Gemeinderat
Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2001
Innerörtliche Freiflächen sollen bebaut
werden
Ohne Gegenstimmen aber bei drei
Stimmenthaltungen gab der Gemeinderat grünes Licht für die Erstellung eines
weiteren Bebauungsplanes und den Erlass entsprechender Bauvorschriften. Das
Planwerk wird die Bezeichnung "Alte Friedhofstraße/Schulstraße"
tragen und umfasst das unbebaute Areal zwischen der Alten Friedhofstraße,
Hockenheimer Straße, Schulstraße und Kirchenstraße. Bereits bebaute Flächen
sind, mit Ausnahme an der Alten Friedhofstraße, nicht mit einbezogen. Die
genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus der entsprechenden amtlichen
Bekanntmachung in der heutigen Amtsblattausgabe. Sie ist identisch mit dem
Bereich des Quartiers 4 des innerörtlichen Strukturkonzeptes.
Höhere Vergnügungssteuer
Seit Oktober 1993 erhebt die Gemeinde eine so
genannte Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandssteuer. Neben einem Gerät
ohne Gewinnmöglichkeit werden derzeit 17 Geldspielgeräte in Reilingen
betrieben. Das Jahreaufkommen der Vergnügungssteuer liegt bei rund 21.000 Mark.
Die Automatenaufsteller müssen künftig für Geräte mit Gewinnmöglichkeit in
einer Spielhalle anstatt 200 Mark 120 Euro und an einem sonstigen Ort anstatt
100 Mark 60 Euro an die Gemeindekasse zahlen. Bei Geräten ohne
Gewinnmöglichkeit werden bei Aufstellung in einer Spielhalle anstatt 100 Mark
künftig 60 Euro und bei einem sonstigen Standort anstatt 50 Mark 30 Euro
fällig. Durch die Anhebung erwartet die Gemeinde rund 3.600 Mark an
Mehreinnahmen. Nicht der Steuerpflicht unterliegen PC´s in Internetcafes. Die
seitherige Steuerfreiheit für Billardtische, Tischfußballgeräte und
Dart-Spielgeräte wurde beibehalten.
Steuersatz für Hunde angehoben
Bei zwei Gegenstimmen hat der Gemeinderat
mehrheitlich entschieden, die Hundesteuer der Gemeinde moderat anzuheben. Der
neue Steuersatz von 60 Euro (seither 96 Mark) für den ersten Hund, für jeden
weiteren Hund 120 Euro (seither 192 Mark) und die Zwingersteuer von 180 Euro
(seither 288 Mark) liegt weit unter dem Durchschnittssatz von 49 weiteren
Kreisgemeinden. Hunde, die dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber und sonst
hilfsbedürftiger Personen dienen, aber auch Rettungshunde werden wie seither
von der Steuer befreit.
Durch den höheren Steuersatz kann die Gemeindekasse ihre Hundesteuereinnahmen
von jährlich rund 45.000 Mark um weitere 8.000 Mark aufstocken.
Verrechnungssätze in Euro
Die Einführung des Euro zum Jahreswechsel hat
auch Auswirkungen auf die Verrechnungssätze für Gemeindefahrzeuge und
Gemeindearbeiter. Sie wurden bis auf wenige Ausnahmen auf volle Eurobeträge
abgerundet. Reduziert werden konnten die Betriebskosten für den Unimog und
Steiger, bei fünf weiteren Geräten war wegen gestiegener Betriebskosten eine
Aufrundung notwendig.
30 km/h-Zone wird in der Haydnallee
teilweise aufgehoben
Im vorderen Teil der Haydnallee bis zur
Einmündung Speyerer Straße kann demnächst wieder 50 Stundenkilometer gefahren
werden. Wegen einer Änderung der Straßenverkehrsordnung hat sich der
Gemeinderat mehrheitlich dafür ausgesprochen, die seitherige Tempo-30-Zone dort
aufzuheben. Entschieden wurde ebenfalls, auf der Westseite der Haydnallee einen
kombinierten Fuß- und Radweg anzulegen. Um die Verkehrssicherheit der Kinder
und schwächeren Verkehrsteilnehmer zu heben, soll bei der Verkehrsbehörde
zudem die Anlage eines Fußgängerüberweges in Höhe des Bürgerparks beantragt
werden.
Mit der Aufhebung des Zonenbereiches wird ein Schilderaustausch notwendig, der
rund 11.500 Mark kosten wird.
Nach der geänderten Straßenverkehrsordnung sind in Zonenbereichen
vorfahrtsberechtigte Straßen, Lichtsignalanlagen an Kreuzungen und
Einmündungen sowie Fahrstreifenbegrenzungen und benutzungspflichtige
Fahrradwege nicht mehr zugelassen. Führt eine Buslinie durch einen
Zonenbereich, kann in dessen Verlauf allein mit Zeichen 301 (Vorfahrt nur an
dieser Kreuzung/Einmündung) die Vorfahrtsberechtigung ausnahmsweise gestattet
werden.
Verkehrsbehörde und Polizeidirektion hatten
auf eine Anpassung an das geltende Recht gedrängt. Seither waren wegen der
nicht gesetzeskonformen Beschilderung auch keine Geschwindigkeitskontrollen mehr
möglich. Der Betreiber der Buslinie 717 Heidelberg - Speyer legte Wert auf
einen Fortbestand der Vorfahrtsregelung.
Der Ausschuss "Umwelt, Bauen und
Verkehr" der Lokalen Agenda 21 hatte sich schon im Vorfeld ausführlich mit
der aktuellen Verkehrsproblematik befasst und empfohlen, einen Teil der
verkehrsberuhigten Zone aufzuheben (wir berichteten).
Bürgerliste und Teile der SPD-Fraktion setzten
sich im Verlauf der Aussprache für einen Fortbestand der seitherigen 30
km/h-Zone mit einer Vorfahrtsregelung durch Zeichen 301 (Vorfahrt nur an dieser
Kreuzung/Einmündung) ein. Als Grund wurden das besondere Schutzbedürfnis der
neuralgischen Bereiche Bürgerpark und Kindergarten genannt. Bei einer 50
km/h-Regelung befürchte man zudem eine veränderte Qualifikation der Haydnallee
als innerörtliche Umgehungsstraße.
FWV, CDU, F.D.P. und Teile der SPD-Fraktion
favorisierten dagegen die Aufhebung des Zonenbereichs Haydnallee zwischen
Hauptstraße und Speyerer Straße. Verwiesen wurde dabei insbesondere auf den
derzeitigen Fahrbahnquerschnitt der als Wohnsammelstraße ausgebauten Haydnallee
und einen in absehbarer Zeit nicht er-wartbaren kostenträchtigen Rückbau der
Straße. In ihrem jetzigen Ausbauzustand entspreche die Haydnallee in keiner
Weise einer Tempo-30-Zone. Bei einem Fortbestand der Zonenbegrenzung würde die
abknickende Vorfahrt Ecke Speyerer Straße/Haydnallee entfallen und den
uneingeschränkten Linienbetrieb des Busverkehr Rhein-Neckar behindern.
Ruftaxi-Linienbetrieb wird ausgeschrieben
Der Weiterbetrieb der Ruftaxilinie Reilingen -
Walldorf soll auf Wunsch des Gemeinderates ausgeschrieben werden. Bei der
Vertragsneugestaltung soll auch geprüft werden, ob Angebotsverbesserungen wie
eine zusätzliche Haltestelle im Baugebiet Reilinger Holzrott oder die Anpassung
des Fahrplanes möglich sind. Diese Entscheidung war Konsequenz auf den zum
Jahreswechsel gekündigten Vertrag mit dem seitherigen Linienbetreiber. Aus der
Sicht des Taxiunternehmers war die seither gezahlte Vergütung von 17 Mark je
Fahrt nicht mehr auskömmlich. Er hatte daher eine Vertragsverlängerung mit
geänderten Konditionen vorgeschlagen.
Der Ruftaxiverkehr wird jährlich mit rund 32.000 Mark aus dem Gemeindehaushalt
bezuschusst. Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar trägt 45 Prozent des Aufwandes,
zumal Inhaber von Halbjahres- und Ganzjahreskarten ohne Zuzahlung das Ruftaxi
nutzen können. Ob und inwieweit eine Fahrpreisanpassung notwenig wird, hängt
vom Ergebnis der Ausschreibung ab.
Miet- und Wartungsverträge abgeschlossen
Mit dem Einbau einer Brandmeldeanlage in der
Friedrich-von-Schiller-Schule hat die Gemeinde eine gesetzliche Vorgabe
erfüllt. Die Anlage ist auf die Feuerwehrleitstelle Heidelberg aufgeschaltet
und stellt eine kurzfristige Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall sicher. Rund
570 Mark erhält ein Stuttgarter Unternehmen als Miet- und Wartungspauschale
für die Bereitstellung und Wartung dieser Anlage.
Weitere Kanalsanierungen notwendig
Für die Sanierung und Instandsetzung diverser
Kanalhaltungen muss die Gemeinde weitere 148.000 Mark aufwenden. Noch bis zum
Jahresende sollen Schäden der Priorität 2 bis 4, verteilt auf 12 Haltungen und
einer Gesamtlänge von rund 500 Meter, im alten Ortskern behoben werden. Die
Instandsetzung erfordert keinen Straßenaufbruch. Eingesetzt werden
Kanalroboter. Die Gemeinde kommt damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach,
anzutreffende Schäden sukzessive beheben zu lassen. Den Ausführungsauftrag
wird ein Unternehmen aus Heilbronn-Biberach übernehmen.
Anfragen der Sitzungsbesucher und aus dem
Gemeinderat
Ein einziger Sitzungsbesucher nutzte die
Gelegenheit, sich zu den Themen Ruftaxilinie und Zonenbereich Haydnallee zu
äußern.
Anfragen aus dem Gemeinderat galten einem
Bauprojekt in der Wilhelmstraße, der Verkehrssituation am verkaufsoffenen
Sonntag eines örtlichen Möbelhauses, der von innerörtlichen Funkantennen
ausgehenden Strahlenbelastung, der nichtöffentlichen Behandlung von
Tagesordnungspunkten und der Umwandlung von Stellflächen in einen Biergarten.
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