Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2001

Innerörtliche Freiflächen sollen bebaut werden

Ohne Gegenstimmen aber bei drei Stimmenthaltungen gab der Gemeinderat grünes Licht für die Erstellung eines weiteren Bebauungsplanes und den Erlass entsprechender Bauvorschriften. Das Planwerk wird die Bezeichnung "Alte Friedhofstraße/Schulstraße" tragen und umfasst das unbebaute Areal zwischen der Alten Friedhofstraße, Hockenheimer Straße, Schulstraße und Kirchenstraße. Bereits bebaute Flächen sind, mit Ausnahme an der Alten Friedhofstraße, nicht mit einbezogen. Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus der entsprechenden amtlichen Bekanntmachung in der heutigen Amtsblattausgabe. Sie ist identisch mit dem Bereich des Quartiers 4 des innerörtlichen Strukturkonzeptes.



Höhere Vergnügungssteuer

Seit Oktober 1993 erhebt die Gemeinde eine so genannte Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandssteuer. Neben einem Gerät ohne Gewinnmöglichkeit werden derzeit 17 Geldspielgeräte in Reilingen betrieben. Das Jahreaufkommen der Vergnügungssteuer liegt bei rund 21.000 Mark. Die Automatenaufsteller müssen künftig für Geräte mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielhalle anstatt 200 Mark 120 Euro und an einem sonstigen Ort anstatt 100 Mark 60 Euro an die Gemeindekasse zahlen. Bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit werden bei Aufstellung in einer Spielhalle anstatt 100 Mark künftig 60 Euro und bei einem sonstigen Standort anstatt 50 Mark 30 Euro fällig. Durch die Anhebung erwartet die Gemeinde rund 3.600 Mark an Mehreinnahmen. Nicht der Steuerpflicht unterliegen PC´s in Internetcafes. Die seitherige Steuerfreiheit für Billardtische, Tischfußballgeräte und Dart-Spielgeräte wurde beibehalten.





Steuersatz für Hunde angehoben

Bei zwei Gegenstimmen hat der Gemeinderat mehrheitlich entschieden, die Hundesteuer der Gemeinde moderat anzuheben. Der neue Steuersatz von 60 Euro (seither 96 Mark) für den ersten Hund, für jeden weiteren Hund 120 Euro (seither 192 Mark) und die Zwingersteuer von 180 Euro (seither 288 Mark) liegt weit unter dem Durchschnittssatz von 49 weiteren Kreisgemeinden. Hunde, die dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber und sonst hilfsbedürftiger Personen dienen, aber auch Rettungshunde werden wie seither von der Steuer befreit.
Durch den höheren Steuersatz kann die Gemeindekasse ihre Hundesteuereinnahmen von jährlich rund 45.000 Mark um weitere 8.000 Mark aufstocken.



Verrechnungssätze in Euro

Die Einführung des Euro zum Jahreswechsel hat auch Auswirkungen auf die Verrechnungssätze für Gemeindefahrzeuge und Gemeindearbeiter. Sie wurden bis auf wenige Ausnahmen auf volle Eurobeträge abgerundet. Reduziert werden konnten die Betriebskosten für den Unimog und Steiger, bei fünf weiteren Geräten war wegen gestiegener Betriebskosten eine Aufrundung notwendig.



30 km/h-Zone wird in der Haydnallee teilweise aufgehoben

Im vorderen Teil der Haydnallee bis zur Einmündung Speyerer Straße kann demnächst wieder 50 Stundenkilometer gefahren werden. Wegen einer Änderung der Straßenverkehrsordnung hat sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür ausgesprochen, die seitherige Tempo-30-Zone dort aufzuheben. Entschieden wurde ebenfalls, auf der Westseite der Haydnallee einen kombinierten Fuß- und Radweg anzulegen. Um die Verkehrssicherheit der Kinder und schwächeren Verkehrsteilnehmer zu heben, soll bei der Verkehrsbehörde zudem die Anlage eines Fußgängerüberweges in Höhe des Bürgerparks beantragt werden.
Mit der Aufhebung des Zonenbereiches wird ein Schilderaustausch notwendig, der rund 11.500 Mark kosten wird.

Nach der geänderten Straßenverkehrsordnung sind in Zonenbereichen vorfahrtsberechtigte Straßen, Lichtsignalanlagen an Kreuzungen und Einmündungen sowie Fahrstreifenbegrenzungen und benutzungspflichtige Fahrradwege nicht mehr zugelassen. Führt eine Buslinie durch einen Zonenbereich, kann in dessen Verlauf allein mit Zeichen 301 (Vorfahrt nur an dieser Kreuzung/Einmündung) die Vorfahrtsberechtigung ausnahmsweise gestattet werden.

Verkehrsbehörde und Polizeidirektion hatten auf eine Anpassung an das geltende Recht gedrängt. Seither waren wegen der nicht gesetzeskonformen Beschilderung auch keine Geschwindigkeitskontrollen mehr möglich. Der Betreiber der Buslinie 717 Heidelberg - Speyer legte Wert auf einen Fortbestand der Vorfahrtsregelung.

Der Ausschuss "Umwelt, Bauen und Verkehr" der Lokalen Agenda 21 hatte sich schon im Vorfeld ausführlich mit der aktuellen Verkehrsproblematik befasst und empfohlen, einen Teil der verkehrsberuhigten Zone aufzuheben (wir berichteten).

Bürgerliste und Teile der SPD-Fraktion setzten sich im Verlauf der Aussprache für einen Fortbestand der seitherigen 30 km/h-Zone mit einer Vorfahrtsregelung durch Zeichen 301 (Vorfahrt nur an dieser Kreuzung/Einmündung) ein. Als Grund wurden das besondere Schutzbedürfnis der neuralgischen Bereiche Bürgerpark und Kindergarten genannt. Bei einer 50 km/h-Regelung befürchte man zudem eine veränderte Qualifikation der Haydnallee als innerörtliche Umgehungsstraße.

FWV, CDU, F.D.P. und Teile der SPD-Fraktion favorisierten dagegen die Aufhebung des Zonenbereichs Haydnallee zwischen Hauptstraße und Speyerer Straße. Verwiesen wurde dabei insbesondere auf den derzeitigen Fahrbahnquerschnitt der als Wohnsammelstraße ausgebauten Haydnallee und einen in absehbarer Zeit nicht er-wartbaren kostenträchtigen Rückbau der Straße. In ihrem jetzigen Ausbauzustand entspreche die Haydnallee in keiner Weise einer Tempo-30-Zone. Bei einem Fortbestand der Zonenbegrenzung würde die abknickende Vorfahrt Ecke Speyerer Straße/Haydnallee entfallen und den uneingeschränkten Linienbetrieb des Busverkehr Rhein-Neckar behindern.



Ruftaxi-Linienbetrieb wird ausgeschrieben

Der Weiterbetrieb der Ruftaxilinie Reilingen - Walldorf soll auf Wunsch des Gemeinderates ausgeschrieben werden. Bei der Vertragsneugestaltung soll auch geprüft werden, ob Angebotsverbesserungen wie eine zusätzliche Haltestelle im Baugebiet Reilinger Holzrott oder die Anpassung des Fahrplanes möglich sind. Diese Entscheidung war Konsequenz auf den zum Jahreswechsel gekündigten Vertrag mit dem seitherigen Linienbetreiber. Aus der Sicht des Taxiunternehmers war die seither gezahlte Vergütung von 17 Mark je Fahrt nicht mehr auskömmlich. Er hatte daher eine Vertragsverlängerung mit geänderten Konditionen vorgeschlagen.
Der Ruftaxiverkehr wird jährlich mit rund 32.000 Mark aus dem Gemeindehaushalt bezuschusst. Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar trägt 45 Prozent des Aufwandes, zumal Inhaber von Halbjahres- und Ganzjahreskarten ohne Zuzahlung das Ruftaxi nutzen können. Ob und inwieweit eine Fahrpreisanpassung notwenig wird, hängt vom Ergebnis der Ausschreibung ab.



Miet- und Wartungsverträge abgeschlossen

Mit dem Einbau einer Brandmeldeanlage in der Friedrich-von-Schiller-Schule hat die Gemeinde eine gesetzliche Vorgabe erfüllt. Die Anlage ist auf die Feuerwehrleitstelle Heidelberg aufgeschaltet und stellt eine kurzfristige Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall sicher. Rund 570 Mark erhält ein Stuttgarter Unternehmen als Miet- und Wartungspauschale für die Bereitstellung und Wartung dieser Anlage.



Weitere Kanalsanierungen notwendig

Für die Sanierung und Instandsetzung diverser Kanalhaltungen muss die Gemeinde weitere 148.000 Mark aufwenden. Noch bis zum Jahresende sollen Schäden der Priorität 2 bis 4, verteilt auf 12 Haltungen und einer Gesamtlänge von rund 500 Meter, im alten Ortskern behoben werden. Die Instandsetzung erfordert keinen Straßenaufbruch. Eingesetzt werden Kanalroboter. Die Gemeinde kommt damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, anzutreffende Schäden sukzessive beheben zu lassen. Den Ausführungsauftrag wird ein Unternehmen aus Heilbronn-Biberach übernehmen.



Anfragen der Sitzungsbesucher und aus dem Gemeinderat

Ein einziger Sitzungsbesucher nutzte die Gelegenheit, sich zu den Themen Ruftaxilinie und Zonenbereich Haydnallee zu äußern.

Anfragen aus dem Gemeinderat galten einem Bauprojekt in der Wilhelmstraße, der Verkehrssituation am verkaufsoffenen Sonntag eines örtlichen Möbelhauses, der von innerörtlichen Funkantennen ausgehenden Strahlenbelastung, der nichtöffentlichen Behandlung von Tagesordnungspunkten und der Umwandlung von Stellflächen in einen Biergarten.