Gemeinderat
Gemeinderatssitzung am 15. April 2002
Auch bei der neuerlichen Zusammenkunft des
Gemeinderates waren die Besucherreihen gut gefüllt. Nahezu 20 Zuhörer zeigten
ihr Interesse am Gemeindegeschehen. Einen herzlichen Willkommensgruß richtete
der Bürgermeister an die anwesende frühere Reilinger Lehrerin und
Gemeinderätin Gisela Hoch geb. Belzer, die sich besuchsweise in Reilingen
aufhielt.
Bebauungsplanentwurf "Fröschau/Wörsch", 3. Abschnitt
überarbeitet/Erneute Offenlage notwendig
Seit 1986 bemühen sich Gemeinderat und Verwaltung, dem Ortsrandbereich
Fröschau/Wörsch ein neues Gesicht zu geben, stellte Bürgermeister Walter
Klein bei Aufruf des Tagesordnungspunktes fest. Längst sei der Planbereich in
drei Abschnitte aufgeteilt, hätten sich neue Schwerpunkte ergeben oder die
Interessenslagen verändert.
Der jetzt zur Beratung anstehende dritte Planabschnitt umfasse den östlichen
Ortsrandbereich zwischen Sofienstraße und Bierkellergasse. Aufgabenstellung des
Gemeinderates sei es, Anregungen betroffener Anwohner wie auch diverser
beteiligter Behörden zu prüfen und die öffentlichen wie auch privaten
Interessen untereinander und gegeneinander abzuwägen.
Dass sich die Ratsmitglieder ihre Entscheidung nicht leicht machten,
verdeutlichte die intensive Diskussion. Zeitaufwändig wurde jede Anregung,
jeder Wunsch, näher besprochen und einzelfallbezogen unter Abwägung der
Interessenslagen entschieden. Neben einer Vielzahl redaktioneller Veränderungen
bildete insbesondere die Festsetzung der zulässigen Art der baulichen Nutzung
des Baugebietes ein Beratungsschwerpunkt. Auf Initiative der SPD-Fraktion wird
der zu überarbeitende Bebauungsplanentwurf jetzt im westlichen Planungsteil,
zur Hauptstraße hin orientiert, ein Mischgebiet und im östlichen, der Straße
abgewandten Teil, ein Allgemeines Wohngebiet ausweisen.
Entsprochen wurde dem Wunsch eines Anwohners, auf den geplanten Bau einer
Zufahrtsstraße für neue Baugrundstücke zu verzichten. Diese sollen
stattdessen im Bedarfsfall über die Vorderliegergrundstücke in der
Bierkellergasse erschlossen werden.
Nicht folgen wollte man am Ratstisch der Auffassung eines Anwohners, der den
Planentwurf wegen einem erwarteten höheren Verkehrsaufkommen abgelehnt hatte.
Bei maximal möglichen 28 Wohneinheiten seien keine nennenswerten
Verkehrsbelastungen zu erwarten, so der allgemeine Tenor.
Einig war sich das Ratsgremium auch, die vom Gesetzgeber geforderten
Kompensations- oder Ausgleichsflächen auf das gesetzliche Mindestmaß von jetzt
20 m Breite (seither 27 m) zu reduzieren. Für eine zulässige Pferdehaltung in
bestehenden festen Stallungen sind pro Pferd 13 qm Stallfläche nachzuweisen.
Grundwasserprobleme könne man im Planbereich nicht grundsätzlich
ausschließen, meinte der Planer mit Hinweis auf gemessene Wasserhöchststände
von nur einem Meter unter Gelände. Mit diesem Thema habe sich jedoch jeder
Bauherr individuell auseinanderzusetzen. Planungsrechtlich sei eine Sockelhöhe
bis 1,40 m zulässig.
Mit Rücksicht auf die Vielzahl der Änderungswünsche muss der
Bebauungsplanentwurf nach einer grundlegenden Überarbeitung erneut öffentlich
ausgelegt werden, wie auch die Träger öffentlicher Belange nochmals am
Feststellungsverfahren zu beteiligen sind.
Anzahl notwendiger Stellplätze angehoben
Nach dem Willen des Gemeinderates müssen im Neubaugebiet "Nachtwaid"
zwei Stellplätze je Wohneinheit angelegt werden. Wegen bestehender
vertraglicher Bindungen war seither auf den Erlass örtlicher Bauvorschriften
verzichtet worden.
Mit Zustimmung der Gemeindevertretung wurde
jetzt ein formelles Rechtsetzungsverfahren zum Erlass einer örtlichen
Bauvorschrift eingeleitet. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, eine
Satzungsoffenlage mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu
veranlassen.
Keine Gefährdungssituation für Kindergartenkinder
Der Kindergarten St. Josef befindet sich in unmittelbarer Nähe zu drei
Mobilfunkbasisstationen der Netzbetreiber D1, D2 und E-Plus. Die Sendeanlagen
der Betreiber D1 und E-Plus sind im Kirchturm westlich des Kindergartens, die
D2-Basisstation befindet sich auf einem Scheunengebäude in der Schulstraße. In
Übereinstimmung mit dem Gemeinderat habe man daher, so der Bürgermeister,
vorsorglich untersuchen lassen, welche Hochfrequenzbelastung im Kindergarten und
auf dessen Spielgelände anzutreffen sei.
Nach dem jetzt vorliegenden Ergebnis der baubiologischen Untersuchung sind die
gesetzlichen Normen nicht nur eingehalten, sondern um ein Vielhundertfaches
unterschritten. Die ermittelten Maximalwerte der Belastungen aus dem D-Netz
lagen im Erdgeschoss des Kindergartens bei 340 Mikrowatt je qm Grundfläche, im
Obergeschoss zwischen 1.412 und 9.396 Mikrowatt je qm Grundfläche und
außerhalb des Gebäudes bei 5.556 Mikrowatt. Der gesetzliche Grenzwert für das
D-Netz liegt bei 4.500.000 Mikrowatt/qm Grundfläche.
Einem Grenzwert für das E-Netz von 9.000.000 Mikrowatt/qm Grundfläche stehen
ermittelte Belastungen von 0,05 bis höchstens 8,4 Mikrowatt/qm Grundfläche
gegenüber. "Gesicherte Erkenntnisse über eine akute Gefährdungssituation
für die Kindergartenkinder gibt es nicht", stellte der Bürgermeister
zusammenfassend fest.
Die spezifische Absorptionsrate (SAR-Wert*) eines gängigen Handys liegt bei 0,7
W/kg. Das weltweit anerkannte Elektrogerätesiegel TCO fordert für
Mobiltelefone einen maximalen SAR-Wert von 0,8 W/kg. Handys mit weniger als 0,2
W/kg Strahlung gelten bei kritisch eingestellten Wissenschaftlern als
Strahlungsarm. Das Umweltzeichen "Blauer Engel" nennt Schwellenwerte von
0,2 bis 0,5 W/kg. Der höchste gemessene Belastungswert (D-Netz) im Kindergarten
St. Anna liegt dagegen bei lediglich 0,009396 W/m². Beide Werte können wegen
der unterschiedlichen Bezugsgrößen (qm Grundfläche/kg Gewebe) jedoch nicht
gegenübergestellt werden. Allerdings zeigen die Werte deutlich, dass die
Sendeleistung am Kopf beim Telefonieren mit Handys wesentlich höher ist als bei
der Dauerbelastung durch eine Mobilfunkbasisstation. Die Belastung beim
Telefonieren bleibt jedoch eine kurzzeitige, durch eine Funkanlage dagegen eine
dauerhafte.
Die Frage, ob auch solche elektromagnetischen Strahlen die menschliche
Gesundheit schädigen können, welche die geltenden Grenzwerte der 26.
Bundesimmissionsschutzverordnung einhalten, ist seit längerem Gegenstand
internationaler und fach-übergreifender Forschung, die von verschiedenen
nationalen und internationalen Fachkommissionen begleitet wird. Nach einem
Spruch des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.02.2002 gibt es keine Pflicht des
Staates zur Vorsorge gegen rein hypothetische Gefährdungen. Die geltenden
gesetzlichen Grenzwerte können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet
werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig
unzureichend schützen.
* SAR-Wert = Die "spezifische Absorptionsrate" gibt die
Strahlungsleistung an, die vom Körpergewebe (insbesondere dem Kopf) beim
Telefonieren mit einem Mobiltelefon aufgenommen wird und zur Erwärmung des
Gewebes führt (Einheit: W/kg).
Informationsquellen zum Thema Mobilfunk im
Internet
Strahlenschutzkommission (SSK) www.ssk.de
Bundesumweltministerium www.bmu.de
Bundesamt für Strahlenschutz www.bfs.de
Bund für Umwelt und Naturschutz http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/projekte/esmog_idx.htm
Umweltzeichen "Blauer Engel" www.blauer-engel.de
Handywerte (Auflistung von SAR-Werten) www.handywerte.de
Schwedische Gewerkschaft für Büroangestellte und Beamte (TCO-Siegel)
www.tcodevelopment.com
Deutscher Städte- und Gemeindebund www.dstgb.de
Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierenden Strahlungen (IC-NIRP)
www.icnirp.de
Weltgesundheitsorganisation (WHO) www.who.int/peh-emf
Neulußheim erhält ein Seniorenzentrum
Am westlichen Ortsrand, südlich der Kreisstraße in Richtung Altlußheim, will
die Nachbargemeinde Neulußheim ein Seniorenzentrum errichten lassen. Ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan soll hierzu die planungsrechtliche Basis
schaffen. 94 Pflegeplätze und 12 seniorengerechte Wohnungen sind projektiert,
ergänzt von Räumlichkeiten zur medizinischen Betreuung.
Planerische Belange sah der Gemeinderat durch diese Objektplanung nicht
berührt. Für das Gremium waren daher die Inhalte des Bebauungsplanentwurfes
lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Land nutzt Gemeindeobjekt als Übergangswohnheim
Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft Alter Rottweg 5 bis 7 wird weiterhin
zum Teil als Übergangswohnheim genutzt. Der seitherige Mieter, das Land
Baden-Württemberg vertreten durch den Rhein-Neckar-Kreis, hat von seinem
Optionsrecht zur Vertragsverlängerung Gebrauch gemacht. Das Mietverhältnis
wurde mit Zustimmung des Gemeinderates bis 30. Juni 2003 verlängert. Die
Gemeinde kann damit ihre Einnahmensituation deutlich verbessern. Ihr gehen
jährlich über 50.000 Euro an gesicherten Einnahmen zu.
Grundwasserspiegel steigt
Der Bürgermeister kam einer in der zurückliegenden Sitzung am 08. März
gemachten Zusage nach und informierte den Gemeinderat über die Entwicklung des
Grundwasserspiegels im Ortsbereich in den Jahren 1960 bis 2001. Die Grafik
verdeutlicht einen seit 1994 beständig ansteigenden Grundwasserspiegel.
Radweg an der L 556 plant Straßenbauamt Heidelberg
Das Straßenbauamt Heidelberg hat die Anregung der Gemeinde aufgegriffen und
übernimmt in Abstimmung mit dem Straßenbauamt Karlsruhe die Planung für die
Gesamtstrecke des Radweges entlang der Landesstraße L 556 zwischen Reilingen
und Waghäusel-Kirrlach. Nach einer Information des Bürgermeisters ist aller
Voraussicht ein Eingriff in den Waldbestand notwendig, was zeitaufwändige
Verhandlungen mit Forst- und Naturschutz notwendig machen wird. Ob ein Bau im
Jahr 2003 bereits er-möglicht werden kann, sei vom Fortgang von Planung und
Mittelbereitstellung im Landeshaushalt abhängig.
Bleibt Tempo 30-Zone Haydnallee erhalten?
Alle Zeichen deuten darauf hin, dass die Tempo 30-Zone Haydnallee nun doch in
ihrem Bestand weiter erhalten bleibt. Das Ministerium für Umwelt und Verkehr
hat dies mit einer zugesagten Ausnahme für die Vorfahrtsstraßenbeschilderung
Ecke Speyerer Straße/Haydnallee möglich gemacht. Der mögliche Fortbestand der
vorhandenen Zonenbegrenzung, die gewünschte Anlage eines Fußgängerüberweges
wie auch eines Radweges werden mit Rücksicht auf die geänderte Ausgangslage in
den nächsten Wochen erneut von Verkehrsbehörde und Gemeinde bewertet.
Jahres-CD für den Gemeinderat
Nicht zum ersten mal macht die Gemeindeverwaltung bei den neuen
Informationstechniken von sich reden. So hat Reilingen jetzt als eine der ersten
Gemeinden seinem Gemeinderat eine selbstgebrannte CD-ROM mit den öffentlichen
Sitzungsprotokollen, Einladungen und erlassenen Gemeindesatzungen für das Jahr
2001 zur Verfügung gestellt.
Nichtöffentlich getroffene Entscheidungen
In der zurückliegenden nichtöffentlichen Zusammenkunft des Gemeinderates am
18. März war eine Prioritätenliste für die mittelfristige Finanzplanung 2003
bis 2005 Beratungsschwerpunkt. Einvernehmlich abgewickelt wurde die Umschuldung
eines langfristigen Kommunaldarlehens des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung.
Anfragen an die Verwaltung
Kaum in Anspruch genommen wurde die Möglichkeit der Sitzungsbesucher, Fragen an
die Verwaltung zu richten. Ein Hinweis galt dem schadhaften Gehwegbelag im
Jargeauring. Eine zweite Anfrage hatte den Geländebedarf im Baugebiet "Fröschau/Wörsch"
zum Inhalt.
Die Wortmeldungen des Gemeinderates beschränkten sich im wesentlichen auf die
Grundwasserproblematik im nördlichen Gemeindegebiet. Dort ist nach wie vor
umstritten, ob entstandene Gebäudeschäden auf einen allgemein angestiegenen
Grundwasserpegel zurückzuführen oder aber notwendig gewordene
Grundwasserabsenkungen im Baugebiet Nachtwaid dafür verantwortlich sind.
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