Gemeinderat
Gemeinderatssitzung am 19. November 2001
Bebauungsplanentwurf "Fröschau/Wörsch", 3. Abschnitt, gebilligt
Mehrheitlich gebilligt hat der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf für den
zwischen der Bierkellergasse und der Sofienstraße gelegenen Ortsrandbereich
"Fröschau/Wörsch". Dort soll der Bau von rund 25 Wohneinheiten
ermöglicht werden. Mit der Planannahme kann die im Baugesetzbuch
vorgeschriebene öffentliche Auslage des Bebauungsplanentwurfes erfolgen.
Gleichfalls haben die am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange
Gelegenheit, sich zu den Bebauungsplaninhalten zu äußern.
Der Bebauungsplanentwurf war aus einem schon im Frühjahr den Bürgern
vorgestellten Bebauungsvorschlag entwickelt worden. Als Vertreter des
beauftragten Büros WSW & Partner ging Dipl.-Ingenieur Wolfgang Strey
nochmals auf seine wesentlichsten Inhalte ein. Er gab Informationen zu den
veränderten Rahmenbedingungen, die jetzt auch eine einzeilige Bebauung östlich
des früheren Fröschaugrabens zulassen sollen. Aufgezeigt wurden die
Nachverdichtungsmöglichkeiten in den Gartenbereichen. Der Bebauungsplanentwurf
sieht entsprechende Ausgleichsflächen vor. Die erwartbare Verkehrsbelastung von
50 bis 60 Fahrten am Tag bezeichnete Strey als planungsrechtlich unbedeutend und
vernachlässigbar. Informationen gab der Bauingenieur auch zu Art und Maß der
zulässigen baulichen Nutzung.
In Wohngebäuden sollen maximal zwei Wohneinheiten zulässig sein. Im
Mischgebiet ist eine halboffene Bauweise (einseitige Grenzbebauung) und im
Allgemeinen Wohngebiet eine offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern
zugelassen.
Während im westlichen Planbereich ein Mischgebiet vorgesehen ist, soll im
östlichen, der Hauptstraße abgewandten Teil, ein Allgemeines Wohngebiet
verwirklicht werden. Gerade die Art der baulichen Nutzung war im Verlauf der
Beratung ein viel diskutiertes Thema. Ein Teil des Ratsgremiums wollte sich dem
Verwaltungsvorschlag nicht anschließen und den gesamten Planbereich als
Allgemeines Wohngebiet ausweisen.
Da dies möglicherweise zu besonderen Konfliktsituationen wegen der
vorhandenen Immissionsbelastung (Verkehr, Gewerbebetriebe, Viehhaltung) kommen
kann, verständigte man sich darüber, das Thema vor Satzungsbeschluss nochmals
eingehend zu beraten. Um den Verfahrensablauf nicht weiter zu behindern, wurde
schließlich entschieden, den Bebauungsplanentwurf in seiner jetzigen Fassung
zunächst zu billigen und zur Einsicht offen zu legen.
Bebauungsplan "Mühlweg" als Satzung beschlossen
Mit dem Satzungsbeschluss hat der Gemeinderat das formelle Verfahren zur
Feststellung einer Bebauungsplanänderung für den Bereich Mühlweg nahezu
abgeschlossen. Dort sollen zwei Grundstücke eine weitere Bebauungsmöglichkeit
erhalten. Da diese Flächen noch nicht im geltenden Flächennutzungsplan als
Erweiterungsbereich ausgewiesen sind, muss das Planwerk durch die höhere
Verwaltungsbehörde, sprich Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, genehmigt werden,
bevor es durch entsprechende Bekanntmachung rechtskräftig werden kann. Die
Satzungsannahme durch den Gemeinderat erfolgte einstimmig.
Veränderungssperre erlassen
Im Oktober hat der Gemeinderat entschieden, für den Bereich "Alte
Friedhofstraße/Schulstraße" einen Bebauungsplan aufzustellen. Es handelt
sich dabei um die Freiflächen zwischen der Schulstraße, Kirchenstraße, Alte
Friedhof- und Hockenheimer Straße. Zur Sicherung der Planziele hat nunmehr der
Gemeinderat einstimmig entschieden, eine so genannte Veränderungssperre zu
erlassen.
Demnach dürfen dort bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens keine
Bauvorhaben realisiert oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Untersagt sind
auch erhebliche und wesentlich wertsteigende Veränderungen und bauliche
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind. Ausnahmen sind unter bestimmten Vorraussetzungen
zugelassen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Städtisches Planfeststellungsverfahren
Die Große Kreisstadt Hockenheim hat vor, für den Bereich "Südring/Lußheimer
Straße" einen Bebauungsplan aufzustellen und Flächen für die Verlagerung
eines Aldi-Marktes bereitzustellen. Planerische Belange der Gemeinde Reilingen
waren durch die Inhalte des Bebauungsplanes nicht berührt. Der
Bebauungsplanentwurf wurde daher vom Gemeinderat lediglich zur Kenntnis
genommen.
Sparen ist angesagt
Keine gute Nachricht hatte der Bürgermeister am Montagabend für den
Gemeinderat parat: "Das Jahr 2001 ist gekennzeichnet von erheblichen
Einnahmeausfällen bei der Gewerbsteuer". So werde der Haushaltsansatz von
1,4 Mio. Mark bis zum Jahresende um etwa die Hälfte unterschritten werden. Wie
der Bürgermeister hierzu ausführte, hätten die Gewerbesteuereinnahmen bis Mai
2001 mit 1,38 Mio. Mark die Planzahl schon fast erreicht. Neue Bescheide des
Finanzamtes hätten in den Folgemonaten aber für einige Reilinger Firmen
Rückerstattungsansprüche von rund 700.000 Mark ergeben. Klein zeigte sich
zuversichtlich, dass das Rechnungsergebnis bis zum Jahresende bei rund 900.000
Mark liegen könnte. Dies würde letztendlich einen Steuerausfall von rund einer
halben Million Mark bedeuten.
Trotz dieser erheblichen Einnahmeminderung werde es keinen Nachtragsplan zum
Jahreshaushalt 2001 geben. Die Mindereinnahmen könnten, so der Bürgermeister,
insbesondere durch Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer, Zinserträgen,
Mieterlösen und Benutzungsgebühren bzw. Einsparungen bei der
Gewerbesteuerumlage oder den Personalkosten wieder ausgeglichen werden.
"Die geplante Zuführungsrate von 96.500 Mark kann aus heutiger Sicht nicht
nur erreicht, sondern sogar noch erhöht werden", gab sich Walter Klein
optimistisch. Die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt wird als wichtigste
Kennzahl der Ertragskraft der Gemeinde bis Ende Dezember mit über 281.000 Mark
um rund 181.000 Mark höher ausfallen als geplant. "Die Traumergebnisse der
letzten Jahre werden mit Sicherheit aber nicht mehr erreicht". So waren
1999 noch 2,16 Mio. Mark und im Jahr 2000 gar 2,30 Mio. Mark für den
Vermögenshaushalt erwirtschaftet worden. Dennoch geht Bürgermeister Klein
davon aus, dass die begonnenen und geplanten Investitionsmaßnahmen
"weitgehend plangemäß" ablaufen werden. "Jetzt muss eisern
gespart werden", machte er abschließend deutlich.
Bauausgaben der Gemeinde geprüft
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die Bauausgaben der Gemeinde in den
Haushaltsjahren 1997 bis 2000 geprüft. Die Prüfungsfeststellungen waren schon
im Juli mit der Verwaltung im Beisein der Rechtsaufsichtsbehörde erörtert
worden. Die Vertreter der Gemeinderatsfraktionen hatten Gelegenheit zur
Teilnahme. Nachdem jetzt auch der Prüfungsbericht in schriftlicher Form vorlag,
kam der Bürgermeister seiner gesetzlichen Verpflichtung nach und unterrichtete
den Gemeinderat über die wesentlichen Erkenntnisse der Prüfer.
Beanstandet wurden insgesamt 19 Verstöße gegen Formvorschriften, teils sind
aber auch ungerechtfertige Zahlungen entstanden. Die Rückforderungsansprüche
gegenüber Baufirmen und Ingenieuren bezifferte der Bürgermeister auf rund
23.000 Mark. Bei einem Investitionsvolumen von über 31 Mio. Mark bewege sich
dieser Betrag noch in einem überschaubaren Rahmen.
Die Rückforderung der Überzahlungen sei bereits eingeleitet. Nach
Erledigung sämtlicher Einzelpunkte werde die Rechtsaufsichtsbehörde eine so
genannte uneingeschränkte Bestätigung erteilen, die dem Gemeinderat in
öffentlicher Sitzung zur Kenntnis gegeben werde.
Wortmeldungen aus dem Gemeinderat ließ der Bürgermeister zu diesem Thema
nicht zu.
Betriebsplan für den Gemeindewald im Minus
Mit einem Defizit von 14.500 Euro wird der Betriebplan für den Gemeindewald
Reilingen im Forstwirtschaftsjahr 2002 schließen. Das Staatliche Forstamt, das
den Reilinger Wald für die Gemeinde bewirtschaftet, geht von Einnahmen in Höhe
von 15.500 Euro und Ausgaben von 30.000 Euro aus. Die geringen Einnahmen führt
Oberforstrat Sebastian Eick auf die Folgen des Orkans "Lothar" und des
darauf folgenden hohen Anfalls an Borkenkäferholz zurück. Durch das große
Angebot sei die Nachfrage nach Kiefernstammholz gering, der Preis habe sich noch
immer nicht auf das Niveau der früheren Jahre eingependelt. Nachdem aus diesem
Grund der planmäßige Holzeinschlag im Gemeindewald Reilingen zwei Jahre lang
zurückgestellt worden sei, müssten vor allem aus Gründen der
Waldbestandspflege im kommenden Jahr notwendige Durchforstungsmaßnahmen
vorgenommen werden. Betroffen sind die Abteilungen drei und sieben, wo auf einer
Fläche von 11 ha rund 600 Festmeter einzuschlagen sind. Als Verkaufserlös sind
rund 15.000 Euro zu erwarten. Auf der Ausgabenseite schlagen vor allem die
Kosten für die Holzernte (14.000 Euro), die Einrichtung eines historischen
Waldlehrpfades (7.000 Euro) und die Forstverwaltungskosten mit 5.000 Euro zu
Buche.
Einstimmig fiel hierzu das Ratsvotum aus, zumal der Reilinger Gemeindewald
eine wichtige Erholungsfunktion für die Bevölkerung hat und auch eine wichtige
Schutzfunktion für die Umwelt darstellt.
Bestattungen weitgehend teilprivatisiert
Durchweg gut sind die Erfahrungen mit der seit 1998 bestehenden
Teilprivatisierung des Friedhofwesens. Die Gemeinde Reilingen wird die
seitherige Zusammenarbeit mit der Firma Hopf GmbH fortsetzen. Das Unternehmen
war günstigste Anbieterin bei einer erneuten Leistungsausschreibung. Auf
ausdrücklichen Wunsch des Gemeinderates wird jedoch die Laufzeit des neu
abzuschließenden Vertrages auf zwei Jahre beschränkt.
Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr angepasst
Im Zuge der Umstellung auf den Euro nahm der Gemeinderat gleichzeitig eine
Anpassung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr vor.
Bürgermeister Walter Klein wies darauf hin, dass diese Pauschalen in der
Verwaltungsgemeinschaft Hockenheim grundsätzlich einheitlich festgesetzt seien.
Das nach zehn Jahren erstmals geänderte Kostenverzeichnis nennt für
Einsatzkräfte einen Betrag von 25 Euro je Stunde. Dieser Betrag wird bei
Unfällen mit Öl oder sonstigen gefährlichen Gütern sowie an oder auf
Gewässern auf 30 Euro pro Stunde erhöht. Außerdem müssen bei Einsätzen von
über vier Stunden auch die Verpflegungskosten erstattet werden. Die Kosten für
Löschfahrzeuge teilen sich zukünftig in Grundkosten (75 Euro) und
Betriebskosten (75 Euro) auf, außerdem sind pro gefahrenem Kilometer 1,5 Euro
zu bezahlen. Bei kleineren Löschfahrzeugen, sonstigen Einsatzfahrzeugen oder
Geräten sind entsprechend geringere Kosten zu ersetzen. Für Veranstaltungen in
den Fritz-Mannherz-Hallen, Zirkus- oder Fastnachtsveranstaltungen müssen nach
der neuen Satzung 9 Euro pro Person und Stunde für den vorgeschriebenen
Feuerwehrsicherheitsdienst berechnet werden.
Bürgermeister Walter Klein machte zugleich deutlich, dass Hilfeleistungen bei
Bränden und öffentlichen Notständen als Pflichtaufgaben der Feuerwehr ebenso
unentgeltlich bleiben, wie die technische Hilfeleistung zur Rettung von Menschen
und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen.
Höhere Entschädigungssätze für Angehörige der Gemeindefeuerwehr
Breite Zustimmung am Ratstisch fand auch der Vorschlag der Verwaltung, die
Entschädigungssätze für die Feuerwehrangehörigen im Zusammenhang mit der
Euroumstellung anzuheben. Damit soll der von den Feuerwehrangehörigen zu
leistende Dienst an der Allgemeinheit besonders honoriert werden. Mit einem
höheren Entschädigungssatz können vor allem die Feuerwehrfrauen und -männer
rechnen, die sich über den normalen Dienst hinaus engagieren.
Neben dem Verdienstausfall erhalten die ehrenamtlich tätigen Wehrangehörigen
für Auslagen in den ersten drei Stunden 5 Euro, bei mehr als 12 Stunden 20
Euro. Diese Regelung gilt auch für Aus- und Fortbildungslehrgänge. Darüber
hinaus erhalten der Kommandant 900 Euro, dessen Stellvertreter 600 Euro,
Gerätewart 400 Euro und Jugendwart 250 Euro und der Atemschutzgerätewart 250
Euro zusätzlich als jährlichen Entschädigungssatz.
Höhere Benutzungsgebühren für den Waldfestplatz
Angehoben wurden die seit 18 Jahren unveränderten Benutzungsgebühren für
den Waldfestplatz. Demnach sind pro Tag 20 Euro zu bezahlen, zuzüglich 15 Euro
für Toilettenkabinen und der gleiche Betrag nochmals für die
Abwasserentsorgung. Öffentliche Veranstaltungen Reilinger Vereine, wie auch die
Benutzung dieser Einrichtung durch Reilinger Schulen und Kindergärten bleibt
gebührenfrei. Berechnet werden muss dagegen bei Vereinen die Inanspruchnahme
von Toilettenkabinen und die Abwasserentsorgung. Auf Wunsch des Gemeinderates
wurde die zu erbringende Sicherheitsleistung auf 100 Euro verdoppelt.
Auf dem Waldfestplatz finden jährlich etwa acht Vereinsfeste statt. Er ist
Austragungsort für etwa 25 private Grillfeste und Geburtstagsfeiern, fünf
Grillfeste von Schulklassen bzw. Kindergärten. Im Jahr 2000 sind Ausgaben von
etwa 7.500 Mark entstanden. Dem standen Einnahmen von 4.000 Mark gegenüber.
Gebühren für Festplatznutzung geändert
Geändert wurden auch die Benutzungsgebühren für den Festplatz Nachtwaid.
Eine Benutzung durch die Reilinger Schule und Vereine bleibt gebührenfrei.
Berechnet werden muss lediglich die Bereitstellung von Toiletten.
Neue Richtlinien zur Förderung der Vereine
Mit einer modifizierten Vereinsförderungsrichtlinie wird die kommende
Euro-Ära eingeleitet werden. Mit deutlicher Mehrheit sprach sich der
Gemeinderat dafür aus, mit der Währungsumstellung auch die örtlichen
Vereinsförderungsrichtlinien zu vereinfachen und fortzuschreiben. Neu ist, dass
die aktive Jugendarbeit der Vereine in stärkerem Maße als seither honoriert
werden soll. So wird der bisherige Zuschuss von 7,50 Mark auf 5,00 Euro für
jeden aktiven Jugendlichen erhöht. Außerdem sprach sich das Ratsgremium dafür
aus, dass der unterschiedliche Grundbetrag je Vereinsart zukünftig entfallen
soll. Demnach richtet sich dieser ab dem 01. Januar 2002 allein nach der Anzahl
aller Mitglieder, ohne Unterscheidung in Aktive oder Passive.
"Es ist nicht zu vermeiden, dass einige Vereine zukünftig weniger
Fördermittel erhalten als bisher", machte Bürgermeister Walter Klein
deutlich, verwies aber zugleich darauf, dass die meisten Vereine mit einer
höheren Förderung rechnen können.
Ausgenommen von den allgemeinen Förderrichtlinien bleiben allein die Feuerwehr
und das Deutsche Rote Kreuz, die Grundbeträge von 1.500 und 400 Euro im Jahr
erhalten werden. Zusätzlich wird eine Förderung der Jugendarbeit entsprechend
der neuen Richtlinien erfolgen.
Zukünftig erhalten Reilinger Vereine mit weniger als 300 Mitgliedern einen
Grundbetrag von 250 Euro im Jahr. Dieser Betrag steigt auf maximal 500 Euro für
Vereine mit mehr als 501 Mitglieder. Außerdem werden Vereine mit eigenen
Grundstücken oder Sportstätten künftig fünf Cent pro Quadratmeter als
Unterhaltungsbetrag erstattet. Bei Neu-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen
gewährt die Gemeinde einen Baukostenzuschuss von 20 Prozent bis zu einer
maximalen Bausumme von 150.000 Euro. Baumaßnahmen bis zu 2.500 Euro werden
nicht gefördert. Ausgeschlossen bleiben auch Unterhaltungs- und erbrachte
Eigenleistungen. Geld von der Gemeinde gibt es aber auch beim Kauf von
Sportgeräten, Musikinstrumenten oder Notensätzen. Sie werden ab 500 Euro
Mindestkaufpreis mit 35 Prozent bezuschusst. Die Höchstgrenze liegt bei 4.000
Euro im Jahr.
Freuen dürfen sich auch Vereine, die ein klassisches Jubiläum feiern. Sie
erhalten das fünffache der Jubiläumsjahreszahl als Ehrengabe. Alle anderen
Jubiläen werden mit 100 Euro eingestuft. Ab dem 100jährigen Jubiläum und auch
für alle folgenden klassischen Jubiläen stehen die Fritz-Mannherz-Hallen für
einen Festabend kostenlos zur Verfügung.
Gefördert werden aber auch die Fahrtkosten von Vereinsmannschaften zu deutschen
und internationalen Meisterschaften (50 Prozent, maximal 500 Euro im Jahr). Für
Pkw-Fahrten in die Partnergemeinde Jargeau gewährt die Gemeinde ab vier
Personen einen pauschalen Fahrtkostenzuschuss von 75 Euro, bei Bus- oder
Bahnfahrten werden 70 Prozent der anfallenden Kosten übernommen.
Als "Gegenleistung" für diese Förderungen erwartet die Gemeinde,
dass der Verein nicht nur allen Einwohnern offen steht, sondern sich dieser
mindestens einmal jährlich der Öffentlichkeit in einer geeigneten Form
präsentiert. Außerdem erfolgt die Förderung, so Bürgermeister Klein, nur auf
Antrag. Dazu berechtigt sind nur örtliche Vereine, die ins Vereinsregister beim
Amtsgericht Schwetzingen als "e.V." eingetragen sind. Lediglich bei
Vereinen und Organisationen, die seither schon gefördert wurden, wird diese
Voraussetzung entfallen.
Keine Förderung erhalten Parteien sowie Vereine und Vereinigungen mit
politsicher Zielrichtung. Ebenso ausgeschlossen sind Organisationen, die nicht
als gemeinnützig anerkannt sind. Die Kosten für die Vereinsförderung schätzt
Bürgermeister Walter Klein für das kommende Jahr auf rund 26.000 Euro (52.000
Mark). Der seitherige Aufwand lag deutlich darunter, bei lediglich 44.000 Mark.
Als gelungen bezeichnete SPD-Sprecher Karl Bickle die Neufassung der
Förderrichtlinien. Der um acht Prozent höher ausfallende Förderbetrag für
die örtlichen Vereine sei immens. Hervorzuheben sei auch die besondere
Honorierung der Jugendarbeit. Unterstützen würde man auch eine zusätzliche
Förderung des Vogel- und Tierparks.
Auch der Bürgermeister sprach von einem anerkennenswerten Engagement des
Vereins der Vogelfreunde, dessen Förderbetrag sich nach den neuen Richtlinien
erfreulicherweise verdoppeln werde.
Eine absolute Gerechtigkeit gibt es nicht, erklärte FWV-Sprecher Friedrich
Feth. Mit der jetzt vorgenommenen Anpassung der Förderrichtlinien und einem
Schwerpunkt auf der Jugendförderung, sei man auf dem richtigen Weg. Feth sprach
sich dafür aus, keine weiteren Ausnahmen zuzulassen. Die Sonderregelungen für
Feuerwehr und Deutsches Rotes Kreuz werde man mittragen.
Mit der neuen Bemessungsgrundlage habe es jeder Verein selber in der Hand, ob
er durch Mitgliederzuwachs einen höheren Förderbetrag erhalte, meinte Sprecher
Klaus Benetti für die CDU. Fraktionsmitglied Ute Hoffmann wollte dagegen einem
völlig neuen Förderkonzept den Vorzug gegeben, das auch eine verbesserte
Förderung der konfessionellen Jugendorganisationen KJG und CVJM einschließt.
BLR-Sprecher Karl Dagenbach hatte ebenfalls Bedenken, ob nicht die
Jugendförderung, Verein der Vogelfreunde wie auch Freunde Reilinger Geschichte
zu kurz kommen. Angeregt wurde, die Höhe des Förderbetrages am Umfang des
örtlichen Engagements der Vereine zu orientieren.
Die Änderungsvorschläge blieben letztlich unberücksichtigt. Die
Vereinsförderungsrichtlinien wurden mit Stimmenmehrheit bei zwei Nein-Stimmen
und zwei Stimmenthaltungen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, angenommen.
Weiterer Gebäudeabbruch
Beschlossen hat der Gemeinderat, sämtliche Gebäude des früheren
Raiffeisenmarktes in der Schulstraße 4 abzubrechen, um die im Bebauungsplan
vorgesehenen Veränderungen realisieren zu können. Die Maßnahme ist
Bestandteil der mit Jahresablauf 2002 endenden Ortskernsanierung. An selbiger
Stelle soll eine Zufahrtsstraße gebaut und öffentliche Stellflächen angelegt
werden.
Abgasabsauganlage für das Feuerwehrgerätehaus
Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge für die Einsatzkräfte der Feuerwehr
soll die Fahrzeughalle des Gerätehauses mit einer Abgasabsauganlage
ausgestattet werden. An der öffentlichen Ausschreibung hatten sich fünf
Anbieter beteiligt. Als preisgünstigster Anbieter erhielt ein Unternehmen aus
Dortmund den Zuschlag. Der Einbau wird 26.723 Euro kosten. Daneben werden noch
rund 2.500 Euro für die notwendigen Anschlüsse zur Elektro- und
Druckluftversorgung notwendig.
Denkmalgeschütztes Gebäude wird saniert
Dacheindeckung, Holzkonstruktion und Fachwerkgiebel des unter Denkmalschutz
stehenden Nebengebäudes zum Dorfgemeinschaftshaus Hauptstr. 1 sind dringend
renovierungsbedürftig. Die auszuführenden Arbeiten waren öffentlich
ausgeschrieben worden. Unter sieben interessierten Unternehmen entschied sich
der Gemeinderat für den preisgünstigsten Anbieter, einer Firma aus Möckmühl.
Der Kostenaufwand liegt bei rund 52.000 Mark.
Nichtöffentlich entschieden
In der zurückliegenden nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Oktober
war die Entwicklung der Personalkosten der Gemeindeverwaltung im Jahr 2002
Beratungsgegenstand. Beschäftigt hat sich das Ratsgremium mit der möglichen
Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes. Der Bürgermeister erwartet bis
zum Frühjahr 2002 positive Ergebnisse. Auf der Suche nach einer verträglichen
Kompromisslösung ist man immer noch bei der Brunnengestaltung Hauptstraße 112.
Anfragen der Sitzungsbesucher
Ein Sitzungsbesucher beklagte den Missbrauch der öffentlichen Grünanlagen
entlang der Haydnallee als Abfallentsorgungsfläche. Angeregt wurde zudem, die
Ausstattung einer Spielplatzanlage insbesondere für Kleinkinder zu verbessern.
Angesprochen wurden schließlich die Probleme der Handballer mit dem glatten
Fußboden der Fritz-Mannherz-Sporthalle.
Anfragen aus dem Gemeinderat
Eine Anfrage der Freien Wählervereinigung galt einem Bericht der
Bürgerliste in der Tageszeitung vom 30. Oktober. Demnach sei die Hundesteuer
auf Anregung der Freien Wähler kräftig angehoben worden. Der Bürgermeister
stellte hierzu klar, dass die beschlossene Anhebung des Steuersatzes auf eine
Verwaltungsinitiative und keinesfalls auf einen FWV-Antrag zurückzuführen sei.
Er appellierte in diesem Zusammenhang an den Gemeinderat, korrekt und
wahrheitsgemäß zu informieren.
Weitere Meinungsäußerungen beschäftigten sich mit der Frage, ob Unterlagen
der öffentlichen Gemeinderatssitzungen auch der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht werden dürfen (Bürgerliste). Der CDU bestätigte der Bürgermeister,
keine Anfrage der Schausteller wegen einer Kerweeröffnung erhalten zu haben.
Nach der Strahlenbelastung innerörtlicher Funkantennen erkundigte sich die SPD
und die F.D.P. interessierte sich für das Bauvorhaben auf einem Grundstück der
Sauerbruchstraße.
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