbereich

Wenig erfreut waren Verwaltung und Gemeinderat, als sie dieser Tage auf einem Scheunengebäude in der Schulstraße einen D 2 Sendemast vorfanden. Eine Vorabinformation der Gemeinde war nicht erfolgt. Die Baurechtsbehörde habe vor Ort feststellen müssen, so der Bürgermeister, dass weder nach dem Bau- noch nach dem Immissionsschutzrecht eine Genehmigungspflicht bestehe.

Um gesundheitliche Gefahren im näheren Umfeld auszuschließen, will die Verwaltung auf Anregung aus dem Gemeinderat vorsorglich ein unabhängiges Institut mit näheren Untersuchungen beauftragen.

 

Frageviertelstunde

Eine gute Resonanz hatte das Angebot einer Frageviertelstunde, die obligatorisch immer zum Ende des öffentlichen Sitzungsteils ansteht. Anfragen aus dem Publikum galten der Pflege der Sportanlagen und Verkehrsproblemen in der Hauptstraße. Dem Gemeinderat lag die Ausschilderung der innerörtlichen Radwege am Herzen. Zur Sprache kam die Grundwasserabsenkung im Neubaugebiet „Nachtwaid“ und die nicht mehr funktionsfähige Beleuchtung der B 39-Unterführung. Reklamiert wurde die Instandsetzung der Radwegverbindung zwischen Festplatz und Nachtwaidweg und der Pflegezustand einer Grünanlage in der Raiffeisenstraße. Schließlich wurde die Verwaltung gebeten, den Friedhof mit weiteren Kombi-Gartenwagen auszustatten.