Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 15. April 2002

Auch bei der neuerlichen Zusammenkunft des Gemeinderates waren die Besucherreihen gut gefüllt. Nahezu 20 Zuhörer zeigten ihr Interesse am Gemeindegeschehen. Einen herzlichen Willkommensgruß richtete der Bürgermeister an die anwesende frühere Reilinger Lehrerin und Gemeinderätin Gisela Hoch geb. Belzer, die sich besuchsweise in Reilingen aufhielt.



Bebauungsplanentwurf "Fröschau/Wörsch", 3. Abschnitt überarbeitet/Erneute Offenlage notwendig

Seit 1986 bemühen sich Gemeinderat und Verwaltung, dem Ortsrandbereich Fröschau/Wörsch ein neues Gesicht zu geben, stellte Bürgermeister Walter Klein bei Aufruf des Tagesordnungspunktes fest. Längst sei der Planbereich in drei Abschnitte aufgeteilt, hätten sich neue Schwerpunkte ergeben oder die Interessenslagen verändert.
Der jetzt zur Beratung anstehende dritte Planabschnitt umfasse den östlichen Ortsrandbereich zwischen Sofienstraße und Bierkellergasse. Aufgabenstellung des Gemeinderates sei es, Anregungen betroffener Anwohner wie auch diverser beteiligter Behörden zu prüfen und die öffentlichen wie auch privaten Interessen untereinander und gegeneinander abzuwägen.

Dass sich die Ratsmitglieder ihre Entscheidung nicht leicht machten, verdeutlichte die intensive Diskussion. Zeitaufwändig wurde jede Anregung, jeder Wunsch, näher besprochen und einzelfallbezogen unter Abwägung der Interessenslagen entschieden. Neben einer Vielzahl redaktioneller Veränderungen bildete insbesondere die Festsetzung der zulässigen Art der baulichen Nutzung des Baugebietes ein Beratungsschwerpunkt. Auf Initiative der SPD-Fraktion wird der zu überarbeitende Bebauungsplanentwurf jetzt im westlichen Planungsteil, zur Hauptstraße hin orientiert, ein Mischgebiet und im östlichen, der Straße abgewandten Teil, ein Allgemeines Wohngebiet ausweisen.

Entsprochen wurde dem Wunsch eines Anwohners, auf den geplanten Bau einer Zufahrtsstraße für neue Baugrundstücke zu verzichten. Diese sollen stattdessen im Bedarfsfall über die Vorderliegergrundstücke in der Bierkellergasse erschlossen werden.
Nicht folgen wollte man am Ratstisch der Auffassung eines Anwohners, der den Planentwurf wegen einem erwarteten höheren Verkehrsaufkommen abgelehnt hatte. Bei maximal möglichen 28 Wohneinheiten seien keine nennenswerten Verkehrsbelastungen zu erwarten, so der allgemeine Tenor.
Einig war sich das Ratsgremium auch, die vom Gesetzgeber geforderten Kompensations- oder Ausgleichsflächen auf das gesetzliche Mindestmaß von jetzt 20 m Breite (seither 27 m) zu reduzieren. Für eine zulässige Pferdehaltung in bestehenden festen Stallungen sind pro Pferd 13 qm Stallfläche nachzuweisen.

Grundwasserprobleme könne man im Planbereich nicht grundsätzlich ausschließen, meinte der Planer mit Hinweis auf gemessene Wasserhöchststände von nur einem Meter unter Gelände. Mit diesem Thema habe sich jedoch jeder Bauherr individuell auseinanderzusetzen. Planungsrechtlich sei eine Sockelhöhe bis 1,40 m zulässig.

Mit Rücksicht auf die Vielzahl der Änderungswünsche muss der Bebauungsplanentwurf nach einer grundlegenden Überarbeitung erneut öffentlich ausgelegt werden, wie auch die Träger öffentlicher Belange nochmals am Feststellungsverfahren zu beteiligen sind.




Anzahl notwendiger Stellplätze angehoben

Nach dem Willen des Gemeinderates müssen im Neubaugebiet "Nachtwaid" zwei Stellplätze je Wohneinheit angelegt werden. Wegen bestehender vertraglicher Bindungen war seither auf den Erlass örtlicher Bauvorschriften verzichtet worden.

Mit Zustimmung der Gemeindevertretung wurde jetzt ein formelles Rechtsetzungsverfahren zum Erlass einer örtlichen Bauvorschrift eingeleitet. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, eine Satzungsoffenlage mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu veranlassen.



Keine Gefährdungssituation für Kindergartenkinder

Der Kindergarten St. Josef befindet sich in unmittelbarer Nähe zu drei Mobilfunkbasisstationen der Netzbetreiber D1, D2 und E-Plus. Die Sendeanlagen der Betreiber D1 und E-Plus sind im Kirchturm westlich des Kindergartens, die D2-Basisstation befindet sich auf einem Scheunengebäude in der Schulstraße. In Übereinstimmung mit dem Gemeinderat habe man daher, so der Bürgermeister, vorsorglich untersuchen lassen, welche Hochfrequenzbelastung im Kindergarten und auf dessen Spielgelände anzutreffen sei.

Nach dem jetzt vorliegenden Ergebnis der baubiologischen Untersuchung sind die gesetzlichen Normen nicht nur eingehalten, sondern um ein Vielhundertfaches unterschritten. Die ermittelten Maximalwerte der Belastungen aus dem D-Netz lagen im Erdgeschoss des Kindergartens bei 340 Mikrowatt je qm Grundfläche, im Obergeschoss zwischen 1.412 und 9.396 Mikrowatt je qm Grundfläche und außerhalb des Gebäudes bei 5.556 Mikrowatt. Der gesetzliche Grenzwert für das D-Netz liegt bei 4.500.000 Mikrowatt/qm Grundfläche.

Einem Grenzwert für das E-Netz von 9.000.000 Mikrowatt/qm Grundfläche stehen ermittelte Belastungen von 0,05 bis höchstens 8,4 Mikrowatt/qm Grundfläche gegenüber. "Gesicherte Erkenntnisse über eine akute Gefährdungssituation für die Kindergartenkinder gibt es nicht", stellte der Bürgermeister zusammenfassend fest.


Die spezifische Absorptionsrate (SAR-Wert*) eines gängigen Handys liegt bei 0,7 W/kg. Das weltweit anerkannte Elektrogerätesiegel TCO fordert für Mobiltelefone einen maximalen SAR-Wert von 0,8 W/kg. Handys mit weniger als 0,2 W/kg Strahlung gelten bei kritisch eingestellten Wissenschaftlern als Strahlungsarm. Das Umweltzeichen "Blauer Engel" nennt Schwellenwerte von 0,2 bis 0,5 W/kg. Der höchste gemessene Belastungswert (D-Netz) im Kindergarten St. Anna liegt dagegen bei lediglich 0,009396 W/m². Beide Werte können wegen der unterschiedlichen Bezugsgrößen (qm Grundfläche/kg Gewebe) jedoch nicht gegenübergestellt werden. Allerdings zeigen die Werte deutlich, dass die Sendeleistung am Kopf beim Telefonieren mit Handys wesentlich höher ist als bei der Dauerbelastung durch eine Mobilfunkbasisstation. Die Belastung beim Telefonieren bleibt jedoch eine kurzzeitige, durch eine Funkanlage dagegen eine dauerhafte.
Die Frage, ob auch solche elektromagnetischen Strahlen die menschliche Gesundheit schädigen können, welche die geltenden Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung einhalten, ist seit längerem Gegenstand internationaler und fach-übergreifender Forschung, die von verschiedenen nationalen und internationalen Fachkommissionen begleitet wird. Nach einem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.02.2002 gibt es keine Pflicht des Staates zur Vorsorge gegen rein hypothetische Gefährdungen. Die geltenden gesetzlichen Grenzwerte können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen.

* SAR-Wert = Die "spezifische Absorptionsrate" gibt die Strahlungsleistung an, die vom Körpergewebe (insbesondere dem Kopf) beim Telefonieren mit einem Mobiltelefon aufgenommen wird und zur Erwärmung des Gewebes führt (Einheit: W/kg).

 

Informationsquellen zum Thema Mobilfunk im Internet

Strahlenschutzkommission (SSK) www.ssk.de
Bundesumweltministerium www.bmu.de
Bundesamt für Strahlenschutz www.bfs.de
Bund für Umwelt und Naturschutz http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/projekte/esmog_idx.htm
Umweltzeichen "Blauer Engel" www.blauer-engel.de
Handywerte (Auflistung von SAR-Werten) www.handywerte.de
Schwedische Gewerkschaft für Büroangestellte und Beamte (TCO-Siegel) www.tcodevelopment.com
Deutscher Städte- und Gemeindebund www.dstgb.de
Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierenden Strahlungen (IC-NIRP) www.icnirp.de
Weltgesundheitsorganisation (WHO) www.who.int/peh-emf



Neulußheim erhält ein Seniorenzentrum

Am westlichen Ortsrand, südlich der Kreisstraße in Richtung Altlußheim, will die Nachbargemeinde Neulußheim ein Seniorenzentrum errichten lassen. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan soll hierzu die planungsrechtliche Basis schaffen. 94 Pflegeplätze und 12 seniorengerechte Wohnungen sind projektiert, ergänzt von Räumlichkeiten zur medizinischen Betreuung.

Planerische Belange sah der Gemeinderat durch diese Objektplanung nicht berührt. Für das Gremium waren daher die Inhalte des Bebauungsplanentwurfes lediglich zur Kenntnis zu nehmen.




Land nutzt Gemeindeobjekt als Übergangswohnheim

Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft Alter Rottweg 5 bis 7 wird weiterhin zum Teil als Übergangswohnheim genutzt. Der seitherige Mieter, das Land Baden-Württemberg vertreten durch den Rhein-Neckar-Kreis, hat von seinem Optionsrecht zur Vertragsverlängerung Gebrauch gemacht. Das Mietverhältnis wurde mit Zustimmung des Gemeinderates bis 30. Juni 2003 verlängert. Die Gemeinde kann damit ihre Einnahmensituation deutlich verbessern. Ihr gehen jährlich über 50.000 Euro an gesicherten Einnahmen zu.



Grundwasserspiegel steigt

Der Bürgermeister kam einer in der zurückliegenden Sitzung am 08. März gemachten Zusage nach und informierte den Gemeinderat über die Entwicklung des Grundwasserspiegels im Ortsbereich in den Jahren 1960 bis 2001. Die Grafik verdeutlicht einen seit 1994 beständig ansteigenden Grundwasserspiegel.



Radweg an der L 556 plant Straßenbauamt Heidelberg

Das Straßenbauamt Heidelberg hat die Anregung der Gemeinde aufgegriffen und übernimmt in Abstimmung mit dem Straßenbauamt Karlsruhe die Planung für die Gesamtstrecke des Radweges entlang der Landesstraße L 556 zwischen Reilingen und Waghäusel-Kirrlach. Nach einer Information des Bürgermeisters ist aller Voraussicht ein Eingriff in den Waldbestand notwendig, was zeitaufwändige Verhandlungen mit Forst- und Naturschutz notwendig machen wird. Ob ein Bau im Jahr 2003 bereits er-möglicht werden kann, sei vom Fortgang von Planung und Mittelbereitstellung im Landeshaushalt abhängig.



Bleibt Tempo 30-Zone Haydnallee erhalten?

Alle Zeichen deuten darauf hin, dass die Tempo 30-Zone Haydnallee nun doch in ihrem Bestand weiter erhalten bleibt. Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat dies mit einer zugesagten Ausnahme für die Vorfahrtsstraßenbeschilderung Ecke Speyerer Straße/Haydnallee möglich gemacht. Der mögliche Fortbestand der vorhandenen Zonenbegrenzung, die gewünschte Anlage eines Fußgängerüberweges wie auch eines Radweges werden mit Rücksicht auf die geänderte Ausgangslage in den nächsten Wochen erneut von Verkehrsbehörde und Gemeinde bewertet.




Jahres-CD für den Gemeinderat

Nicht zum ersten mal macht die Gemeindeverwaltung bei den neuen Informationstechniken von sich reden. So hat Reilingen jetzt als eine der ersten Gemeinden seinem Gemeinderat eine selbstgebrannte CD-ROM mit den öffentlichen Sitzungsprotokollen, Einladungen und erlassenen Gemeindesatzungen für das Jahr 2001 zur Verfügung gestellt.



Nichtöffentlich getroffene Entscheidungen

In der zurückliegenden nichtöffentlichen Zusammenkunft des Gemeinderates am 18. März war eine Prioritätenliste für die mittelfristige Finanzplanung 2003 bis 2005 Beratungsschwerpunkt. Einvernehmlich abgewickelt wurde die Umschuldung eines langfristigen Kommunaldarlehens des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung.



Anfragen an die Verwaltung

Kaum in Anspruch genommen wurde die Möglichkeit der Sitzungsbesucher, Fragen an die Verwaltung zu richten. Ein Hinweis galt dem schadhaften Gehwegbelag im Jargeauring. Eine zweite Anfrage hatte den Geländebedarf im Baugebiet "Fröschau/Wörsch" zum Inhalt.

Die Wortmeldungen des Gemeinderates beschränkten sich im wesentlichen auf die Grundwasserproblematik im nördlichen Gemeindegebiet. Dort ist nach wie vor umstritten, ob entstandene Gebäudeschäden auf einen allgemein angestiegenen Grundwasserpegel zurückzuführen oder aber notwendig gewordene Grundwasserabsenkungen im Baugebiet Nachtwaid dafür verantwortlich sind.