Gemeinderat
Gemeinderatssitzung am 08. Juli 2002
Offenlage
des Bebauungsplanentwurfs „Ortskern Kattunisches Ecke“ wird wiederholt
Seit
April 1988 ist ein Bebauungsplan für den Ortskernbereich „Kattunisches Eck“
in Arbeit. Allein seine Rechtskraft steht aus unterschiedlichen Gründen immer
noch aus. Seine letzte Offenlage war im Frühjahr 1994 erfolgt. Um das Verfahren
endlich zum Abschluss bringen zu können, muss der fortgeschriebene Planentwurf
einschließlich der örtlichen Bauvorschriften wegen der längeren
Zeitunterbrechung erneut zur Einsicht offengelegt werden.
Der
formelle Ratsbeschluss zur Annahme des Planentwurfs wurde einstimmig gefasst.
Planfeststellungsverfahren
„Ortskern Schulstraße“ abgeschlossen
Die
schon der zuvor erwähnte Bebauungsplan „Kattunisches Eck“, deckt auch der
Bebauungsplan „Schulstraße“ einen genau abgegrenzten Bereich des
Sanierungsgebietes im Ortskern ab. Nur mit wenigen Anregungen aus der schon
einige Zeit zurückliegenden letzten Planoffenlage musste sich der Gemeinderat
beschäftigen. Sie waren entweder für das Bauleitplanverfahren nicht relevant
oder aber bereits im modifizierten Planentwurf berücksichtigt. Damit konnte der
Gemeinderat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan und die textlichen
Festsetzungen mit einem formellen Satzungsbeschluss beenden. Das Planwerk tritt
mit seiner öffentlichen Bekanntmachung nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches in Kraft.
Bauvorschrift
fordert zwei Stellplätze je Wohneinheit
Mit
einer als Satzung beschlossenen Bauvorschrift hat der Gemeinderat bestimmt, dass
im Planbereich Nachtwaid für jede Wohneinheit zwei notwendige Stellplätze
nachgewiesen werden müssen. Der Satzungsentwurf war einen Monat zur Einsicht
offen gelegen. Anregungen waren nicht zu verzeichnen. Der zum Abschluss eines
Feststellungsverfahren notwendige Satzungsbeschluss war daher reine Formsache.
Sobald die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde erteilt ist, kann die so
genannte Stellplatzsatzung bekannt gemacht werden und damit in Kraft treten.
Abwasserkataster
zeigt fehlende Schutzmaßnahmen auf
Nach
den Bestimmungen des Wassergesetzes und der geltenden Eigenkontrollverordnung
sind die Betreiber öffentlicher Entwässerungsanlagen verpflichtet, ein so
genanntes Indirekteinleiterkataster zu erstellen und jährlich zu aktualisieren.
Der Gemeinderat hatte daher ein Fachingenieurbüro beauftragt. Um die Grunddaten
für Reilingen zu ermitteln, war zunächst eine Fragebogenaktion durchgeführt
worden, dem sich eine Begehung der in Frage kommenden Betriebe anschloss.
Die
Untersuchungsergebnisse stellte Dipl.-Ing. Gerhard Kuhn vor. Demnach wurden
unter 102 Betrieben keine Unternehmen mit hohen oder sehr hohen
Abwasserbelastungen festgestellt.
Insgesamt 41 Betriebe weisen eine mäßige
Abwasserrelevanz auf. Dies seien vor allem Gaststätten, Lebensmittelhersteller
mit möglicher Fettabscheideproblematik, metallverarbeitende Betrieb sowie
Autoverwertungen, Kfz-Werkstätten und Schrotthändler. Bei 19 Einleitern seien
Umbaumaßnahmen oder erneute Kontrollmessungen notwendig. „Die übrigen
angefragten Gewerbebetriebe in Reilingen haben nach dem Ergebnis der Erhebung
nur eine geringe oder keine Abwasserrelevanz“, betonte Fach-Ing. Kuhn am Ende
seiner Ausführungen.
Prüfungsbeanstandungen
behoben
Das
Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat als zuständige
Rechtsaufsichtsbehörde den Abschluss der überörtlichen Prüfung der
Bauausgaben durch die Gemeindeprüfungsanstalt bestätigt. Sämtliche Prüfungsfeststellungen
sind demnach erledigt oder gelten aufgrund der Zusagen der Verwaltung als
erledigt. Über diesen Sachverhalt unterrichtete der Bürgermeister den
Gemeinderat und kam damit einer in der Gemeindeordnung verankerten gesetzlichen
Verpflichtung nach.
Es
waren vor allem „die Versicherungen des Bürgermeisters gegenüber der GPA“,
die der BLR-Sprecher Karl Dagenbach so nicht gelten lassen wollte. Das Bauamt müsse
unbedingt neu strukturiert und das Personalproblem „in Ordnung gebracht
werden“. Mit der Begründung, dass es sich hier um eine personalrechtliche
Thematik handeln würde, unterbrach Bürgermeister Walter Klein die kritischen
Ausführungen des Gemeinderates, entzog ihm wiederholt das Wort und erklärte
schließlich den Tagesordnungspunkt „für erledigt“.
Verbesserte
kommunale Mitwirkungsrechte
Im
weiteren Verlauf der öffentlichen Sitzung stimmte der Gemeinderat dem Abschluss
modifizierter Verträge mit den beiden Kirchengemeinden für die drei
konfessionellen Kindergärten in Reilingen zu. Im wesentlichen wurden die
kommunalen Mitwirkungsrechte vereinheitlicht. Die Verträge beinhalten nunmehr
ein Zustimmungsrecht der politischen Gemeinde bei der Festsetzung des
Elternbeitrages, soweit dieser von den Empfehlungen der Spitzenverbände
(Gemeindetag/kirchliche Dachorganisationen) abweicht. Schließlich ist es nach
den überarbeiteten Vertragsbedingungen künftig zulässig, auch Kinder unter
drei Jahren in den St. Anna, St. Josef und Oberlin-Kindergarten aufzunehmen. Der
Bürgermeister machte allerdings in diesem Zusammenhang deutlich, dass aber der
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren in jedem
Fall sichergestellt sein müsse.
Erfrischungsgeld
für Wahlhelfer aufgestockt
Die
Wahlhelfer bei der bevorstehenden Bundestagswahl können sich freuen. Für ihre
ehrenamtliche Tätigkeit wird ihnen eine Entschädigung in Höhe von 30,00 Euro
gezahlt. Diese Entscheidung traf der Gemeinderat mit Stimmenmehrheit. Nicht
durchsetzen konnte sich die CDU-Fraktion. Sie hatte einen höheren
Ausgleichsbetrag von 40,00 Euro vorgeschlagen. Zur Stärkung der Wahlvorstände
stehen zudem ein kostenfreier Imbiss und Getränke bereit.
Form
ortsüblicher Bekanntgaben bestimmt
Aus
Gründen der Rechtssicherheit hat der Gemeinderat die seither unterschiedliche
Form ortüblicher Bekanntgaben vereinheitlicht. Derartige Bekanntgaben werden künftig
grundsätzlich im Amtsblatt „Reilinger Nachrichten“ erfolgen.
Betreuungsangebot
in den Schulferien
Vom
19. August bis 06. September kommt erstmals eine ganztägige Ferienbetreuung von
Schulkindern im Franz-Riegler-Haus zustande. Es sind derzeit sieben Kinder
angemeldet. Die Kinder sind täglich von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr unter Aufsicht.
Mitteilungen
des Bürgermeisters
Informationen
gab der Bürgermeister zu den in den beschließenden Ausschüssen getroffenen
Entscheidungen. So habe man sich mit der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft auf
eine Kostenteilung für in das Kanalnetz eingeleitetes Grundwasser im Baugebiet
Nachtwaid verständigt. Zugestimmt hat der Technische Ausschuss einem Bauantrag
für eine neuen Trinkwasserspeicher des Zweckverbandes Wasserversorgung Südkreis
Mannheim. Lösungsvorschläge erarbeitet hat man für die problematische
Verkehrssituation in der Kirchenstraße. Beratungsthema war die Neugestaltung
des Spielplatzes Wörsch, wie auch das Beschilderungskonzept für
Rennveranstaltungen im Hockenheimring.
Schließlich
konnte der Bürgermeister bekannt geben, dass zwischenzeitlich die
Baugenehmigung für den Umbau/Sanierung des Grundschulgebäudes der
Schiller-Schule erteilt worden ist. Baubeginn wird voraussichtlich Anfang
September sein.
Fragen
an die Verwaltung
Im
Namen zahlreicher Trainer und Übungsleiter der in den Fritz-Mannherz-Hallen
sporttreibenden Vereine und Gruppen berichtete eine Sitzungsbesucherin in der
Frageviertelstunde gleich über mehrere Probleme. Bemängelt wurde die
unzureichende Belüftung einiger Räume. Außerdem wurde die Verwaltung
aufgefordert, durch Reinigungsmittel verursachte Geruchsbelästigungen und mögliche
Wechselwirkungen mit Befindlichkeitsstörungen wie Hustenreiz und Kopfschmerz zu
klären.
Größtes
Problem seien aber immer größer werdende Gruppen von Jugendlichen, die im
Eingangsbereich der Sporthalle nicht nur herumlungern, sondern auch den
Sportbetrieb inzwischen stören würden. Verschmutzungen, Scherben, Pöbeleien,
zerstörte Fahrräder und eine inzwischen auch erkannte Drogenproblematik hätten
in den letzten Wochen dazu geführt, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr alleine
zum Sport in Halle schicken würden.
In
seiner Stellungnahme sicherte der Bürgermeister eine Überprüfung der Vorgänge
zu. Die Polizei nehme bereits regelmäßige Kontrollen an den neuralgischen
Ortsbereichen vor. Auch über auszusprechende Hallenverbote werde
nachgedacht.
Wortmeldungen
aus dem Gemeinderat gab es zu dem Wegweisungskonzept für das Motodrom
Hockenheim bzw. die im Gemarkungsbereich Reilingen ausgewiesenen Parkflächen.
Eine Anfrage galt dem jetzt doch noch möglichen Brunnenbau in Höhe des
Anwesens Hauptstraße 114. Angesprochen wurden schließlich noch Fahrbahnunebenheiten im Zufahrtsbereich des Häckselplatzes und die
Grundwasserabsenkungen im Nachtwaidbereich.
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