Gemeinderat
Gemeinderatssitzung am 18. November 2002
Haydnallee
bleibt weiterhin 30 km/h-Zonenbereich
In
der Haydnallee bleiben weiterhin 30 Stundenkilometer die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Mit dieser Grundsatzentscheidung beendete der Gemeinderat ein zweijähriges
Tauziehen um eine gesetzeskonforme Verkehrsregelung, die der Bedeutung dieses
wichtigen Straßenzuges, aber auch dem Sicherheitsbedürfnis der schwächeren
Verkehrsteilnehmer gerecht wird. Möglich wurde dies durch eine Ausnahmeregelung
des Ministeriums für Umwelt und Verkehr für die abknickende Vorfahrt Speyerer
Straße/Haydnallee.
Die
Haydnallee war als 30 km/h-Zone ausgewiesen und dennoch mit
Vorfahrtsberechtigung (Zeichen 306) beschildert. Dies stand im Widerspruch zu
der seit 01. Januar 2001 geänderten Straßenverkehrsordnung. Deshalb hatte sich
der Gemeinderat im Oktober vergangenen Jahres dazu entschlossen, die
Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben, um eine insbesondere für den Nahverkehr
notwendige Vorfahrtsregelung möglich zu machen. Noch ehe dieser Beschluss
umgesetzt werden konnte, war er bereits in Frage gestellt. Das Ministerium für
Umwelt und Verkehr hatte mittlerweile eine nach dem Gesetzeswortlaut nicht für
möglich gehaltene Ausnahmeregelung explizit für die abknickende Vorfahrt Ecke
Speyerer Straße zugelassen. Diese neue Ausgangslage nahm der Gemeinderat zum
Anlass, den möglichen Fortbestand der seitherigen Zonenbegrenzung neu zu
bewerten und in die Überlegungen auch die Anlage von Fußgängerüberwegen und
separaten Radwegen mit einzubeziehen.
Eine
mittlerweile vorliegende und vom Technischen Ausschuss am 31. Oktober diesen
Jahres erstmals beratene Verkehrsuntersuchung stellt fest, dass die Haydnallee
keine „klassische Straße für die Ausweisung eines Zonenbereichs“
darstellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit werde zum Teil erheblich um bis
zu 35 km/h von 15 bis 16 % der Verkehrsteilnehmer im nördlichen Teil und
durchschnittlich 20 bis 30 % der Verkehrsteilnehmer im südlichen Teil überschritten.
Die Verkehrsplaner halten daher bauliche Veränderungen für erforderlich, um
dem Verkehrsteilnehmer eine derartige Festsetzung einsichtig und nachvollziehbar
zu machen. Hierzu wurden verschiedene Ausbauvarianten erarbeitet, für deren
stufenweise Umsetzung allerdings etwa 320.000 Euro zu veranschlagen wären. „Fördermittel
für bauliche Veränderungen dürfen wir derzeit vom Land auf keinen Fall
erwarten“, machte Bürgermeister Walter Klein dazu deutlich.
Sowohl
von der Polizeidirektion Heidelberg als auch von der Verkehrsbehörde in
Hockenheim wurde deutlich gemacht, dass bei einem Verkehrsaufkommen von derzeit
bis zu 4.000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden in der Haydnallee weder Fußgängerüberwege
noch Radwege zugelassen werden können, soweit die Tempo-30-Regelung beibehalten
werden soll. Fahrbahneinengungen oder Verschwenkungen seien dagegen zulässig,
sofern von den baulichen Maßnahmen keine Beeinträchtigung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung, keine Lärmbelästigung für die Anwohner und keine
Erschwerung für den Buslinienverkehr ausgehe.
Im
Vorgriff auf mögliche bauliche Veränderungen will man zunächst versuchsweise
mobile Anlagen zur Geschwindigkeitsreduzierung einsetzen. Über Art, Umfang und
Zeitabläufe wurde noch nicht entschieden, zumal erst Möglichkeiten und
Details, aber natürlich auch die erforderlichen Kosten geklärt werden müssen.
BLR-Sprecher
Karl Dagenbach hielt es für sinnvoll und dem Ansehen des Rates gerecht werdend,
wenn eine Entscheidung erst nach Vorliegen aller Fakten über notwendig werdende
bauliche Veränderungen getroffen werde. SPD-Sprecher
Karl Bickle befürwortete dagegen, die Zonenbegrenzung weiter beizubehalten und
aus temporären Maßnahmen die notwendigen Schlüsse für einen möglichen Straßenumbau
zu ziehen. „Die Zeit ist reif für eine Entscheidung“, meinte auch Sabine
Petzold (FWV), auch im Sinne einer
sicheren Regelung für den Autofahrer. CDU-Ratsmitglied Klaus Benetti war der Ansicht, dass man wegen der
veränderten Ausgangssituation durchaus eine frühere Entscheidung ohne
Gesichtsverlust korrigieren könne. FDP-Gemeinderat
Peter Schell sprach sich dafür aus, die Haydnallee in ihrer Bedeutung als
Wohnsammelstraße zu erhalten und auf teure Experimente zu verzichten.
Die
Entscheidung für den Fortbestand der 30 km/h-Regelung fiel schließlich
einstimmig. Die Vorfahrtsberechtigung wird künftig nicht mehr durch das
gelb-weiße Verkehrszeichen 306, sondern durch Zeichen 301 bestimmt. Die
abknickende Vorfahrt Ecke Speyerer Straße/Haydnallee bleibt dagegen unverändert.
Betriebsplan
für den Gemeindewald erstellt
Mit
einem Defizit muss die Gemeinde auch im Jahr 2003 bei der Bewirtschaftung des
Gemeindewaldes rechnen. Der vom Staatlichen Forstamt Schwetzingen erstellte
Bewirtschaftungsplan sieht 22.000 Euro an Einnahmen vor. Dem stehen erwartete
Ausgaben von 27.000 Euro gegenüber. Für den Verkauf von Holz aus dem
Gemeindewald können voraussichtlich 22.000 Euro an Erlösen erzielt werden. Die
Ausgaben setzen sich überwiegend aus den Kosten für die Ernte von
Forsterzeugnissen (15.000 Euro) und aus Verwaltungskosten (5.400 Euro) zusammen.
Bei
lediglich einer Gegenstimme wurde der Betriebsplan für den Gemeindewald vom
Gemeinderat beschlossen, der damit den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes
entsprochen hat.
Kostenlose
Abgabe von Grünschnitt-Kleinmengen weiterhin möglich
Auf
dem Häckselplatz der Gemeinde sind Kleinanlieferer (bis 0,5 cbm Grünschnitt) für
ein weiteres Jahr bis 31.12.2003 von den Benutzungsgebühren befreit. Darüber dürfen
sich zahllose umweltbewusste Reilinger freuen, die den Häckselplatz regelmäßig
aufsuchen, um dort ihr Baum- und Heckenschnittgut zu entsorgen.
„Der
Häckselplatz ist ein freiwilliges Serviceangebot der Gemeinde für die
Reilinger Bürger“, stellte Bürgermeister Walter Klein fest. Die Aufwendungen
zum Betrieb dieser Anlage seien deutlich höher als die Einnahmen. Zum
Jahresende 2002 werde der Rhein-Neckar-Kreis die schon gekürzte Förderung gänzlich
einstellen. Damit erhöhe sich das jährliche Defizit um weitere 5.000 Euro.
Gemeinderat und Verwaltung hätten also allen Grund, über Möglichkeiten
nachzudenken, wie die vorwiegend von der Allgemeinheit zu tragenden Kosten
reduziert werden können.
Von
5.440 cbm Grünschnitt entfallen rund 40 % auf Kleinanlieferer, 8 % auf Gebührenzahler
und 52 % auf Anlieferungen aus öffentlichen Anlagen.
In
der Anschaffung eines mobilen Häckslers für den Bauhof sieht der Gemeinderat
eine Möglichkeit, den Häckselplatzbetrieb kostengünstiger zu gestalten. Das
Schnittgut aus öffentlichen Anlagen kann damit künftig vor Ort gehäckselt
werden. Allerdings kostet ein bedarfsgerecht ausgelegtes Gerät rund 14.000
Euro.
Als
zu aufwändig verworfen wurden Vorschläge, Nutzungsbons an die Bürger
auszugeben, um einerseits die kostenfreien Nutzungsmöglichkeiten zu begrenzen
und andererseits die Inanspruchnahme des Häckselplatzes durch Bürger aus
Nachbargemeinden auszuschließen.
Stattdessen
traf der Gemeinderat die einstimmige Entscheidung, es bei der seitherigen Gebührenregelung
zu belassen und damit eine weiterhin kostenlose Anlieferung von Grünschnitt-Kleinmengen
zumindest für ein weiteres Jahr zuzulassen. Die Nutzung der Anlage ist und
bleibt ausschließlich Reilinger Bürgern vorbehalten. Das Aufsichtspersonal
wird künftig verstärkt ein Augenmerk auf unberechtigte Inanspruchnahme
richten.
Zur
Preisverleihung nominiert
Eine
Fachjury des landesweit ausgeschriebenen Wettbewerbs „Internet Dorf 2002“
hat in einer ersten Auswahl die zehn besten Internet-Auftritte baden-württembergischer
Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern ausgewählt. Für eine Preisverleihung am
28.November in Stuttgart nominiert ist u.a. auch der Internet-Auftritt der
Gemeinde Reilingen. „Es steht zwar noch nicht fest, wer von den nominierten
Gemeinden den mit 7.500 Euro dotierten Preis erhält, aber bereits diese
Klassifizierung im Spitzenbereich ist für uns ganz großartig“, freute sich Bürgermeister
Walter Klein. Noch mehr Anerkennung verdiene dieser Erfolg, wenn man sich vor
Augen führe, dass die Homepage von einer ehrenamtlichen Arbeitsgruppe erstellt
worden sei, während andere Gemeinden zumeist die Hilfe von Firmen in Anspruch
genommen hätten.
Mitteilungen
des Bürgermeisters
Über
den Verlauf der zurückliegenden nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.
Oktober berichtete der Bürgermeister. Gegenstand der Tagesordnung war die
Verpflichtung von Karl Heinrich Pflaum als stellvertretender Bauamtsleiter. Berücksichtigt
wurde eine Bewerbung für den Ausbildungsberuf im gehobenen Verwaltungsdienst.
Der katholischen Kirchengemeinde wurde die Übernahme eines Teilbetrages (10 %)
der Renovierungskosten für das Dach der St. Wendelinskirche zugesichert. Mit
der Ausführungsplanung des Feuerwehrgerätehauses wurde ein örtlicher
Architekt beauftragt. Die Grundlagenplanung für eine neue Grillhütte wird
ebenfalls ein Architekt aus der Gemeinde übernehmen.
Anfragen
der Sitzungsbesucher und des Gemeinderates
Aus
dem Besucherkreis wurden die Brückenbauarbeiten in der Steinallee und die
Bausubstanz der vorhandenen Grillhütte angesprochen. Gleich sieben
Wortmeldungen gab aus dem Gemeinderat. Thema war die Bildberichterstattung über
den Blumenschmuckwettbewerb, der anzutreffende Wasserstau in den Reut- und
Spieswiesen und diverse Straßenschäden in Ziegelstraße und Kleinen Hertenweg.
Thema waren auch Klagen über Samenflug der Ahornbäume entlang der L 546
Richtung Neulußheim, die Ausstattung der Hundetoiletten und schließlich die
Frage, ob man sich von der Stellplatzverpflichtung befreien lassen kann.
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